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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

Contents: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

105 
Wunsche, wenn .inch nicht immer in vollem Maße. Berücksichtigung gesunden 
haben. Nicht minder aber sehen wir einen Vortheil in den Ermäßigungen der 
deutschen Zollsätze. mit denen die fremden Ermäßigungen erkauft sind Wir haben 
mehrfach darauf hingewiesen, daß die Vergleichung der Handelöstatistik Deutsch, 
lande mit denen der anderen Industriestaaten crgiebt. daß die deutsche Ausfuhr 
im Verhältniß zu derjenigen der anderen Staaten in de», Zeiträume von 1870 
bio '870 stärker zugenommen hat. ale in der folgenden Zeit gesteigerter Schutz, 
zölle; die industriellen Schutzzölle erschweren die Entwicklung derjenigen Industrien, 
welche die geschützten Waaren weiter verarbeiten, die landwirtbschaftlichen ver- 
thenern den Lebensunterhalt, namentlich für die unbemittelten Klassen, und zwingen 
entweder zu einer Erhöhung der Arbeitslöhne oder zu einer Einschränkung in leichter 
entbehrlichen Bedürfnissen. AIS eine Rückkehr zum Freihandelssystem sind die 
Verträge allerdings nicht anzusehen, sondern nur als eine vorsichtige Abschwächung 
der in den letzten Jahren wechselseitig von den verschiedenen Staaten gesteigerten 
Tarife, eine Wiederannäherung an die Sätze von 1870. welche, wie die Denkschrift 
mit Recht betont, seiner Zeit wesentlich als Kompensationsobjekte fü^Handels- 
verträge befürwortet und beschlossen worden sind, und welche besondere für die 
landwirtbschaftlichen Erzeugnisse noch bei Weitem nicht wieder erreicht werden, 
freilich sind in wichtigen Punkten unsere Wünsche nicht erfüllt worden. Wir 
bätlen gewünscht, daß die Meistbegünstigung nicht nur für die Einfuhr aus dem 
dreien Verkehr, oder die Boden- und Gewerbserzeugnist'e der Vertragsstaaten zu 
gesichert. sondern daß sie nach dem Vorgänge des in diesem Jahre abgeschlossenen 
teutsch-türkischen Vertrages auf den Eigenbaiidel ausgedehnt worden wäre. Wir 
bedauern, daß cs nicht gelungen ist, die differcuziellen Bcgünstungen für die Ein 
fuhr seewärts, mit denen Oesterreich Ungarn einen, den hiesigen Handel empfindlich 
benachtbeiligenden Schutz seiner Seehäfen bezweckt, völlig zu beseitigen, sondern 
daß nur ihre Erweiterung und Erhöhung vorgebeugt werden konnte; und wir be 
dauern namentlich, daß unsere Freiha'en-Jndustrie. welche doch auch eine teutsche 
Industrie ist. nnsereS Erachtens ohne jeden stichhaltigen t^rund, theilweise von dcr 
Begnnstigung ausgeschlossen, und damit gegenüber der Industrie des Auslandes 
beispielsweise Englands, für die 6infi.hr nach Oesterreich-Ungarn benachteiligt 
worden ist. Diese speciell die hamburgischen Interessen schädigenden Bestimmungen 
können uns aber nicht abhalten, die überwiegenden Vortheile der Verträge für 
das gesammte deutsche Wirthschaftslebcn. mit dein auch Hamburg unzertrennlich 
verbunden ist, voll anzuerkennen. Wir hoffen, daß die erwähnten Nachtheile durch 
die Ausbildung des Systems der Tarifverträge mehr und mehr werten abgeschwächt 
werden, und daß Deutschland nach Beendigung der wichtigsten Verhandlungen 
dazu übergeben wird, seinen Vertragstarif zu,» allgemeinen Tarif zu erklären. — 
Inzwischen sind auch die Handelsverträge Deutschlands und Oesterreich-Ungarns 
„nt der Schweiz abgeschlossen und veröffentlicht worden. Von unserm Standpunkte 
aus bedauern wir, daß bei der schutzzöllnerischeu Strömuug in der schweizerischen 
Bevölkerung in diesen Verträge» manche Erhöhungen gegenüber den Sätzen des 
jetzigen schweizerischen Zolltarifs haben zugestanden werden müssen. 
.Recht unerwartet traf den europäischen Handel die Nachricht von dem 
zwischen den Vereinigten Staaten und Brasilien abgeschlossenen, schon am l. April 
in Kraft getretenen Handelsverträge, in welchem erstere lediglich die schon im Mac 
Kinlev-Tarifgesetze ausgesprochene Zollfreiheit für Zucker. Kaffee und Häute zu 
sicherten. Brasilien dagegen für eine große Anzahl wichtiger Einfuhrartikel wenn
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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