Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches

Monograph

Identifikator:
829207953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40957
Document type:
Monograph
Author:
Aufseß, Otto von und zu http://d-nb.info/gnd/124693784
Title:
Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
Edition:
3. Bearb.
Place of publication:
München
Publisher:
Hirth
Year of publication:
1886
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 280 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zölle und Steuern sowie die vertragsmässigen auswärtigen Handelsbeziehungen des Deutschen Reiches
  • Title page
  • Contents
  • Index

Full text

Besondere Vorschriften. Eingangszvlle. 
61 
c) Durch einen Bundesrathsbeschluß vom 9. Dezember 1880 (§ 604) wurde 
angeordnet, daß in den Fällen, in welchen bei der Erledigung eines auf 
Grund des § 46 des Vereinszollgesetzes von dem ursprünglichen 
Empfangsorte auf ein anderes Amt überwiesenen Begleitscheines I die Bestimm 
ungen in § 45 Abs. 3 oder in § 46 Abs. 2 des Begleitscheinregulativs in An 
wendung zu bringen sind, die Entscheidung über die Folgen der Nichterfülllmg der 
von dem Waarendisponenten an Stelle des Begleitschein-Extrahenten übernom 
mene Verpflichtungen von der Direktivbehörde des Amtes, das den Begleit 
schein überwiesen hat, zu treffen sei. . _ . . 
d) Durch denselben Bnndesrathsbeschluß ist angeordnet, daß m den m 
§46 Abs. 1 des Begleitscheinregulativs bezeichneten Fällen, ebenso wie in den 
Fällen des § 45 Abs. 2 bei der Erledigung von Begleitscheinen I 
von der Einholung der Entschließung der Direktivbehörde Abstand genommen 
werden könne, wenn bei dem Begleitscheinausfertigungsamte eine spezielle 
Waarenrevision stattgefunden hattet) 
e) Durch einen Bundesrathsbeschluß von 2. Juli 1881 wurde dem erften 
Absatz des § 53 des Begleitschein-Regn l ati vs folgende Fassung gegeben: 
Ueber'die erledigten Begleitscheine sind Erledigungsscheine nach dem 
anliegenden Muster J durch den Führer des Begleitschein-Empfangsregisters 
oder ' einen anderen von dem Amtsvorstande zu bestimmenden Beamten aus 
zustellen und — nach erfolgter Prüfung und Bescheinigung durch einen 
zweiten Beamten — dem Begleitschein-Ausfertigungsamte zu übersenden. 
Bei Aemtern, welche nur mit einem Beamten besetzt sind, genügt die 
Ausstellung der Erlediguugsscheine durch den letzteren. Es ist jedoch jedem 
Ausfertigungsamte nach dem Abschlüsse des Empfangsregisters eine durch den 
Bezirks-Oberkontroleur bescheinigte Nachweisung der zur Erledigung gekommenen 
Begleitscheine zu übersenden i) 2 ) 
Die vorstehende Bestimmung findet auf Uebergangsscheme keine Anwendung. 
8. Das nach Paragraph 73 des Vereinszollgesetzes zu erlassende Regu 
lativ über die zollamtliche Behandlung des Güter- und Effekten- 
transportes auf den Eisenbahnen wurde ebenfalls vom Bundesrathe 
festgestellt und trat mit 1. Februar 1870 in Wirkung?) Materiell weicht 
dasselbe von dem bisher giltigcn Regulativ in folgenden Punkten ab: 
Die Verpflichtungen der Eisenbahn-Verwaltirngeu sind ails das im Interesse 
der Zollverìvaltung unumgänglich nothwendige, von der Praxis meist schon 
seither angenommene Maß beschränkt. 
Die Vorschrift wegen Rücksendilng der erledigten Ladungsverzeichnisse 
an das Ausfertigungsamt wurde aiifgehoben. 
Dagegen ivurden besondere Vorschriften über die Führung der Register 
über die' Begleitzettel und deren Revision in das Regulativ aufgenommen. 
Endlich fanden die Wünsche der Eisenbahnverwaltungen in Bezug auf 
die Verschlußeinrichtung der Eisenbahnwagen, die Abschließung der Bahnhöfe 
und die thllnlichste Erleichterung bei der Zollabfertigung der Passagiereffekten 
geeignete Berücksichtigung. 
Das Regulativ zerfällt in drei Abschnitte (allgemeine Vorschriften, besondere 
Vorschriften und Strafen) mit 49 Paragraphen. 
i) Zentralblatt des Reichs v. 1880 S. 810. 
*) Zentralblatt des d. Reichs v. 1881. S. 279. 
Zentralblatt v. 1870 S. 22 ff. u. 86 und Jahrbücher f. Z. u. V. 1870 S. 45. 83. 
84. 86. 88. 91. 94. 471. 479.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Zölle Und Steuern Sowie Die Vertragsmässigen Auswärtigen Handelsbeziehungen Des Deutschen Reiches. Hirth, 1886.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.