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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

70' 
weil derselbe sich nicht, wie der Fabriklohn, in klingender Münze dar 
stellt; thatsächlich kommen aber die Arbeiter, deren Frauen Hauswesen 
und Kinderpflege selbst besorgen, weiter, wie diejenigen, deren Frauen in 
die Fabriken gehen, der Hausarbeit sich entwöhnen und dann in der 
Regel den Fabriklohn für Putz und Näschereien wieder verausgaben. 
Schiller sagt in seiner Glocke: »die Hausfrau mehrt den Gewinn mit 
ordnendem Sinn«. Das alte deutsche Sprüchwort: »Ist die Frau 
nicht hauserig, geht doch alles hinter sich.« Die Frau kann aber 
nicht hauserig sein, so lange sie nicht Hausfrau, sondern Fabrik-Arbei 
terin sein muß." 
Auch Medicinalrath Dr. Köttnitz in Greiz i. V. forderte, daß 
schwangere Arbeiterinnen von der Arbeit in Fabriken ausge 
schlossen würden, und daß für solche in Fabriken arbeitende Mütter, 
welche noch unerzogene Kinder haben, eine mehrstündige Mit 
tagspause und am Abend ein früherer Schluß der Arbeit gewährt 
würde. Nun ist aber erstere Forderung aus naheliegenden Gründen 
praktisch undurchführbar; anderseits drängen aber auch seine ganzen 
Ausführungen zu einer weitergehenden Schlußfolgerung: alle ver- 
heiratheten Frauen auszuschließen. 
„Berhcirathete Frauen resp. Mütter müssen schon zwischen 4 und 5 Uhr Mor 
gens das Bett verlassen, um den Morgenimbiß vorzubereiten und die schulpflichtigen 
Kinder für den Schulbesuch fertig zu machen, sind also 1 ’/*—2 Stunden bereits thätig 
gewesen, bevor das Tagewerk in der Fabrik beginnt. Am Abend haben sie dann wie 
derum mehrere Stunden häusliche Arbeiten zu verrichten, bevor sie die Ruhe suchen können. 
Vom hygienischen Standpunkte aus ist deshalb zu verlangen, daß schwangere Arbeiterinnen 
vor dieser Ueberbürdung geschützt werden. 
„Daran schließt sich dann die Forderung, daß Mütter, welche in Fabriken beschäftigt, 
zu Hause aber noch der Pflege bedürftige Kinder haben, über Mittag eine mehrstündige 
Pause haben und des Abends früher entlassen werden sollen. So würde es der Arbeiterin 
möglich gemacht, falls dieselbe nicht zu weit von der Fabrik entfernt wohnt, die Pflege 
und Ernährung ihrer Kinder selbst (?) vorzunehmen; sie würde Zeit haben, für 
ihren Mann, für sich selbst und die Kinder das Mittags- und das Abendessen, 
wenn sie etwas zu kochen gelernt hat, zuzubereiten. Leider kommt cs bei der jüngcrn 
Fabrikbevölkerung immer seltener vor, daß eine verheirathcte Arbeiterin außer Kaffee 
und Kartoffeln noch andere Speisen kochen kann. Warme, kräftige Mittags 
kost verstehen dieselben nur selten herzurichten. Im Großen und Ganzen leben die Fabrik 
arbeiter und Arbeiterinnen in den voigtländischen Jndustriebezirken tagüber meist von 
Kasfee und Butterbrod; am Abend aber wird rohes, gehacktes Rindfleisch oder Schweine 
fleisch auf Butterbrod gestrichen oder Wurst dazu gegessen, oder Zuckergebäck und sonstige 
Schleckereien oder Obst. Warme Speisen kochen nur solche Arbeiterinnen, die 
srüher eine Zeit lang als Dienstmädchen gedient und bei dieser Gelegenheit das Kochen 
etwas gelernt haben. — Ueber die auffallende Genußsucht der Arbeiterinnen, namentlich 
der jünger», und darüber, daß dieselben gar nicht zu wirthschaften verstehen, beklagen sich 
mehrere Fabrik-Jnspectoren in ihren amtlichen Berichten. Dieser Uebelstand nimmt von 
Jahr zu Jahr zu, da die Töchter solcher Arbeiter-Familien, sobald für diese der Schul-
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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