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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

13 
Handelskammer jii Frankfurt a. C. 
„Wen» nunmehr der Abschluß der Handelsverträge mit Oesterreich.Ungarn, 
Italien, Belgien und der Schweiz erfolgt ist und zwar auf einer Basis, die mit 
der seit einer Reihe von Jahren erfolgten Absperrungspolitik gebrochen bat, so ist 
dies nur mit Freude zu begrüßen, am meisten aber die Zollermaßigung für Ge 
Getreide. Immerhin ist der Getreitezoll noch ein jo hoher, daß er als eine 
schwere Belastung der Brotfrucht angesehen werden muß, und die Erfahrung hat 
gezeigt, daß dieser Zoll nicht vom Auslande bezahlt wird, weshalb eine weitere 
Zollermäßigung, namentlich für Roggen, durchans im Interesse des großen con- 
sumirenden Publikums liegt. Obschon nun für eine Reihe von Jahren gegen die 
Erhöhung der Eingangszölle für eine ganze Anzahl von Artikeln Sicherheit ge 
geben ist, was auch der Eoncurre nzfähigkeit unserer Industrie in Bezug auf die 
Ausfuhr zu Gute kommen wird, so wollen wir doch bicr den Wunsch aussprechen, 
daß weitere Handelsverträge in der eingeschlagenen Grundrichtung möglichst bald 
folgen möchten." 
2. Provin; Ostpreußen. 
Handelskammer zu Insterburg. 
„Das Jahr 1891 bat Deutschland die Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn k. 
gebracht, zugleich aber das russische Ausfuhrverbot für Getreide und Futtermittel. 
Die erwähnten Handelsverträge haben für unsere abgelegene Provinz nur geringe 
Bedeutung, um so einschneidender wirkte aus uns das russische Ausfuhrverbot." 
Borsteheramt der Kaufmannschaft zu Königsberg. 
„Das bedeutsamste Ereigniß auf handelspolitischem Gebiete sind die tut 
Berichtsjahre zum Abschluß gelangten Tarifverträge, welche das Teutsche Reich, 
Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und die Schweiz mit einander vereinbart 
haben. Das Zustandekommen dieser Verträge begrüßen auch wir als einen wichtigen 
Erfolg der Reichsregicrung, deren Initiative sie entsprungen sind. Zwar enthalten 
sic nur mäßige Herabsetzungen der bestehenden Zölle, weil alle vertragsschließenden 
Staaten bestrebt waren, ibre Tarifzugeständnisse auf das tbunlichst geringste Maß 
zu beschränken; dies gilt besonders von den deutschen Getreidezöllen. Aber dennoch 
bedeuten sie einen erfreulichen Wandel in der Handels- und Wirthschaftspolitik 
der betheiligten Staaten. Sie beseitigen die Gefahr eines weiteren Fortschreitens 
der neuerdings von Frankreich und Rußland ausgebenden Hochschutzzöllnerischen 
Strömung, die in beiden Ländern im Berichtsjahre sich leider so erfolgreich geltend 
machte, und gewähren dein Handel aus eine Reihe von zwölf Jahren die Sicherheit 
gegen weitere Zollerhöhungen und Zollerschwernisse. Die Ermäßigungen und Zoll- 
blndungen. welche die vertragschließenden Staaten sich zugestanden haben werden 
sicher dazu beitragen, den friedlichen Güteraustausch in Europa zu heben und so 
die Interessen aller Handelszweige zu fördern. Da freilich die neuen Verträge 
kem systematisch ausgeführtes Ganzes enthalten, so werden an manchen Stellen 
noch autonome Tarifermäßigungen erforderlich sein; eö ist zu wünschen, daß die 
Reichgregierung. nachdem die noch ausstehenden wichtigsten Verträge mit weiteren 
Staaten zum Abschluß gelangt sein werden, nach dieser Richtung bin das begonnene 
Werk fortsetze.
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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