Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Monograph

Identifikator:
829207953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40957
Document type:
Monograph
Author:
Aufseß, Otto von und zu http://d-nb.info/gnd/124693784
Title:
Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
Edition:
3. Bearb.
Place of publication:
München
Publisher:
Hirth
Year of publication:
1886
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 280 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
  • Title page
  • Contents
  • Index

Full text

270 
u. A u s s e s; : Die Zölle uiib Steuern des Deutschen Reiches. 
Rumänien und ein Zolltarif für die Ausfuhr aus Rumänien bei, welche bei 
der Ausfuhr ans oder bei der Einfuhr nach Deutschland maßgebend sein 
sollen. In Art. VI ist die sogen. Meistbegünstigung für Zölle gegenseitig 
zugestanden. 
24. Am 24. Januar 1879 wurde mit der Regierung von Samoa ein 
Freilndschaftsvertrag abgeschlossen, der am 26. Februar 1881 pnblizirt 
wurde?) In Art. 11 sind gegenseitig die Rechte der meistbegünstigten Nationen 
eingeräumt, für Kousule und die Unterthanen beider Nationen. 
25. Ferner ist noch zu erwähnen ein Handelsvertrag mit Serbien 
vom 6. Januar 1883, der am 4. Juni 1883 pnblizirt wurde?) 
Demselben ist ein ziemlich umfangreicher Zolltarif für die Einfuhr 
von Deutschland nach Serbien beigefügt, wodurch ein großer Theil der 
deiltschen Industrie begünstigt wird. Ferner sind besondere Bestimmungen 
über die Verzollung der Waaren nach ihrem Werthe bei der Einfllhr in 
Serbien vereinbart. 
In Art. 8 ist die Meistbegünstigungsklausel für Zollsachen enthalten. 
26. Weiters wllrde am 26. November 1883 ein Handels-, Freund- 
schafts- und Schifffahrtsvertrag mit dem Königreich Korea 
abgeschlossen, der am 4. Dezember 1884 pnblizirt wurde?) Demselben sind 
Bestimmungen zur Regelung des deutschen Handelsverkehrs mit Korea, dann 
ein Zolltarif für die Einfuhr aus Deuschland in Korea und für die Aus 
fuhr aus Korea beigegeben. In Art. 10 ist die gegenseitige Meistbegünstigung 
in Zollsachen zugestanden. 
27. Am 9. Juli 1884 wurde mit Griechenland ein Handels- und 
Schifffahrtsvertrag abgeschlossen, der am 28. Februar 1885 pnblizirt 
wurde?) In Art. 10 ist die Meistbegünstigung in Zollsachen zugestanden. 
Dem Vertrage ist ein vereinbarter Zolltarif für die Einfuhr gewisser griechischer 
Artikel in Deutschland und ein Zolltarif für die Einfuhr deutscher Artikel in 
Griechenland beigegeben, wodurch hauptsächlich deutsche Jndustrieartikel be 
günstigt werden. 
28. Endlich ist zu erwähnen eine am 15. Mai 1883 mit dem König 
reiche Madagaskar abgeschlossene Konvention, welche am 8. Juni 1885 
pnblizirt wurde und in drei Artikeln für alle diplomatischen, konsularischen, 
maritimen Vertreter, Agenten und Offiziere, sowie für die Unterthanen und 
Angehörigen beider Vertragsstaaten die Rechte der meistbegünstigten Nation 
einräumt?) 
') Reichsgesetzbl. 1881 S. 29. Derselbe ist deutsch abgefaßt und enthält 13 Artikel. 
*) Reichsgesetzbl. 1883 S. 41. Giltig für 10 Jahre. Wird derselbe 12 Monate vor 
her nicht gekündigt, so bleibt er ein weiteres Jahr in Kraft von dem Tage allenfallsiger 
Kündigung eines Theiles. Die Ratifikationsurkunden wurden am 25. Mai 1883 aus 
getauscht. 
3) Reichsgesetzbl. 1884 S. 221. Derselbe ist deutsch, chinesisch und englisch abgefaßt 
und emhült 13 Artikel. Er ist für 10 Jahre abgeschlossen vom Tage der Giltigkeit an. 
Ein Jahr vor Ablauf der 10 Jahre soll jeder Kontrahent das Recht haben, eine Revision 
des Vertrages und Tarifes zu verlangen. 
4 ) Reichsgesetzbl. 1885 Ş. 23. Die Ratifikationsurkunden waren am 20. Febr. 1885 
ausgewechselt worden. Derselbe zerfällt in 16 Artikel und soll 10 Tage nach der Ratifikation 
in Wirksamkeit treten und 10 Jahre Geltung haben. (Art. 16.) Außerdem sind wegà der 
Fortdauer dieselben Vereinbarungen getroffen, wie im Serbischen Handelsverträge. 
*) Reichsgesetzbl. 1885 S. 166. Dieselbe ist in deutscher und madagassischer Sprache 
.abgefaßt und mit einer englischen Uebersetzung versehen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Zölle Und Steuern Sowie Die Vertragsmässigen Auswärtigen Handelsbeziehungen Des Deutschen Reiches. Hirth, 1886.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.