Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Schutz dem Arbeiter!

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

178 
baut auf diese ihr System der Hasses auf; die Bekämpfung der 
Socialdemokratie muß also dahin gehen, die Gemeinsamkeit der 
Interessen den Arbeitern zum Bewußtsein zu bringen, die Arbeiter 
in diesem Sinne zu erziehen. Leider sind diejenigen Arbeitgeber, welche 
es am geflissentlichsten betonen, daß es keine „Gegensätze der Interessen' 
gebe, meistens am wenigsten bereit, mit dieser Anschauung Ernst 8" 
machen. Gerade wenn man von der „Gemeinsamkeit" der Interessen in 
weiterm Maße überzeugt ist, muß man auch das Vertrauen haben und 
bethätigen, die Arbeiter durch Einräumung von Rechten von dieser Soli' 
darität zu überzeugen. In demselben Maße, wie dieses gelingt, ist 
die Socialdemokratie überwunden. 
Es gibt Gegensätze der Interessen, und als solche müssen in erster 
Linie die Bestimmungen über Lohnhöhe und Arbeitszeit gelten- 
Aber auch hier sind die Gegensätze nicht so schroff, wie es gewöhnlich 
angenommen wird. Gute Löhne und kurze Arbeitszeit erhöhen dc^ 
physische Wohlbefinden und damit die L e i st u n g s f ä h i g k e i t der Arbeiter, 
wie anderseits Arbeitszeit und Lohn ihre Grenzen finden in der 
Leistungsfähigkeit des Unternehmens, in der Höhe der Preise, 
welche dieses auf dem nationalen oder Weltmarkt erzielen kann — eine 
Wahrheit, welche die englischen Arbeiter, durch bittere Erfahrungen 
belehrt, sehr wohl zu würdigen wissen. Immerhin ist aber eine gegen' 
sätzliche Aufsassung bezüglich Lohnhöhe und Arbeitszeit leicht möglich» 
und mag es sich deshalb auch empfehlen, diese Fragen zunächst der sta' 
tutarischen Competenz des Aeltestenrathes der einzelnen Fabrik zu enk' 
ziehen. Dagegen sind die Fragen der Lohnfestsetzung, der Tage» 
Formen und Fristen der Lohnzahlung, der Berechnung der Löhne 
und Prämien dankbare Punkte gemeinsamer Regelung. 
Was die Festsetzung von Strafen anbelangt, so liegt eine ange' 
messene Ordnung und sittliche Disciplin eben so sehr im Interesse der 
Arbeiter wie des Arbeitgebers — itnt so mehr, als die Verwendung 
der Strafgelder durch und für die Arbeiter stattfinden soll. Dir 
Erfahrung hat es bestätigt, daß der Arbeitgeber auch hier gut daran 
thut, den Arbeitern und ihrer Vertretung mit vollem Vertrauen entgegen' 
zukommen. Immerhin sind nicht in allen Bestimmungen der Fabrik' 
ordnung die Interessen der Arbeiter und des Arbeitgebers in gleicher 
Weise solidarisch, — wenigstens kommt es jenen nicht immer in gleiche"' 
Maße zum Bewußtsein — und würde es deshalb auch gewiß nicht richte 
sein, jetzt schon etwa gesetzlich der Arbeiter-Vertretung das Recht der Straff 
festsetzung — sei es ausschließlich, sei es in der Appellinstanz — zķ 
weisen, aber wenn ein Mal das rechte gegenseitige Verhältniß gesunde" 
ist, dann wird der Arbeitgeber nicht vergebens sich auf die Einsicht Utt
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.