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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

109 
Handelskammer zu Lübeck. 
„Glicht günstig wirkte dic Ungewißheit hinsichtlich ber Neugestaltung der 
Handelsverhältnisse der meisten Staaten, nach Ablauf der Handelsverträge im 
Fabre 1892. Auf eine Beseitigung der Zollschranken war nicht z» rechnen, aber 
Aenderungen standen überall bevor und deren Richtung und Umfang war un 
bekannt Tiefe Ungewißheit macht sich im Handel noch störender bemerkbar, ale 
die bestimmt vorliegende Thatsache einer Beschränkung dee Verkehrs; sie vermebrt 
die Möglichkeit etneo Verlustes und lähmt damit die Unternehmungslust. Deshalb 
in auch allseitig der Abschluß neuer Handelsverträge so dringend empfoblen und 
gefördert worden und desbalb ist der nun gegen Ende dee Jahres erfolgte Ab. 
schluß einer ganzen Reihe von Verträgen hoch willkommen zu beißen. Wenn 
auch die gewährten Erleichterungen für den Handel und Verkehr sich unter dem 
erwünschten Maaß balte», so ist doch schon in der durch Staatsverträge ge 
schaffenen Beständigkeit der Verhältnisse oder wenigstens doch der Sicherbeit vor 
Erböbung der Zölle eine feste Grundlage für die Entfaltung einer regen gefchäft. 
lichen Thätigkeit gegeben. Erhöbt wird der Werth der Verträge noch dadurch, 
daß sie auf eine längere Reihe von Jabren abgeschlossen sind. Anzustreben bleiben 
Verträge zwischen Rußland und Finnland, Schweden und Norwegen sowie Däne 
mark einerseits und dem deutsche» Reich andererseits, zwecks Ermäßigung und 
Bindung der gegenseitigen Eingangszölle. Die lebhaften geschäftlichen Ver- 
bindungen mit den genannten Ländern würden sich dadurch wesentlich gefördert 
und gefestigt sehen. 
„Erleichtert würde der Abschluß von Handelsverträgen werden, wenn die 
schutzzöllnerische Bewegung in den nordischen Ländern zum Stillstand käme. 
Neueren Nachrichten zufolge soll das nach mancher Richtung in Schweden der 
Fall sein. Namentlich wird envartet, daß die Regierung mit Anträgen auf 
.Herabsetzung der Lebensmittelzölle vorgeben werde. Schon früher wurden prat- 
tische Erfolge der freihändlerischen Gegenbewegung erhofft, aber es ergab sich, 
daß in Schweden ebenso wie in Nordamerika die Schutzzölle leichter eingeführt 
als beseitigt sind. 
„Ungeachtet der nicht schlechten Ernte in Deutschland, sowie der Mißernte 
und der Ausfuhrverbote in Rußland, bat die Getreideeinfuhr hier sich im Jahre 
1891 höher gestellt als im Fabre 1890, nur von Hafer ist weniger eingeführt. 
Der hiesige Getreidehandel war vor dem Eintritt der russischen Ausfuhrverbote 
bemüht, durch Heranziehung bedeutender Getreidemengen an seinem Theile zur 
Versorgung Deutschlands mit Getreide beizutragen." 
Nachtrag. 
Handelskammer zu Halberstadt. 
„Wie weit die neuen Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn, Italien und 
Belgien und die in weiteren Vorlagen zu erwartenden Trattate mit der Schweiz 
und Spanien geeignet sein werden, einen Ersatz für unsere Exportvcrluste und die 
Anregung zu neuen Anstrengungen in unserem Auslandhandel zu geben, muß ab 
gewartet werden Wir sind keine Gegner des Eonventionaltarifs, sondern wir 
haben in unseren Denkschriften und Vorstellungen an die Reichs und preußische 
Staatsregierung darauf hingewiesen, daß zur Wiedergewinnung von Ruhe und
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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