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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

In Oesterreich ist die Durchführung des Maximal-Arbeitstages 
M weit weniger Schwierigkeiten gestoßen — gewiß auch deshalb, weil 
dieselbe von vornherein durch Uebergangsbestimmungen (ausnahms 
weise Zulassung einer zwölfstündigen Arbeitszeit bei einer Reihe von 
Industrien) erleichtert war. Uebrigens sind diese Ausnahmen nur bis 
à 11. Juni 1888 gewährt, und soll es nicht in der Absicht der Ne 
uerung liegen, dieselben weiter zu gewähren. 
Für das Jahr 1886 constatili der Generalbericht, „daß zufolge der im Handels 
ministerium zusammengestellten Uebersicht der von den Gewerbebehörden I. und II. Instanz 
«us Grund des 8 96a Abs. 4 des Gesetzes vom 8. März 1885 bewilligten Ver 
engerung der Arbeitszeit dieselbe 434 Etablissements eingeräumt wurde". Wie viele 
Etablissements überhaupt dein Gesetze unterstehen, ist nicht aus den Berichten der Fabrik- 
^nspcctvren ersichtlich; man wird aber die Zahl der Ueberzeitbewilligungen mäßig finden, 
Mnn man in Vergleich zieht, das; allein in 671 Fällen die Fabrik-Jnspectoren zum Zweck 
"euer Concessionen (für Neuanlagen resp. Abänderung bestehender Anlagen) um ihre 
Mitwirkung angegangen wurden, und nicht weniger wie 3513 gewerbliche Anlagen mit 
273,819 Arbeitern 1886 inspicirt wurden. Nur für bestimmte Unternehmungen — meistens 
^selben, in welchen auch in Deutschland nach den Berichten der Fabrik-Jnspectoren eine 
^Ngc Arbeitszeit besteht — z. B. Bierbrauereien, Mahlmühlen, Ziegeleien, Bäckereien rc., 
w Sensenfabriken, Seidenfilanden rc. macht die Durchführung Schwierigkeiten. Im Uebrigen 
Mrd bezeugt, das; „die elfstündige Normal-Arbeitszeit sich zur Zufriedenheit der 
Arbeiter wie auch der meisten Arbeitgeber bereits eingelebt hat" sBezirk 
Ņg); das; „über Erwerbsverkürzung in Folge der elfstUndigcn Arbeitszeit weder 
^°n Seiten der Gewerbe-Inhaber noch seitens der Arbeiter geklagt 
^urde" (Amtsbezirk Budweis); daß „Nichtbeachtung der Bestimmungen zu den Aus- 
^hmen gehört" (Olmütz) rc. 
Dieselben günstigen Erfahrnngen könnten wir noch durch viele Bei 
cele bestätigen. So berichtet z. B. Bras in seinen „Studien über 
^vrdböhmische Arbeiterverhältnisse" (cfr. Fränkel, Arbeitszeit S. 32), daß 
^ Bezirke der Handelskammer zu Eger in den sechsziger Jahren die 
. ^ķtil-Jndustrie eine sehr lange Arbeitszeit hatte, und daß erst 
Wît 1870 in Folge der Arbeiter-Bewegung eine Herabsetzung derselben 
^genommen wurde. Dann heißt es weiter: 
„Die verkürzte Arbeitszeit hatte zwar allenthalben einen Ausfall in der Menge der 
Zeugnisse zur Folge, doch war dieser nur momentan, denn bald wurde in der 
.^'zcrn Arbeitszeit mehr geleistet als früher in der längern. Das erhärten mit 
euer Uebereinstimmung die Angaben der Arbeiter und Fabrikleiter. . . Heute ist unter 
° Ctl Fabrikarbeitern der nordböhmischen Textil-Industrie das Verlangen nach der Einführung 
^es gesetzlichen Normal - Arbeitstages von 10 Stunden allgemein verbreitet und eirtgc« 
. . . Einer der bedeutendsten Fabricanten Oesterreichs hat seine Stimme zu 
Insten desselben erhoben. Derselbe hat in einem seiner großen Etablissements durch 
als 17 Jahre ununterbrochen die elfstündige Arbeitszeit aufrecht erhalten. Er er- 
daß bei einer in Folge schlechten Geschäftsganges auf 3 / 4 der zuvor üblichen Zeit 
Herabgesetzten Arbeitsdauer ebensoviel oder beinahe ebensoviel zu Stande gebracht worden 
ei eine Behauptung, die wir auch vielfach anderwärts gehört haben."
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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