Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Monograph

Identifikator:
829207953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40957
Document type:
Monograph
Author:
Aufseß, Otto von und zu http://d-nb.info/gnd/124693784
Title:
Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
Edition:
3. Bearb.
Place of publication:
München
Publisher:
Hirth
Year of publication:
1886
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 280 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
  • Title page
  • Contents
  • Index

Full text

124 
v. Aufseß: Die Zölle und Steuern des Deutschen Reiches. 
z. B. auf dem Kühlschiffe rc. zusetzen, kann von der Direktiv- 
behörde eine besondere Fixation gestattet werden oder auch unter 
geeigneter Kontrole nachgelassen werden, innerhalb eines bestinnnten 
Zeitabschnittes die auf Lagerfässer oder Flaschen zuzusetzende Menge 
von Malzsurrogaten im Ganzen voraus zll deklariren. 
c) Nach Bundesrathsbeschluß vom 22. November 1877 ) kann sog. 
Tiemann'sches Färbebier amtlich verschlosseit und mit Ursprungs- 
zeugniß versehen bei der Berwendnng von anderer Bierbereitung 
steuerfrei gelassen werden, wenn der empfangende Brauer über dte 
Art uitb Weise der Verwendung eine Generaldeklaration abgibt und 
über Ab- und Zugang Buch führt, auch der amtliche Verschluß nur 
von Steuerbeamten gelöst nub bis zum völligen Verbrauch stets wieder 
Nach Bnndesrathsbeschlnß vom 12. Dezember 187,$ soll in allen Fällen, in 
welchen die Essigb ereitnng vorwiegend aus Branntwein erfolgt, ein werterer 
Zusatz der im § 1 aufgeführten Braustoffe keine Steilerpflicht begründen. 
Dagegen ist die Steuerpflichtigkeit des Essigs rrach tz 2 des Branitener- 
gesetzes auch in dem Falle nach einem Bnndesrathsbeschlnsse vom 3. JJcat 
1878 1 2 ) begründet, wenn aus der zur Hefenbereitnng desselben dienenden Malz 
würze zugleich flüssige Hefe (sog. Kunsthefe) gewonnen wird. 
2. Die bisher fast allgemein durchgeführte Besteuerung nach dem 
Gewichte des Materials wurde beibehalten/') da sich dieselbe m lang- 
iüfmqcr in beut größten Steile ^e^ttj^^ía^tbë bcn#rt ßaüe o# 
mLèn %ttía# m gebet 'imb ludí bte^íôe baë @tnicrub)c(t mt ^,^#11 
nach seiner Güte in Verbindung mit der Menge trifft. Ev wurde jedoch 
abweichend von der früheren Gesetzgebung das Nettogewicht der Versteuerung 
zrr Grunde gelegt. Während früher ein Uebergewicht von '/ic Zentner bet 
jeder Malzpost unberücksichtigt blieb, soll nach dem treuen Gesetz eut Ueber 
gewicht unberücksichtigt bleiben an der für ein Gebrände bestimmten Gesammt- 
menge, von welchem die Steuer weniger als '/s Groschen beträgt. 
Die sog. Kesselsteuer, welche im Grvßherzogthum Hessen besteht, wurde 
nicht für empfehlenswerth erachtet, weil sie das eigentliche Steuerobjekt, 
das Bier, nur sehr mittelbar und insofern ungleichmäßig trifft, als sre, een 
#^#00 an baë BebMittß beö ^1-0,(111(8 sin- bte ^ cqcngenbe 
Menge anlegend, Biere von dern verschiederrsten Gehalt und Werth urrt gleich 
hoher Steller belegt: weil sie ferner dell Brauer zrr irrationellen ^öraumeth öden 
(z. B. mehrmaligem Nachfüllen, allzudickem Einkochen der Würzen rc.) ver 
leitet: weil sie ferner die freie Bewegung des Gewerbes auch lnsofetn stört, 
indent sie zttr jedesmaligen volleii Allsnlltzllng des einmal vorhandenen Kessel- 
ranmes oder zur Beschaffung von Kochpfannen von verschiedenen Größen ver 
anlaßt: und weil sie endlich zur Berhütilng heimlichen Zwischenkochens etite 
lästige lind länger andauernde Kontrole des Brartaktes als die Matertalsteuer 
erfordert 
3. Im Allgemeinen wurde in dem neuen Gesetze die bisherige Steuer- 
form festgehalten, wonach Deklaration tutb Gewichtsermittlung des stetter pflich 
tigen Materials sich an den Akt der Einmaischnng anschließt, und nur ans- 
1) § 401 des Prot., s. Preus;. Zentralbl. 1877 S. 268. Die gleiche 
genießt Tau z er'sches Färbebier nach Preuß. Ministerialreskript,s. Preutz. Zentralbl 
2) § 284 des Prot., Zentralbl. des Reiches 1878 Ş. 274. 
3 ) § 2 des Gesetzes v. 1872. 
Begünstigung 
. 1880 e.,131.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Lehren Des Marxismus Im Lichte Der Russischen Revolution. Sack, 1928.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.