Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Schutz dem Arbeiter!

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

Wenn das sogenannte „eherne Lohngesetz" so vielen Widerspruch 
erfahren hat, so lag das vielfach in Mißverständnissen. Zunächst 
ist wohl zu berücksichtigen, daß das „Gesetz" von dem „durchschnitt 
lichen" Arbeitslohn und von der „durchschnittlichen" Lebensnoth- 
durft spricht. Wenn also einzelne Arbeiter-Kategorien, welche eine 
längere Vorbildung durchgemacht haben oder sich durch Tüchtigkeit aus 
zeichnen, mehr verdienen, so wird dadurch das „Gesetz" nicht umgestoßen. 
Ebenso dürfen bei der Berechnung nicht einzelne Lebensjahre herausge 
griffen werden, sondern das ganze Leben muß der Berechuuug als Grund 
lage dienen. Der Arbeiter muß also gemäß diesem Gesetz in den arbeits 
kräftigen Jahren so viel verdienen, daß das ganze Ernährungs- und 
Erziehungs-Capital seiner Jugendzeit amortisirt wird, und auch 
die Ausgaben für die Tage der Krankheit, der Arbeitslosigkeit und 
des Alters gedeckt werden. Mit andern Worten: nicht die Lebensbe 
dürfnisse des ledigen Arbeiters, sondern des Arbeiters, der Frau und 
Kinder zu ernähren oder für betagte Eltern zu sorgen hat, sind 
Maßstab des nach obigem Gesetz „normalen" Lohnes. Wenn also die 
heutige Industrie z. B. erklären sollte: sie könne die Prämie für Alters 
und Jnvaliden-Versorgung, für Wittwen- und Waisen-Versicherung, für 
Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht tragen, so würde 
sie damit zugeben, daß heute die durchschnittliche Lebensnothdurft durch 
den Arbeitslohn nicht gedeckt wird. In der That muß heute die 
Armenpflege vielfach den Lohn bis zur Höhe der Lebensnothdurft er 
gänzen, und die obligatorische Arbeiter-Versicherung bezweckt 
eben nichts anderes, als durch gesetzliche Fürsorge dem Arbeiter auch für 
die Tage der Krankheit, der Invalidität, des Alters, der unver 
schuldeten Arbeitslosigkeit, und falls er vorzeitig durch den Tod abge 
rufen wird, der Wittwe und den Waisen die durchschnittliche Lebens 
nothdurft zu sichern und den entsprechenden Versicherungs-Beitrag 
zu einem festen Bestandtheil des Arbeitslohnes zu machen. Die gesetz 
liche Arbeiter-Versicherung will also im Grunde nichts anderes, als das 
„eherne Lohngesetz" zur Wahrheit machen. 
Das „eherne Lohngesetz" ist nicht so hart, wie es scheint; Lassalle 
hat es nur agitatorisch ausgebeutet. Seine Gegner hörten nur das 
harte Wort: „Lebensnothdurft" und waren dem begabten Agitator nicht 
gekehrt wirken viele Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter — vor allein die Arbeiterschutz- 
Gesetzgebung — der Ueberproduction entgegen, kommen so auch der Industrie zu gute. 
Insofern die nationale Arbeitskraft der Hauptfactor der nationalen Production bildet, 
dienen alle Maßnahmen zum Schutz der nationalen Arbeitskraft, d. h. der Arbeiter auch 
der Hebung der nationalen Production. Ueberall stoßen wir auf organische Zusammen 
hange und inl Grunde sind stets die Interessen solidarisch.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.