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Die Alters- und Invaliden-Versicherung

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Bibliographic data

Object: Die Alters- und Invaliden-Versicherung

Monograph

Identifikator:
826606091
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-66614
Document type:
Monograph
Author:
Hertzka, Theodor http://d-nb.info/gnd/118825186
Title:
Währung und Handel
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 416 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Antike Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung - Die Entwicklung der antiken Wirtschaftsgeschichte
  • Erstes Kapitel - Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung des Orients bis zur Schaffung des griechisch-orientalischen Wirtschaftssystem (bis Ende 4. Jahrh. v. Chr.)
  • Zweites Kapitel - Das Zeitalter des Schatzhandels in Griechenland (bis Mitte 8. Jahrh. v. Chr.)
  • Drittes Kapitel - Das Zeitalter der griechischen Kolonisation (Mitte 8. Jahrh. v. Chr. bis Ende 6. Jahrh. v. Chr.)
  • Viertes Kapitel - Das griechische Wirtschaftssystem (Ende 6. Jahrh. v. Chr. bis Ende 4. Jahrh. v. Chr.)
  • Fünftes Kapitel - Das griechisch-orientalische Wirtschaftssystem (Ende 4. Jahrh. v. Chr. bis Mitte 2. Jahrh. v. Chr.)
  • Sechstes Kapitel - Die Entwicklung der römischen Weltwirtschaft (bis Ende 1. Jahrh. v. Chr.)
  • Siebentes Kapitel - Das römische Reich als Wirtschaftskörper (Ende der Republik und Beginn der Kaiserzeit)
  • Achtes Kapitel - Ausbau und Ende der antiken Weltwirtschaft (von Ende 1. Jahrh. v. Chr.)
  • Überblick

Full text

Viileroy & Boch, Mettlach. 
394* 
Die Krankenkasse für andauernd Kranke in Dresden und die Unterstützungskasse 
für Angehörige von Arbeitern und Beamten sind lediglich Krankenkassen mit weitgehenden 
Leistungen. 
Die Arbeiterpensionskasse in Merzig und der Arbeiterverein in Wadgassen sind Pen 
sionskassen für die Mitglieder, deren Witwen und Waisen; endlich die Witwen- und Waisen 
kasse in Dresden lediglich eine Unterstützungskasse für solche. 
Die Verwaltung der Kassen geschieht von der Firma kostenfrei unter Mitwirkung der 
Mitglieder. Den Generalversammlungen sind Vorbehalten besondere einschneidende Ände 
rungen, wie Erhöhung der Beiträge, Verminderung und Erhöhung der Leistungen und 
Abänderung der Statuten. 
Der Umfang der Kassen ergibt sich aus folgender Aufstellung für das Jahr 1912: 
Einnahmen. 
Beiträge der Mitglieder 131 836,21 M. 
,, „ Firma 146409,11 „ 
Zinsen und sonstige Einnahmen 50 801,65 ,, 
Zusammen: 329 046,97 M. 
Ausgaben. 
Renten an Mitglieder 151 357,76 M. 
Witwen- und Waisengeld 91 481,94 ,, 
Arzt und Arzneien 17 639,44 >> 
Sonstige Ausgaben 6 325,75 ,, 
Zusammen: 266 804,89 M. 
Das Vermögen der sämtlichen Kassen betrug am 
1. Januar 1910 1 316 490,— M. 
Trotz dieser weitgehenden Fürsorge durch die geschilderten Unterstützungskassen 
kommen Fälle vor, in welchen die Unterstützungen zum Unterhalt der Empfänger und 
deren Familien nicht ausreichen. Die Firma hat es sich deshalb Vorbehalten, unabhängig 
von diesen Kassen durch Bewilligung von außerordentlichen Unterstützungen da einzu 
greifen, wo ihre Arbeiter in Not sind. Um nun die Gewährung dieser außerordentlichen 
Unterstützungen zu erleichtern und sie zugleich in einen festen Rahmen zu leiten, hat 
Frau Geheimrat von Boch zum Andenken an ihren am 11. November 1898 verstorbenen 
Ehegatten, Geheimrat Eugen von Boch, der Firma die Summe von 100 000 M. vermacht 
mit der Bestimmung, daß die Zinsen des Kapitals unter diejenigen bedürftigen und kranken 
Arbeiter verteilt werden sollten, deren Krankengeld aus den bestehenden Kassen statut 
gemäß abgelaufen ist oder zu ihrem und ihrer Familie Unterhalt nicht ausreicht. Die Ver 
teilung dieser Summe wird dem Wunsche der Spenderin entsprechend den Krankenkassen 
vorständen überlassen. Die Zinsen des Stiftungskapitals werden unter die Fabriken nach 
Maßgabe ihrer großjährigen Krankenkassenmitglieder verteilt. 
DIE BEAMTENPENSIONSKASSE. Seit dem 1. Januar 1881 besteht eine Pensionskasse 
für die Beamten der Firma und deren Witwen und Waisen. Die Kasse umfaßt sämtliche 
Angestellte, welche mindestens 100 M. Monatsgehalt beziehen und das 25. Lebensjahr 
erreicht haben. 
Die Kasse gewährt den Mitgliedern nach fünfjähriger Karenzzeit 
a) bei eintretender Dienstunfähigkeit, 
b) nach zurückgelegter Mitgliedschaft von 35 Jahren, 
c) mit dem Lebensalter von 65 Jahren 
eine Pension.
	        

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Theoretische Sozialökonomie. Deichert, 1927.
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