Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

IO 
nachzuweisen, eine Aufgabe, die ihm bisher fast ganz erspart gewesen war. Er 
freulicher Weise sind die zu erfüllenden Formalitäten leidlich beschränkt worden. 
Nach einem Beschlusse des Bundesrathes vom 30. Januar d. I. lpublizirt im 
-Neichs-Anzeiger vom 3. Februar) wird der Ursprungsnachweis in strenger Form 
l durch ein vom deutschen Consul des betreffenden ausländischen Bezirkes aus 
gestelltes Attest) nur für Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchte. Gerste. Mais 
verlangt. Für eine zweite Kategorie von Waaren — nämlich für Bettfedern, 
Bau- und Nutzholz, Wein und Most in Fässern, Butter, Fleisch, Wild, getrocknete 
Mandeln, Eier, Ochsen, Jungvieh, Schweine — werden Atteste des Heimathlandes 
oder eventuell auch Schiffspapierc, Fakturen, Original-Frachtbrieşe rc., sofern sich 
daraus der Ursprung glaubhaft nachweisen laßt, anerkannt. Bei sämmtlichen vor 
genannten Waaren kann der Zollamtsvorstand auch gänzlich von einem besonderen 
Nachweise abseben, falls Zweifel au dem bevorzugten Ursprünge nicht bestehen. 
Für die anderen zollbegünstigten Gegenstände endlich wird der Nrsprungsnachweis 
nur ausnahmsweise verlangt, sofern nämlich besondere Bedenken über die Herkunft 
aus meistbegünstigtem Lande obwalten Nach einigen Schwierigkeiten der Ueber- 
gangszeit werden diese Bestimmungen nunmehr unseres Wissens von den Behörden 
mit allem dem Handel erwünschten und nötbigen Entgegenkommen und sachgemäßer 
Berücksichtigung der speziellen Umstände gehandbabt. 
,,Da die handelspolitische Neugestaltung mit dem 1. Februar d. I. ihren Ab 
schluß noch nicht erreicht batte, so ist dem Bundeörath durch Gesetz vom 30. Januar 
d. I. die Ermächtigung ertheilt worden, vom I. Februar d. I. ab die für die 
Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll 
ermäßigungen auch solchen Staaten, welche eine» vertragsmäßigen Anspruch hierauf 
nicht haben, gegen Einräumung angemessener Vortheile ganz oder theilweise bis 
längstens zum l. Dezember lSy2 zuzugestehen. 
„Hiervon ist bereits gegenüber Spanien Gebrauch gemacht worden, indem 
den spanischen Boden- und Industrie-Erzeugnissen die Einfuhr nach Deutschland 
zu den Vertragssätzen bis einschließlich zum 30. Fuli d. I. gestattet worden ist. 
jedoch mit Ausschluß der in den Handelsverträgen Deutschlands mit Oesterreich 
und Italien enthaltenen Zollbegünstigungen für Wein in Fässern der Daris 
nummer 25 e 1. Andererseits bat Spanien den deutschen Produkten, ausgenommen 
den Alkohol, bis zum 30. Juni d. I. die Meistbegünstigung zugestanden, d. h. die 
Gleichstellung mit den Produkten derjenigen Länder, deren Handelsverträge mit 
Spanien am 30. Juni d. I. ablaufen lReichs-Anzeiger vom 2. Februar d. I.). 
„Nunmehr sind, wie schon berührt, zunächst von europäischen Staaten ledig 
lich Rußland, Rumänien und Portugal obne Handelsvertrag mit Deutschland und 
daher bei uns auch nicht meistbegünstigt. Es wäre sehr zu wünschen, daß auch 
.mit diesen angemessene Verträge zu Stande kämen, zumal mit Rußland, bei dessen 
im kommenden Herbste doch zu erwartenden Wiedereintritt in die Reihe der 
Getreidelieferanten Westeuropas eine differentielle Behandlung seines Getreides un 
liebsame Verschiebungen der gewohnten Verkehrswege verursachen würde. 
,,Den Hauptinhalt der Verhandlungen des Reichstages über die Verträge 
haben die Klagen der Land- und Forstwirthschaft ausgemacht, welche dahin gingen, 
daß diesen Erwerbszweigen Opfer an ihren Einkünften zugemnthet seien, um das 
Arbeitsfeld und den Gewinn der Industrie und des Handels zu erweitern. Wir 
brauchen nach den überaus eingehenden Erörterungen des Reichstages diese Frage 
nicht näher zu beleuchten und wollen nur kurz unseren Standpunkt dazu so kenn-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.