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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

51 
kein diplomatisches Talent i» sich batten, daß ihre Vertreter nicht im Stande seien, 
sich z» vergleichen und dem Auslande gegenüber geschlossen aufzutreten. 
»Nun ist aber gerade kein anderer Beruf so geeignet, diplomatische Fertigkeiten 
zu entwickeln, wie der kaufmännische und industrielle Stand; beweist doch dies am 
beste» die große Blüthe der alten mittelalterlichen Städtcrepubliken und neuerdings 
von England und Amerika. Tas musterhafte Verhalten der österreichischen und 
schweizerischen Industriellen, welche ebenso wenig etwas vorzeitig verrathen babe» 
wie die deutschen Räthe, ist ein weiterer Beweis dafür, daß die für Vertrags- 
Verhandlungen erforderliche» Eigenschaften auch bei modernen Gewerbetreibenden 
vorkommen; warum aber traute man dies nicht deutschen Industriellen zu? Bei 
aller Anerkennung des „für uns" wünscht man auch in solchen Dingen heute ein 
„mit uns"; man ist auch der Meinung, daß dann so mancher kleine Vortbcil mehr 
errungen worden wäre- So kam es, daß die Handelsverträge kroß alter ibrer 
guten Seiten als etwas Fremdes aufgenommen wurden, wozu noch die Art der 
Beratbungen im Reichstag beitrug, so kam es, daß insolge dieses formellen FeblerS 
hauptsächlich nach kurzer Zeit kein Mensch mehr über diese große Action mit 
Warme sprach, daß im Gegentheil die Kritik mit aller Schärft einsetzen konnte, 
obne heftigen Widerspruch zu erfahren. 
„Wenn somit die Form der Vertragsabschlüsse und ihre Vorbereitung als 
Ausfluß veralteter bürcaukratischer Gepflogenheiten allseitig Verurtheilung sand, 
so muß der Grundgedanke, die Herstellung eines großen mitteleuropäischen Wirtb 
schaftsgebietes, welche» die Handelsverträge in wirkliches Sein umgesetzt haben, 
von allen .«reisen als groß und bedeutend anerkannt werden. Der neue Handels 
bund wird in dem allgemeinen Wirtbschaftskrieg Aller gegen Alle eine wichtige Rücken 
deckung bei neuen, recht bald zu wünschenden Vertragsverhandlungen fein und die 
lange Tauer der Verträge wird Stetigkeit der Verbältnisse ermöglichen. Immer 
neue Verträge müssen nachfolgen. Vor allem wären da für einzelne Industrien 
unseres Bezirks (wie Gelatine-, Staniol-, Anilinfabriken > Verträge mit Norwegen 
und Schweden und den füdainerikanifchen Staaten erwünscht. — Angenebm be- 
rübrt bat die vielseitig erstrebte Herabsetzung der Lebensmittelzölle. 
„In nnserem Bezirk ist eine große Anzahl der Industriellen mit den Verträgen 
sehr zufrieden. Dies gilt namentlich ron der hier stark entwickelten chemischen 
Großindustrie, den Anilinfabriken, Schwärzefabriken ». s, w., ausgenommen die 
Gelatinefabrikation und die Tüngerfabrikation. Unzufrieden sind ferner die Dach- 
schiefergrnben, Fabritation von Druckereimaschinen, zum Theil die Essigfabrikation, 
sowie die in unserem Bezirke nur schwach vertretene Leinen- und Textilindustrie. 
Tie Ermäßigung des Zolls auf Verschnittweine ist dankbar aufgenommen worden. 
Bei anderen Fabriken, wie Lederfabriken und Eonservenfabriken, Schaumwein- 
fabrikation sind die Wirkungen der Handelsverträge noch nicht abzusehen. Bei 
anderen Industrien unseres Bezirks sind die Verträge ohne Einfluß. Am wenigsten 
baben die Verträge mit der Schweiz und mit Belgien Anklang gefunden. Die 
Leinenindustrie rc, die Düngerfabrikation z. B. klagen über den schweizerischen 
Vertiag, die Essigfabrikation und die Dachschiesergruben über den belgischen Ver 
trag. Diese beiden Länder sind so sebr auf den Verkebr mit Deutschland ange- 
wiesen, daß es Wunder nimmt, wie wenig einzelne Industrien durch die Verträge 
mit diesen Staaten gefördert, wie sebr andere geschädigt werden konnten. Gerate 
beim Abschluß dieser Verträge wurden nur wenige Wünsche der Interessenten, welche 
wir dem Ministerium für Handel und Gewerbe zur Kenntniß gebracht, berücksichtigt." 
4*
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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