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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

38 
Behörden gebracht, ist vielleicht nunmehr in absehbarer Zeit nicht zu beseitigen. 
(5in letzter Versuch, unsern Wünschen durch einen Antrag aus Abänderung des 
amtlichen WaarenverzeichnisseS zum deutschen Zolltarife Geltung zu verschaffen, ist 
erfolglos geblieben. Ew. Excellenz eröffneten une unterm 12. Februar cr, daß 
bei der Lage des Zolltarife und dee mit Oesterreich-Ungarn geschlossenen Handels 
vertrags unserm Gesuch nicht entsprochen werden könne. Wir dürfen an dieser 
Stelle auf die Angelegenheit nicht näher eingeben, verhehlen aber nicht, daß die 
Entscheidung in den betbeiligten Kreisen eine allseitige Verstimmung hervorgerufen 
bat. In gleicher Weise haben wir seit Jahren (wir verweisen auf unsere Berichte 
von 1880 ab) auf die unrichtige Tarifirung der Britanniagußwaaren (Löffel und 
Gabeln) hingewiesen. Diese Artikel, die aus einer Zinnlegirung hergestellt werden, 
welche nur 2 pCt. Kupfer enthält, sind unglücklicherweise den „Kupferwaaren" an 
gereiht. Ein täglicher Gebrauchsartikel der breiten Volksmaffen wird auf diese 
Weise den Luxuswaaren zugezählt und fällt nicht etwa nur unter die „feinen", 
sondern gar unter die „feinsten" Metallwaaren. Wie wir in einer unserer letzten 
bez. Eingaben ausführten, ist 1 kg fertige Waare nur 25 pCt. theurer als 1 kg 
Rohmetall. Daß Zollsätze von 60 M. <Deutschland) und 80 M. (Oesterreich- 
Ungarn) geradezu für diesen Artikel probibirend wirken müssen, bedarf wohl nicht 
bemerkt zu werden. Eine solche Absperrung kann weder im Interesse der deutschen, 
noch der österreichischen Britanniawaarenindustrie liegen und ist ohne Zweifel auf 
ein Versehen bei Abschluß des Vertrages zurückzuführen. Allein auch hier ist 
unser Gesuch, nachträglich eine anderweitige Tarifirung bewirken zu wollen, von 
Ew. Excellenz ablehnend beschieden. Wir werden darauf hingewiesen, „daß auf 
grobe, unpolirte Gabeln und Löffel auS Britanniametall nach den Bestimmungen 
der auf. Seite 111 bez. 225 und 226 des amtlichen WaarenverzeichnisseS zu den 
genannten Artikeln schon der Zollsatz Nr. 19 à 2 des deutschen Zolltarife (30 M. 
pro 100 kg) Anwendung findet." Wir bemerken, daß „unpolirte" Gabeln und 
Löffel aus Britanniametall nicht existiren; für das „Poliren" wird durchschnittlich 
I Pşg- Pw Stück bezahlt. Mit der Herstellung genannter Artikel werden in 
unserm Bezirk mindestens 000 Arbeiter beschäftigt, und haben wir darum nicht 
unterlassen, der Angelegenheit eine gebührende Wichtigkeit beizumessen; auch waren 
mehreren Eingaben Proben des fertigen und halbfertigen Fabrikats beigefügt. 
„Wenn trotzdem die Fassung der betreffenden Tarifposition eine unglückliche, 
so zeigen diese Beispiele, wie dringend wünschenöwerth cü ist, daß bei Abschluß 
von Handelsverträgen die Industrie nicht blos gehört wird, sondern 
daß zu den Berathungen Vertreter derselben zugezogen werden. 
In Oesterreich-Ungarn und namentlich in der Schweiz ist dies der Fall gewesen 
und hat die Erfahrung gezeigt, daß die Verhandlungen weder durch maaßloses 
Fordern aufgehalten, noch durch Außerachtlassen der Discretion gefährdet worden 
sind. Auf andern verwandten Gebieten — wir erinnern an die „Wirtbschaftlichcn 
Conferenze»", sowie an die Bezirks-Eisenbahnräthe — ist die Regierung bemüht 
gewesen, auf dem Wege der mündlichen Verhandlung sich über die Bedürfnisse 
und Wünsche der betreffenden Interessentenkreise zu unterrichten; für die Vor- 
berathung der Handelsverträge dürfte ein solches Verfahren nicht minder zu 
empfehlen fein. 
„Was die Höhe der Zollsätze in den neuen Handelsverträgen an 
belangt, so bat dieselbe, wie bemerkt, außerordentlich befremdet, namentlich gilt 
dice von dem Schweizer Tarif, und hat man allgemein das Gefühl, daß es der
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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