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Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Bibliographic data

fullscreen: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

Monograph

Identifikator:
829067299
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-71927
Document type:
Monograph
Author:
Grandhomme
Title:
Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Schumacher
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (96 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung
  • Title page

Full text

52 
(les Miethers. Kosten vornehmen zu lassen. Für die Reinigung der Schornsteine 
und Abtrittgruben hat der Miether aufzukommen. 
§. 5. Die Handelsgesellschaft bezeichnet einen Beamten, welchem die Auf 
sicht über die Reinlichkeit und den baulichen Zustand der Wohnung zusteht. 
Derselbe hat jeder Zeit freien Zutritt zu allen Räumen und kann unterlassene 
Reparaturen auf Kosten des Miethers anordnen, welche Kosten bei der Auslöh 
nung in Abzug gebracht werden. Sämmtliche Bewohner haben diesem Beamten 
mit Achtung zu begegnen und sich seinen Anordnungen zu fügen. 
§. 6. Als Sicherheit für die §§. 4. und 5. entsprechende Erhaltung der 
Wohnung werden dem Miether Jede Woche 50 Pfennige eingehalten, bis dieser 
Einhalt 15 Mark beträgt, und wird dieser Betrag erst nach Lösung der Miethe und 
vorschriftsmässiger Rückgabe von Wohnung und Garten zurückbezahlt. 
§. 7. Kündigung der Arbeit durch den Miether oder Vermiether schliesst 
jeder Zeit Kündigung der Wohnung ein. 
§. 8. Für den etwa in Aussicht stehenden Ertrag des Gartens kann im 
Falle der Kündigung der Wohnung keine Entschädigung verlangt werden und 
verzichtet der Miether ausdrücklich auf Geltendmachung einer solchen. 
§. 9. Der Miether darf die Wohnung nur für sich und seine engere Familie 
benutzen und kann dieselbe ohne Genehmigung der Vermietherin weder ganz 
noch theilweise, weder unentgeltlich noch gegen Miethe an Andere überlassen. 
§. 10. Die Aufnahme von Aftermiethern, die stets Arbeiter der Vermiethe 
rin sein sollen, bedarf für jede aufzunehmende Persönlichkeit die ausdrückliche 
Genehmigung der Handelsgesellschaft, welche durch den zur Aufsicht bestellten 
Beamten nachgesucht wird und jeder Zeit widerrufen werden kann. 
Die Zahl der Arbeiterwohnungen soll mit der Zeit noch vermehrt werden, 
daneben soll jedoch, wie später des Näheren besprochen werden wird, das zur 
Pension von erwerbsunfähigen Arbeitern stipulirte Capital einen Theil seiner An 
lage darin linden, dass aus demselben den Arbeitern zum Bau einer Wohnung, 
sei es in Höchst oder ausserhalb, Geld zu massigem Zinsfusse gegeben und hier 
durch denselben die Gründung eines eigenen Herdes ermöglicht werde. 
im Anschluss an diese Arbeiterwohnungen füge ich D 17. den Plan einer 
Beamtenwohnung hei: ein Doppelhaus mit verticaler Theilung, so dass vom Keller 
bis zum Speicher nur eine Familie verkehrt. Eine solche Wohnung enthält im 
Kellergeschoss ausser den Kellerräumen eine Waschküche, im unteren Stocke 8 
Zimmer und eine Küche und im oberen Stock 4 Zimmer. 
4) Die Dado-Kinrichtuiigeii. 
Einen sehr wesentlichen Punkt in der Fürsorge für die Gesundheit der Ar 
beiter bildet deren Hautpflege. Hierzu reichen, besonders auf einer Farb-Fabrik 
einfache Waschungen nicht aus, und es wurde deshalb gleich mit der Verlegung 
der Fabrik auf ihr jetziges Terrain ein grosses Badehaus mit 1 8 Badezollen er 
baut. 1 1 dieser Zellen enthalten je 4 verbleite, zwei je 1 emaillirte gusseiserne 
Wanne; in allen können kalte und warme Bäder genoniinon werden. Um den 
Arbeitern die Benutzung derselben möglichst leicht zu machen, wurde die sehr 
bewälirte Bestimmung getro(Ten, dass die auf das Baden verwendete Zeit 
als Arbeitszeit angerechnet wird. Die Badenden dürfen nämlich ',4
	        

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Die Theerfarben-Fabriken Der Herren Meister, Lucius & Brüning Zu Höchst a. Main, in Sanitärer Und Socialer Beziehung. Schumacher, 1880.
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