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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

und schaffen; doch drinnen waltet die züchtige Hausfrau, die Mutter der 
Kinder und regt ohne Ende die fleißigen Hände, und mehrt den Gewinn 
mit ordnendem Sinn.« 
„Diesen ihren natürlichen Beruf, Hüterin und Ordnerin des Hauses, 
Pflegerin des Mannes und der Kinder zu sein, kann die verheirathete 
Frau aber nicht erfüllen, wenn sie vom frühen Morgen bis späten 
Abend in einer entfernten Fabrik beschäftigt ist und ihre unerzogenen 
Kinder fremder Pflege, den sogenannten Krippen oder sonstigen Kinder- 
bewahr-Anstalten übergeben muß. Jeder beschäftigte Fabrikarzt wird es 
bestätigen und den beiden Herren Vorrednern (Dr. Köttnitz und Dr. 
Schuler) beistimmen müssen, daß durch diese unnatürliche Trennung der 
verheiratheten Fran vom häuslichen Herde nicht nur die Gesundheit der 
Frau und ihrer kleinen Kinder, sondern auch, wie ich aus eigener Er 
fahrung hinzusetzen muß, die Gesundheit des Mannes, im hohen Grade 
gefährdet und oft dauernd untergraben, also das ganze Familien 
wohl zerstört wird. 
„Soll die Frau eines Arbeiters im eigenen Hauswesen ihre Pflichten 
erfüllen, den Wohnraum, der so häufig auch gleichzeitig zum Kochen und 
Schlafen dienen muß, nothdürftigst gereinigt, gelüstet, geordnet und er 
wärmt halten, soll sie Bett- und Leibwäsche, Kleidungsstücke ausbessern 
und reinigen, gesunde Kost für die ganze Familie bereiten, sogar, wie 
solches auf dem Lande erforderlich, Gemüsegarten bestellen und die Haus 
thiere verpflegen, um gesunde Nahrung zu erhalten, dann ist Zeit nnd 
Kraft einer solchen Arbeiterfrau derartig in Anspruch genommen, 
daß ihr eine noch weitere Beschäftigung in Fabrik-Localen ohne mehr 
oder weniger vollständige Vernachlässigung ihrer häus 
lichen Pflichten unmöglich ist. Dazu kommt, daß nach naturge 
mäßem Verlaufe der Dinge die Arbeiterfrauen in der Regel sich ent 
weder im Zustande der Gravidität, des Puerperiums oder der Lactation 
befinden und durch die mit den genannten Vorgängen verbundenen Lei 
den und Beschwerden in ihrer Arbeitsfähigkeit in manchfachster Art ge 
hemmt sind. Alle Lasten, welche in den bemittelten Ständen sich ver 
theilen auf Mägde, Köchinnen, Wäscherinnen, Ammen, Wärterinnen, so 
genannte Stützen der Hausfrau und wie der sonstige lebendige Hülfs- 
apparat noch heißen mag, alle diese Lasten müssen von der Arbeiterfrau, 
welche ihre Pflichten gegen Mann und Kinder erfüllen will, allein ge 
tragen werden. Wird nun eine derartig durch ihre häuslichen Arbeiten 
bereits überlastete Frau noch in entlegener Fabrik beschäftigt, so muß 
sie entweder im Kampfe zwischen Haus- und Fabrikdienst ihre Kräfte 
und Gesundheit ausreiben oder auf die Erfüllung ihrer häuslichen, 
namentlich ihrer Mutterpflichten Verzicht leisten. Besuchen wir
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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