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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

73 
6 
ļ>en m ber These fixirten Termin vier bis sechs Wochen nur als das Minimum 
°>l dem. was gefordert werden sollte, und glaube, das; füglich auch sechs oder acht 
lochen gesagt werden dürfte." 
Beweisen diese Ausführungen wiederum nicht schlagend, daß Mütter, 
elche der Ernährung und Pflege bedürftige Kinder haben, 
on der Fabrikbeschäftigung ausgeschlossen bleiben sollten? 
Auch Dr. Schuler fordert, wie Dr. Koettnitz, eine wenigstens 
/2-stündige Mittagspause für alle Frauen, welche ein Hauswesen 
311 besorgen haben. 
Mittagspause beträgt in der Regel eine Stunde, nur ausnahmsweise IP2, 
"Wens in den mir bekannten Fabrik-Districten. Es ist klar, daß einer Frau, die in 
leser Zeit den Hin- und Rückweg zur Fabrik zu machen hat, die für den Genus; auch 
bescheidensten Mahlzeit doch mindestens */< Stunde rechnen muß, eine ungemein kurze 
^ für die Bereitung der Mahlzeit bleibt. Selbst in dem günstigsten Falle, wo sie ihr 
^edcflcisch im Topfe hatte und vielleicht ein jüngeres Kind, eine Nachbarin für genügende 
^uerung sorgte, wird selten Zeit genug bleiben, ein ordentliches Gemüse zu bereiten. 
"ft aber beschränkt sich der Mittagstisch auf Mehlspeisen, Kartoffelgerichte u. dcrgl. 
e ¡ te nun diese ausfallen müssen, liegt auf der Hand. Ich habe oft genug gesehen, wie 
ņ" Ģebäck verzehrt wurde, das außen verbrannt, innen noch roher Teig war. Ich hatte 
îch seinerzeit als Arzt daran gewöhnt, bei den so häufigen Magenleiden der Fabrik- 
Ņ eitcv vor allem auch die Bereitung und Zusammensetzung des Mittagessens in's 
« U ® c ä u fassen, und sehr häufig fand ich, daß eben diese ungaren, in Eile ge- 
^ "llcn und genossenen Speisen die Ursache des Uebels seien. Daraus scheint sich mir 
Nothwendigkeit einer frühern Entlassung derjenigen Personen, welche das Kochen zu 
Morgen haben, klar genug zu ergeben." 
.. Wir fragen wiederum: Kann die Frau neben der normalen zehn- 
elfstündigen Fabrikarbeit dieses leisten? Und wie wird's in den 
"àllen, wenn Fabrik und Wohnung eine halbe Stunde und 
ņìbhr auseinander liegen? In allen diesen Fällen ist die Bestim 
mung bedeutungslos und die Consequenz — auch für Dr. Schuler 
T' ^cire jedenfalls: daß solche Beschäftigung (in größerer Entfernung 
^u der Wohnung) verboten würde. Auch die praktische Durchfüh- 
^"Ug der Schweizer Bestimmung, daß „Arbeiterinnen, welche ein Haus- 
bsen zu besorgen haben, eine halbe Stunde vor der Mittags- 
sofern diese nicht mindestens IV2 Stunde beträgt, zu entlassen" 
Ņ>, ist, selbst abgesehen von obigen Fällen, schwierig, da die Arbeit- 
A ec kaum wissen können, ob ihre Arbeiterinnen „ein Hauswesen zu 
^sorgen haben". Das kann ja mit jedem Tage wechseln und auch 
licki ^ņgaben der Arbeiterinnen selbst sind wenig zuverlässig — tiennent* 
H) dann, wenn dieselben befürchten müssen, daß der Fabrik die frühere 
^ņ^ļussung Mittags lästig ist und sie vielleicht ihre Stelle durch 
^e Arbeiterinnen ersetzen würde. 
pr ^ der That, nur der Standpunkt des Herrn Dr. Schwartz ist 
^ķtisch und principiell consequent. Wenn die Ehe kinder-
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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