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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

12. Nheinprovinz. 
Handelskammer für Aachen und Burtscheid. 
„Wir haben daher auch die neuen Handelsverträge mit Italien. Oesterreich 
und Belgien freudig begrüßt, obgleich zur Zeit noch nicht festgestellt werden kann, 
welchen Einfluß dieselben auf unser nationales Erwerbsleben ausüben werden. 
Jedenfalls hat der Abschluß der Handeloverträge dao Gute gehabt, daß dao Prinzip 
der autonomen Zollgesetzgebung, welches im Interesse der heimischen Industrie bio 
dahin als richtig anerkannt war, nunmehr verlassen worden ist, und daß dao 
Deutsche Reich zu dem System der Vertragstarife übergegangen ist. Diese An- 
Näherung der mitteleuropäischen Staaten in gewerbepolitischer Hinsicht ist unter 
dem Gesichtspunkte deo allgemeinen Interesses mit Genugthuung zu begrüßen. 
Ein weiteres Fortschreiten auf dieser Bahn kann nur empfohlen werden. — Auch 
hat die längere Dauer der Handelsverträge noch das Gute, daß die Interessenten 
der vertragsschließenden Länder im Stande sind, bebufs Erschließung der gegenseitigen 
Absatzgebiete unter Ermöglichung genauer Calculationen ibre Einrichtungen zu 
treffen. Unser Handelsvertrag mit der Schweiz wird dagegen weniger günstig be. 
urtheilt. Hierbei wird mit Recht bemerkt, daß die Opfer, die dem Teutschen 
Reiche vertragsmäßig auferlegt werden, nicht im richtigen Verl'ältniß zu den 
Gegenleistungen der Schweiz stehen. Bei Beurtheilung der hier einschlagenden 
Verhältnisse ist unseres Erachtens dao Moment der beiderseitigen Consumfähigteit 
zu wenig berücksichtigt worden. Möchte die Rcichsregierung beim Abschlüsse weiterer 
Verträge einen glücklicheren Griff thun." 
Handelskammer zu Barmen. 
„Wenngleich die in der abgelaufenen Geschäftoperiodc diesseits für die hiesige 
Industrien unternommenen Schritte zur Erlangung günstigerer Verkehrobezichungm 
mit verschiedenen Ländern der Vergangenheit angehören lind meist nur noch 
historisches Interesse haben, so erachten wir nichtsdestoweniger einen Rückblick auf 
jene Thätigkeit der Handelskammer an dieser Stelle für geboten. Hatten wir 
schon im Jahre vorher die Wünsche unserer heimischen Industriellen bezüglich der 
Nachbarstaaten Oesterreich - Ungarn an maßgebender Stelle Ausdruck verliehen, so 
waren es nunmehr die Staaten Rumänien, Serbien, Belgien, Schweiz, Italien 
und Spanien, bezüglich deren wir unsere Anträge darlegten. 
„Auf die Einzelheiten der letzteren einzugehen, verbietet Raum und Zeit, wie 
nicht minder handelspolitische Rücksichten, dagegen tonnen und dürsen wir eo uns 
nicht versagen, die Eingabe mit der wir unsere Wünsche und Anträge begleitet 
haben, hier zum Ausdruck zu bringen. < Folgt der Abdruck der Eingabe.) 
„Leider haben unsere Kundgebungen bei den bio jetzt abgeschlossenen Verträgen 
mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Schweiz und Belgien wenig oder gar keine Be 
rücksichtigung erfahren. Das Wenige, was für die Industrie, besonders die Tertil- 
Jnduftrie, erreicht ist, trifft unsere heimathliche Industrie nur vereinzelt und in 
geringem Maße. Dagegen bat unsere Besatz-Industrie für ihre Ausfuhr nach der 
Schweiz in Folge deo dort im October v. Js. eingeführten neuen General-Zoll. 
tarifs, trotz der später vertraglichen Herabsetzung, wesentliche Zollerhöhungen, wie 
nicht minder das geringe Entgegenkommen Oesterreich-Ungarns zu beklagen, dessen
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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