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Währung und Handel

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Bibliographic data

fullscreen: Währung und Handel

Monograph

Identifikator:
826606091
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-66614
Document type:
Monograph
Author:
Hertzka, Theodor http://d-nb.info/gnd/118825186
Title:
Währung und Handel
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 416 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Währung und Handel
  • Title page
  • Contents

Full text

404 
Einlösungsstellen abgegeben und können bei neutralem Wech- 
selcourse nur mit einem, allerdings geringen, die ]\Iübe und 
den Zeitaufwand der Umwechslung repräsentirenden Disagio 
Vorkommen. Sind jedoch die beiderseitigen Münzen nicht gleich, 
stehen aber in einem leicht übersichtlichen Verhältnisse zu 
einander, z. B. in dem oben erwähnten von 4 zu 7, so werden sie 
ohne die geringste Conrseinbusse in den jenseitigen Verkehr gelan 
gen, von diesem aber doch immer wieder abgestossen werden. Es 
wird nun allerdings im Verhältnisse des österreichischen Dulden 
zur deutschen Reichsmark vom Zufalle abhängen, ob der eine 
oder andere Fall eintritt. Aber selbst schlimmsten Falls 
müssten für Oesterreich dieselben Erwägungen massgebend 
sein, die Deutschland dazu bewogen haben, bei seiner Münz 
reform weder das Zwanzigfrancsstück noch den Sovereign zu 
acceptiren, sondern eine Münze, die nach der damaligen W erth- 
relation Vs Thaler gleich war. Denn im internationalen Verkehre 
ist die Schwierigkeit der Umrechnung einer Münzsorte in die 
andere ohne Belang ; dem Arbitrageur kommt es nur darauf 
an, zu wissen, wie viel in dem einen oder anderen Lande an 
Goldstücken erforderlich ist, um 1 Münzpfund Feingold zu 
erhalten. Dass die Anzahl der Stücke hier und dort gleich 
sei, fordert er durchaus nicht, und es ist ihm dieses, wenn 
die Gleichheit der Stücke nicht Hand in Hand geht mit der 
gleichberechtigten Zulassung im beiderseitigen iVlünzverkehre, 
auch ganz gleichgiltig. im internen Verkehre dagegen sind 
Umrechnungen zu vermeiden , umsomehr im vorliegenden 
Falle, wo die Begriffe über das Contractrecht ohnehin in 
bedauerlicher Weise verwirrt sind. Würde man selbst einen 
neuen höherwerthigen Silber gulden prägen, so würde es 
namentlich im Kleinverkehre häufig auch Schwierigkeiten er 
geben, die Zahlungen nach altem Gehle in die nach neuem 
umzurechnen ; aber es würde sich zum mindesten Niemand für 
geschädigt halten, wenn die Umrechnung ergäbe, dass er nunmehr 
eine geringere Anzahl von Guldenstücken zu erhalten habe als 
bei der alten Währung der Fall gewesen wäre. Nunmehr aber, 
da der neue Gulden in Gold ausgeprägt werden muss, würden 
gar Manche noch glauben, Anspruch auf die gleiche Stückzahl 
zu haben, auch wenn diese neuen Stücke um 10, 15, vielleicht 
20 Percent mehr werth sind als die alten. Bei jeder Trans-
	        

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Währung Und Handel. Manz, 1876.
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