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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

In Mind en-M ünster „ist eine Arbeitsdauer von 11 — ll 3 /± 
Stunden üblich in Steinbrüchen, Eisengießereien, Kesselschmieden, Ma 
schinenbau-Anstalten und Nähmaschinen - Fabriken, in Seifen 
siedereien, Asphalt- und Leim-Fabriken, Jute-, Flachs-, Spinn- und 
Webereien aller Art, Baum woll Webereien (im Winter), Färbereien 
und Druckereien, mechanischen Seilereien, Bleichereien und Appretur- 
Anstalten, Industrie für Papier und Leder, Holz- und Schnitzstoffe, 
Mahlmühlen, Tabak-Industrie, in den Plättereien und Stepp de cken- 
Fabri k en". 
In Düsseldorf „ist die Arbeitsdauer für die einschichtigen Be 
triebe ebenso wie anderwärts eine verschiedene, und bewegt sich meistens, 
von den Ueberstunden abgesehen, zwischen zehn und zwölf 
Stunden". 
„In den mechanischen Werkstätten, Maschinen-Fabrikcn und damit verbundenen Eisen- 
und Metall-Gießereien, in Kesselschmieden, Schiffswerften, Bau- und Kunst-Schlossereien 
kommt sowohl die zehnstündige, wie auch eine längere Arbeitszeit als Regel vor, übersteigt 
jedoch, mit Ausnahme derjenigen für die Kessel- und Maschinen-Wärter, die wirkliche , 
Dauer von zwölf Stunden nicht. 
In der Kleineisen- und Stahlwaaren-Jndustrie, wo die Meisterbetriebe 
(Haus-Industrie> unter dem Drucke der geringen Verdienste selbst für Lehrlinge 
vierzehn bis sechszchn wirkliche Arbeitsstunden haben, besteht für gewöhnlich eine vierzehn 
stündige Schicht mit zwölf- bis zwölfeinhalbstündiger Arbeitszeit, in einzelnen Be 
trieben jedoch sechs zehnstündige Schicht mit vierzehn- bis fünfzehnstündiger 
Arbeitszeit. 
In den Spinnereien jeder Art ist die dreizehneinhalb bis vierzchnstündige Schicht 
mit zwölf wirklichen Arbeitsstunden die Regel. Einzelne Baumwoll- und Streichgarn- 
Spinnereien arbeiten jedoch regelmäßig um ein bis zwei Stunden länger, so daß 
die Arbeiter von früh 6 bis 12 Uhr und von 1 bis 8 Uhr bczw. 9 Uhr stetig beschäftigt 
sind. In andern Baumwoll- und Streichgarn-Spinnereien sind dagegen elf bis elfeinhalb, w 
einer Streichgarn-Spinnerei nur zehn wirkliche Arbeitsstunden üblich. 
Eine ähnliche Verschiedenheit liegt betreffs der Webereien vor. Während in 
einzelnen Streichgarn- und Halbwvll-Webereicn selbst in den flottesten Ge 
schäftszeiten nur zehn wirkliche Arbeitsstunden üblich sind, haben andere Betriebe 
gleicher Art deren im Winter zehn, im Sommer elf, und wiederum andere während de- 
ganzen Jahres elf, zwölf und in Zeiten guten Geschäftsganges selbst dreizehn und 
vierzehn Arbeitsstunden. 
Baumwoll- und Buntwebereien haben gewöhnlich elf- bis zwölfstündige 
Arbeitszeit, die aber in flotter Geschäftszeit hierund da um eine bis anderthalb 
Stunden vermehrt wird. 
Auch in den Seiden- und Sammet-Webereien ist die elf- bis zwöls- 
stündige und in den Riemendrehereien die zwölfstündige Arbeitszeit eine bei jeder CoN- 
junctur häufig durchbrochene Regel. 
Gleiches gilt von den Appreturen und in noch höherin Maße von den Färbereien, 
welche, namentlich jene für Seide und Sammet, in ihren zeitweise auf vier bis fünf zehn 
stündige Arbeitstage in der Woche verminderten und dann wieder auf sieben vi er zehn 
stündig e Arbeitstage ausgedehnten Arbeitswoche ein getreues Abbild einer Saison- 
Industrie bieten, wie es sich in den Baumwoll-Druckereien und -Appreturen (mit iin
	        

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The Federal Reserve Act (Approved December 23, 1913) as Amended to March 4, 1931. United States Government Printing Office, 1931.
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