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Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
826042163
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-35589
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
Edition:
4. umgearb. Aufl.
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Felix
Year of publication:
1865
Scope:
1 Online-Ressource (XX, 548 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde
  • Title page
  • Contents

Full text

Anhang. Zur Philosophie der Statistik. 
543 
andern das Volk sich alljährlich verständigte, dieselbe Anzahl Heirathen 
abzuschliessen, und dieselben in gleichheitlicher Weise unter die einzel 
nen Provinzen, unter Stadt und Land, unter Junggesellen , Mädchen, 
Wittwer und Wittwen zu vertheilen. Nach Spuren eines menschlichen 
Willens könnte man nur etwa in dieser sich gleich bleibenden Verthei- 
lung suchen; sicherlich hat Niemand daran gedacht, dieselbe illkür- 
lich hervorzurufen. — Noch mehr. Es könnte scheinen, als ob eigene 
gesetzliche Bestimmungen beständen, welche für die verschiedenen 
Altersclassen je nur eine bestimmte Anzahl von Ehebündnissen bewil 
ligten" (oder vielmehr; solche geböten und wie eine Steuer forderten) , 
,,eine solche Regelmässigkeit herrscht in dieser Beziehung. . . Der noch 
nicht 30 Jahre alte Mann, welcher eine Frau von 60 Jahien heirathet, 
ist doch sicherlich nicht durch ein Verhängniss oder eine blinde Leiden 
schaft getrieben; er befindet sich im Falle, seinen freien Willen im voll 
sten Umfang anzuwenden. Und dennoch kam er dahin, diesem andern 
Budget, das nach den Gebräuchen und Bedürfnissen unsers Gesell 
schaftsorganismus geregelt ist, seinen Tribut zu entrichten; und gerade 
diese budgetmassigen Steuern werden mit grösserer Regelmässigkeit 
abgetragen, als jene, die man an die Staatscasse zu leisten hat." — 
Das von Quetelet besonders er wähnte V erhältniss ist aber um so merk 
würdiger, als es selbst in denjenigen Jahren bestätigt wird, welche (z. B. 
in Folge von Theuerung) eine Verminderung der Heirathen überhaupt er 
geben. Gerade in solchen Ausnahmsjahren hält sich die Zahl der anormalen 
Eheabschlüsse nicht blos auf der gleichen Höhe wie früher, sondern sie 
scheint sogar noch um etwas zu steigen. Wenigstens lässt solches das 
von Adolph Wagner hervorgehobene Beispiel aus Oesterreich annehmen. 
In diesem Staate betrug die Zahl der Eheabschlüsse im J. 1852 316,800, 
wovon 231,900 zwischen Ledigen und 85,000 zwischen Brautleuten, 
von denen ein Theil oder beide Theile verwittwet waren. Im J. 1855 
sank die Gesammtzahl der Heirathen auf 2 15,000 herab ; die enorme 
Verminderung von 72,000 traf indess ausschliesslich auf die Normalehen 
(zwischen Ledigen), die auf 156,000 gesunken waren, während sich die 
anormalen Heirathen sogar bis zu 79,000 vermehrten. Aber 1852 ko 
stete der Metzen Weizen nur 3,85 fl , 18o5 dagegen 6,04 fl. österr. W. 
Es scheint darin die Andeutung zu liegen, dass gerade in schlimmen 
Zeiten die (schon einen stabileren bürgerlichen Besitz geniessenden) Ver- 
wittweten mehr Gelegenheit zur Wiederverheirathung finden als sonst. 
Manche, die sich ohne die Ungunst der Zeit ebenfalls verheirathet haben 
würden, und zwar mit bisher Ledigen, wählen nun — in der Classe der 
Verwittweten (oder Geschiedenen). . 
»Man glaube nur nicht«, fährt Quetelet, übereinstimmend mit dem 
von uns bereits Gesagten fort, »dass die Heirathen die einzige Abthei 
lung gesellschaftlicher Thatsachen bilden, welche einen so regelmässigen 
und stetigen Gang aufzuweisen haben. Mit den Verbrechen verhält 
es sich ebenso, und sie ziehen alljährlich die Strafen im gleichen Ver 
hältnisse nach sich. Dieselbe Gleichmässigkeit lässt sich bei den Selbst 
verstümmelungen nachweisen, um sich der Conscription zu entziehen ; 
bei den Summen, welche in öffentlichen Spielhäusern gesetzt wer 
den ; ja sogar bei den der Post übergebenen, ungenau oder unrichtig
	        

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Handbuch Der Vergleichenden Statistik- Der Völkerzustands- Und Staatenkunde. Felix, 1865.
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