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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

60 
Erfahrungen und Enttäuschungen, wie solche bier hervorgehoben wurden, bei den 
noch ausstehenden Handelsvertrags^Abschlüssen mitSpanien, Portugal, Serbien u.s.w. 
erspart bleiben. Die Industrie unseres Bezirks nimmt ganz besonders Antheil an 
der Erhaltung dcö seitherigen Exports nach dem erstgenannten Lande, uud wir 
baben nicht verfehlt, dein Königlichen Ministerium für Handel und Gewerbe unsere 
dringlichen Wünsche in dieser Hinsicht wiederholt bis in die jüngste Zelt hinein 
zur geneigten Berücksichtigung zu unterbreiten. 
„Wird Deutschland nun, da seine wichtigen Tarifverträge für die Dauer von 
zwölf Jahren abgeschlossen wurden, für diesen so langen Zeitraum nichts in der 
Lage sein. den während desselben etwa eintretenden Nothstand irgend einer Industrie 
durch Erhöhung des Zollschutzes gegen das Ausland zu bekämpfen, so darf die 
Industrie wohl umsomehr darauf rechnen, daß ihr diejenige Unterstützung nicht 
versagt werde, welche ibr auf dem Gebiete der inneren Rechögesetzgebung gewährt 
werden kann, um sie in den Stand zn setzen, den Wettbewerb mit dem Auslande 
fortzuführen. Hierzu zählen wir die schon seit einer langen Reihe von Jahren 
bisher leider vergeblich von uns beantragte Rückvergütung des Zolls für die in 
halbseidenen und halbwollenen Geweben wieder zur Ausfuhr gelangenden aus- 
ländischen Baumwollen-Feingarne." 
Handelskammer für den Kreis Essen. 
„Unsere Beziehungen zum Auslande sind durch die mit den miteieuropäischen 
Staaten abgeschlossenen Handelsverträge im Berichtsjahre einer wesentlichen Ver 
änderung unterzogen worden. Ueber die Tragweite derselben werden wir erst nach 
Einsicht der statistisch festgestellten Resultate ein zutreffendes Urtheil fällen können. 
Die Wichtigkeit derselben geht aus der Zusammenstellung der großartigen Verkehrs- 
Verhältnisse mit unseren Nachbarstaaten hervor, welche S. ‘23 ff. sich besonders zu- 
sammengestellt finden. Alle unsere Wünsche sind bei dem Abschlüsse der Verträge 
nicht erfüllt worden, aber wir vertrauen, daß die Handelsbeziehungen ans praktischer 
und nationaler Grundlage aufgebaut, auch in der weiteren Entwickelung zwischen 
den Vertragsmächten sich den gegenseitigen Verhältnissen praktisch anpassen und 
mehr Verbesserungen und Erleichterungen herbeiführen werden." 
Handelskammer zu Köln. 
„Für die Erneuerung der Handelsverträge mit verschiedenen Staaten ^Oester 
reich," Belgien, der Schweiz. Italien. Spanien, Serbien, Rumänen) batten wir 
über die Wünsche der diesseitigen Betbeiligten nach Berlin zu berichten, zu welchem 
Zwecke wir umfassende Erhebungen anstellten. Auch die uns späterhin noch bekannt 
gewordenen Wünsche berichteten wir nach Berlin. Außerdem wurden wir mehr 
mals während der Verhandlungen zu Berichten über einzelne Fragen, die zur 
Sprache gekommen waren, veranlaßt. Erneuert sind inzwischen, wie bekannt, die 
Verträge niit Oesterreich. Italien, Belgien und der Schweiz. Die drei ersten 
Verträge schädigten zwar auch im hiesigen Bezirk manches Einzelinteresse, konnten 
aber — wenn auch in verschiedenem Maße — noch im Ganzen als günstig für 
die diesseitigen Interessen angesehen werden. Zudem war die Zeit zwischen der 
Bekanntgabe der Verträge und deren Genehmigung durch den Reichstag, dessen 
Berathungen mit einer u. E. allzugroßen Eile beendigt wurden, zu kurz, um 
irgendwie in die Sache eingreifen zu können. Der Vertrag mit der Schweiz da 
gegen erschien uns für den hiesigen Bezirk als durchaus ungünstig. Denn nach
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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