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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

Vollmachten ausgestattetes District-Comité ein. Der Geschäftsgang ist dann fol 
gender : Liegt z. B. seitens einer Fabricantenvereinigung eine Lohnreduction vor, 
so tritt das District-Comité zusammen und entscheidet über die Art des Vorgehens. 
Das Resultat der Verhandlungen wird dann dem Executiv-Comite mitgetheilt, 
welches seine Zustimmung zu den Beschlüssen ertheilt oder ein anderes Verfahren 
vorschlägt. Wenn aus den in Uebereinstimmung mit dem Executiv-Comite gc 
faßten Beschlüssen ein Strike oder lock-out entsteht, so erhalten die Mitglieder 
die für solche Fälle bestimmten Extravergütungen." Bezüglich der Mitgliedschaft 
in den Trade Unions bemerkt der Bericht des Handelsministeriums, daß es 
falsch wäre, zu sagen, die »reisten Arbeiter des Ver. Königreichs gehörten den 
Gewerkvereinen an; aber ihre Mitglieder bilden die Blüthe der Arbeiter in einem 
Gewerbe. (Erst in neuester Zeit hat sich die Organisation auch auf die „uns- 
killedmen“ ausgedehnt.) Je mehr Arbeiter eines Gewerbes einer Union an 
gehören, eine desto größere Wirksamkeit kann dieselbe entfalte». So sehr daher 
die Trade Unions sich bemühen, möglichst viele Mitglieder zu erlangen, eben Ú 
große Vorsicht müssen sie bei der Wahl derselben zeigen. Da meistens Männer, 
welche sehr wenig leisten können, außer Arbeit stehen, so muß eine Union, welche 
Unterstützungen an Arbeitslose bezahlt, nur möglichst leistungsfähige Arbeiter auf 
nehmen. Ebenso müssen diejenigen Vereinigungen, welche Krankenunterstützuug 
u. dgl. gewähren, daraus sehen, daß thunlichst nur gesunde Personen als Mit- 
glieder aufgenommen werden. „Daß ein Arbeiter," so fährt der ministerielle Beriş 
wörtlich fort, „einem Gewerkverein angehört, stellt deshalb von vornherein c | n 
günstiges Zeugniß für ihn aus, und darin liegt auch die Berechtigung, daß ein 
Trade-Unionist verpflichtet wird, nicht unter einem von seiner Union bestimmtes 
Minimallohn zu arbeiten. Es ist dies nichts Unbilliges, denn eine Union nimm 
nur dann Jemanden als Mitglied ans, wenn derselbe den Durchschnittslohn, b# 
in dem betreffenden Gelverbe bezw. in dem betreffenden Bezirk bezahlt wird, 
verdient." Das Lehrlingswesen erfährt durch die Trade Unions eine wesentliche 
Beschränkung, da seitens der meisten dieser Verbindungen den betreffenden Werken 
nur eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen zu halten erlaubt wird, die 
eine Lehrzeit von fünf bis sieben Jahren zu bestehen haben. (S. „Berichte" S. H P' 
Die gewerkvereinliche Organisation umfaßt den größten Theil der englisch^ 
Arbeiter, nicht als einheitliche Masse, sondern nach Betrieben und Territories 
gesondert. Die größten Gewerkvereine sind in der Spinnerei und WeberH, 
der Kühlenindustrie und der Eisenindustrie. Sie haben ihre Stärke in 
denjenigen Betrieben, welche gelernte Arbeiter erfordern und in welche daher dcw 
Eindringen von ungelernten Arbeitern, Frauen und Kindern erschwert ist. 
Der älteste Gewerkverein der Kohl e »industrie ist der von Northumberland, 
dessen Führer Burts, der „ehrliche Tom" im Parlament, 1871 eine Lohn 
erhöhung von 10 Procent mit dem Verein der Grubenbesitzer vereinbart hn • 
Ihm folgt der von Durham, welcher 1872 eine Verkürzung der Arbeitszeit er 
rang. Diese ersten beiden Verhandlungen zuüschen Arbeitgebern und Arbeitern 
durch den Grubenbesitzerverein und den Gewerkverein führten zur Bildung der' 
„vereinigten Comites" („JointCommittes“) je für Durham und Northum 
berland behufs bindender Entscheidung aller Streitigkeiten einzelner Arbeiter nv
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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