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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

sich nicht der Einsicht verschließen, daß wir hier einer traurigen Ent 
wickelung entgegen gehen, daß die Fabrik-Jugend gerade das stärkste 
Contingent zur Social-Demokratie stellt; aber es geht vielfach, 
wie es der Düsseldorfer Bericht bezüglich den Centren der Eisen 
industrie constatirt: „Bittere Klagen werden (auch) von den Unter 
nehmern laut, ohne daß jedoch bisher energische Anstren 
gungen bemerkt wurden, gegen die Uebelstände vorzu 
gehen." Die elterliche Autorität muß zunächst wieder ein 
gesetzt werden in ihr Recht: das ist der Cardinalpunkt aller So- 
ñalreform. Die kleinen Mühen und Kosten dieser Einrichtung 
dürfen nicht zurückschrecken, wo es sich um so wichtige sittliche 
Interessen handelt. 
In der That, die Bedeutung der Einrichtung kann nicht hoch genug 
geschätzt werden, wenn sie allgemein wird. Wenn der Gymnasiast bis 
zur Prima hinauf gehalten ist, sein Zeugniß mit der Unterschrift des 
Vaters wieder vorzulegen, so heißt das nichts anderes, als: Du bist 
noch nicht selbständig, du stehst noch unter der erziehenden Hand deiner 
Eltern. Wenn dieses Gefühl gepflegt wird in der Gymnasial-Jugend, 
wie viel nothwendiger bedarf dann die Arbeiter-Jugend der Er 
haltung und Stärkung dieses Bewußtseins, wo die sittlichen Gefahren 
größer sind, das reiche Verdienst die Gelüste nach Selbständigkeit fördert, 
wo die Kinder nicht auf die Eltern angewiesen sind, sondern die Eltern 
oft umgekehrt der Unterstützung der Kinder bedürfen und auf deren 
liebevolle Hülfe gerechten Anspruch haben, entsprechend den großen 
Opfern, die sie für ihre Kinder gebracht. Wie könnte der Arbeitgeber 
es gleichgültig ansehen, daß diese Pflichten des Dankes verletzt 
werden. Läßt sich mit solchen Arbeitern, die selbst die Kindes- 
pflichten schwer verletzen, der Frieden und das Gedeihen einer Fabrik 
begründen? Könnte er es verantworten, wenn er der Gemeinde, dem 
Staat und der Gesellschaft solche Elemente heranzieht?! Die 
Fabrik kann nicht die Jugend erziehen, wie der Meister den Lehrling 
Erzieht in seiner Familie und Werkstatt; wohl aber kann und soll 
sie die gegebenen Erzieher — die Eltern — in Erfüllung ihrer 
Pflichten unterstützen, und das beste Mittel dazu ist die geschil- 
berte Einrichtung. 
B. Festsetzung einer Arbeits (Fabrik-) Ordnung. 
Die formelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter bezüglich 
ber Bedingungen des Arbeits-Vertrages beschränkt sich namentlich in 
größern Unternehmungen gewöhnlich nur auf die Festsetzung des Lohnes
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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