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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

28 
steht zu befürchten, daß überhaupt das Geschäft der Ostseestädte noch mehr ge 
schädigt wird, namentlich der Getreide- nnd Holzhandel, dessen Gedeihen zum 
großen Tbeil den leichten Bezügen auS Rußland zuzuschreiben ist. Mit diesen 
Handelszweigen leiden aber alle die mit ihr zusammenhangenden, so namentlich 
dir Ostsee Rhederei, die sich in ihrem Betrieb, wegen der geringen Größe ihrer 
Schiffe, nahezu ausschließlich auf den Verkehr zwischen Ost- und Nordsee beschränkt. 
Für Letzteren wirkt die Konkurrenz bei dem jetzt veränderten bezw vermehrten 
Bezug der Zufuhren aus fernen, auch überseeischen Häfen, seitens der größeren, 
meistens englischen Schiffe erdrückend." 
H). Provinz Uteļìfulen. 
Handelskammer zu Bielefeld. 
„Ein hochbedeutsainer Systemwechsel charakterisirt die deutsche Wirthschafts 
politik des verflossenen Jahres. Die Bahnen des Hochschutzzolles, wie er insbesondere 
auf agrarischem Gebiete seit zwölf Jabren platzgegriffen batte, sind verlassen und 
dafür einer freieren Gestaltung des internationalen Handelsverkehrs die Wege ge 
öffnet. Die Handelskammer bat den diesbezüglichen Vorgängen in ihrem vor 
jährigen Bericht eine eingebende Besprechung gewidmet und ihrer lebhaften Zu 
stimmung zu den seitens der Reichsregierung mit den auswärtigen Mächten ge 
führten Handelsvertragsverhandlungen Ausdruck verliehen. Wie bekannt, bethätigte 
die Kammer auch praktisch ihr Interesse an den Bestrebungen der Regierung, in 
dem sie gegenüber den Agitationen solcher Kreise, welche eine Hcrabminderung 
der deutschen Schutzzölle um jeden Preis zu verhindern suchten, zur Stärkung der 
Position der Reichsregieruug eine lebhafte Gegenbewegung in'S Leben rief. 
„Die speciellen Wünsche der einzelnen Wirthschaftszweige ihres Bezirks bezüg 
lich der Neuregelnug der deutschen Handelsbeziehungen zu den einzelnen Ländern 
hat die Kammer in eingehenden Berichten an den Reichskanzler vertreten. Wie die 
abgeschlossenen Verträge ergeben, haben die Interessen unseres Bezirks in denselben 
mehrfach, wenn auch nicht immer in dem Maße, wie wir es wünschten, Berück- 
sichtigung gefunden. Es sind in dem deutsch-österreichischen Vertrage für 
die Einfuhr nach Oesterreich unsern Bezirk iuteressirende Tarifermäßigungen ein 
getreten für eine Reihe von Erzeugnissen der Baumwvllweberci. der Seidenindustrie 
und Leinen- und Wäsche-Fabrikation (insbesondere Einsätze), für eine beträchtliche 
Menge von Fabrikaten der Metallindustrie < darunter Nähmaschinen), für einzelne 
Chemikalien, für Erzeugnisse der Papier- und Glasindustrie, für Klaviere und 
Pianinos ». s w. Weiterhin ist für eine sehr große Zahl österreichischer Tarif 
positionen in dem Vertrage die Bindung stipulirt, was zur Folge hat, daß die 
deutsche Exportindustrie auf einen Zeitraum von 12 Jahren vor der Gefahr öster 
reichischer Zollcrböhungen geschützt ist. 
„Italien ermäßigte seinen Generaltarif für Flachsgarne, Leinen-, Baumwoll- 
und Wollgewebe, einige Artikel der Seidenindustrie, der Metallbranche u. s. w. 
Ferner wurde auch in diesem Vertrage Bindung einer größeren Zahl von Tarif- 
positioneu. 
„Der deutsch-belgische Vertrag hat für die Industrie unseres Bezirks 
geringeres Interesse, er enthält in der Hauptsache nur Bindung bestehender Sätze.
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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