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Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

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Bibliographic data

fullscreen: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Monograph

Identifikator:
829207953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40957
Document type:
Monograph
Author:
Aufseß, Otto von und zu http://d-nb.info/gnd/124693784
Title:
Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
Edition:
3. Bearb.
Place of publication:
München
Publisher:
Hirth
Year of publication:
1886
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 280 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
  • Title page
  • Contents
  • Index

Full text

Geschichtliche Einleitung. 
13 
Berlin seine Geneigtheit zur Eröffnung kommerzieller Verhandlungen mit dem 
Zollverein kund geben.') Am 15. Februar 1861 wurden die Verhandlungen 
eröffnet und bereits im April desselben Jahres theilte die Preußische Regierung 
den übrigen Vereinsregierungen die Französischen Vorschläge in einer Denk 
schrift vom April mit, welcher zwar kein Vertragsentwurf, wohl aber eine 
Darlegung der hierauf bezüglichen Voraussetzungen, eine Erörterung der wich 
tigeren Tarifpositioncn, eine vergleichende Uebersicht der Französischen, Eng 
lischen und Vereinstarife und der Entwurf einer Uebereinkunft über den gegen 
seitigen Schutz der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken beigefügt 
war?) Die Aeußerungen der Vereinsregierungen kamen bereits im Mai 
nach Berlin. Ein Verlangen Bayerns auf eine Spezialkonferenz in Berlin 
zur Berathung des Vertrages wurde von Preußen abgewiesen. Unterdessen 
war auch Oesterreich auf Grund des Februarvertrages von 1853 mit einer 
Denkschrift vom Sept. 1861 3 ) hervorgetreten und hatte bestimmte Vorschläge 
zu einer näheren Zollvereinigung gemacht und es begann allerwärts eine 
Agitation für und gegen einen Handelsvertrag mit Frankreich. Während dem 
hatte man sich in Berlin, wohl besonders aus politischen Gründen, für den 
unverweilten Abschluß des Vertrages mit Frankreich entschieden und dieses 
der Französischen Regierung bekannt gegeben?) Am 29. März 1862 erfolgte 
denn auch die Paraphirung eines Handelsvertrages, eines Schifffahrtsvertrages, 
einer Uebereinkunft wegen der Abfertigung des internationalen Verkehrs auf 
Eisenbahnen und einer solchen wegen des gegenseitigen Schutzes von literarischen 
Erzeugnissen und Werken der Kunst, zu Berlin, und durch Zirkulardepesche 
vom 3. April 1862 theilte die Preußische Regierung den Vereinsregierungen 
diese Resultate zur Aeußerung mit?) Die Sächsische Regierung erklärte sich 
sofort zustimmend, während Bayern und Württemberg mit ihrer Zustimmung 
zögerten und sie später versagten?) Da diese Verträge mit Frankreich 
unzweifelhaft. die Stellung des Zollvereins zu Oesterreich total änderten 
und die Fortsetzung und weitere Entwickelung des Febrllarvertrages unmöglich 
machen mußten, so machte Oesterreich am 10. Juli 1862 weitergehende Zoll- 
einigungsvorschläge, die jedoch nach längerem Depeschenwechsel zu keinem Re 
sultate führten?) 
Unterdessen wurden zu Berlin am 2. August 1862 die paraphirten Ver 
träge von deil Preußischen und Französischen Unterhändlern unterzeichnet und 
y v. Festenberg n. a. O. S. 353 ff. 
2 ) v. Fcstenberg-Packisch a. a. O. S. 356 ff., in Bezug auf die Denkschrift, und 
Weber a. a. O. S. 374 ff. 
*) Ae gidi u. Klau hold, „Die Krisis des Zollvereins urkundlich dargestellt" S. 210 
(Beilage zum Staatsarchiv 1862); v. Festenberg a. a. O. S. 362. 
şh Weber a. a. O. S. 386. Ein Schreiben des dermaligen Gesandten von Bismarck 
an Minister von Mantcuffel v. 15. März 1858, abgedr. im IV. Theil von Poschinger, 
Preußen im Bundestage, dürfte Manches erklären. Dort heißt es unter Anderem: „Ich bin 
mit Ihnen einverstanden, daß unsere Stellung im Zollverein verpfuscht ist; ich gehe noch 
weiter, indem ich fest überzeugt bin, daß wir den ganzen Zollverein kündigen müssen, sobald 
der Termin gekommen ist." „Wir müssen in der noch laufenden Periode den anderen 
Staateir den Zollverein angenehm, zum unentbehrlichen Bedürfniß machen, damit sie nach 
der Kündigung den Anschluß an unsere Bedingungen suchen." Und weiter unten: „Ich 
glaube, daß wir in einem nach 1865 von Preußen umgebildeten Zollverein eine Art 
Zo llparlamcnt errichten müssen." 
») Acgidi u. Klauhold a. a. O. S. 174 ff. 
6 ) Depeschen v. 8. u. 11 Aug. 1862; Aegidi u. Klauhold a. a. O. S. 358 ff. 
») Aegidi u. Klauh old a. a. O. S. 206. 215. 216. 223. 225. 227. 228. 235. 238.
	        

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Money. King, 1929.
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