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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

74 
dagegen gegeben seien, daß den zu dem ermäßigten Satz von Mt. 4.— in Fässern 
oder Kesselwagen eingehenden eingestampften, wahrscheinlich in Währung befind 
lichen Trauben fertiger Wein in erheblichen Quantitäten zugesetzt wird und auf 
diese Weise der italienische Wein sogar nur mit dem minimalen Zolle von 4 Mt. 
belastet in Deutschland Eingang findet. 
„Wir können diese Besorgnisse, wie erwähnt, nicht für unbegründet balte», 
aber wir glauben doch, daß man auch in dieser Beziehung nicht nöthig habe. sich 
einem hoffnungslosen Pessimismus hinzugeben. Was zunächst die Weinsrage be- 
trifft, so ist doch nicht zu verkennen, daß unsere geringen pfälzischen Weine ohne 
Zweifel den Verschnitt mit den südländischen Weinen consumfähiger gemacht 
werden können; es ist sa bekannt, daß in einzelnen schlechten Weinjahren, also 
beispielsweise in den Jahren 1882, 1883, 1888 unsere kleinen, saueren Weine vom 
Auslande spottbillig angetanst und.nach Verschnitt mit ausländischen Weinen zu 
guten Preisen wieder eingeführt wurden; ferner aber steht unseres Erachtens von 
der Herstellung guter, billiger Weine eine bedeutende Erhöhung ihres Eonsums zu 
erwarten; Norddeutschland ist noch ein sehr aufnahmefähiges Absatzgebiet für kleine 
Weine, besonders auch für Rolhweine; hier kann durch Verbilligung der Preise 
der Consum, welcher jetzt in weiten Kreisen noch außerordentlich beschrankt ist, 
noch erheblich gesteigert und so auch den Pfalzweinen reicher Absatz gewonnen 
werden. Auf diese Weise kann, wenn sich der pfälzische Winzer den neuen Eon- 
junkturen anzubequemen versteht, der italienische Wettbewerb, welcher eine Folge 
der neuen Handelsverträge sein wird, auch für unsere Pfalz nicht nur unschädlich, 
sondern sogar vortheilbaft werden; ist ja doch stets tleiner deutscher Wein noth 
wendig, um die einzuführenden italienischen Verschnittweine consumfähig zu machen. 
— Der Schwerpunkt für die Wirkung der neuen Wein- und Traubenzölle liegt 
ohne allen Zweifel nicht in diesen selbst, sondern in ihrem Zusammenhange mit 
der endlichen reichsgesetzlichen Regelung des Verkehrs mit Wein. Wenn der aus 
Trestern hergestellte Kunstwein unter eine genügende Steuer gestellt wird, welche 
ihn so vcrthcucrt, daß er mit den legitimen Weinen nicht eoncurriren kann. so 
haben die neuen Zölle unseres Erachtens gar keine Bedenken mcbr; geschieht dies 
jedoch nicht, dann werden Wirkungen eintreten, die heute in ihrer ruinösen Trag 
weite gar nicht zu übersehen sind: denn wie viele Fuder Tresterwein ans einem 
Fuder italienischer, mit Mk I.- versteuerter Trauben hergestellt werden können, 
das — wissen ja Viele. Hier also ist rascheste und ausgiebigste Hilfe dringend 
geboten, dann werden die Befürchtungen, welche man an die neuen Wein und 
Traubenzöllc geknüpft hat, sich bald als grundlos herausstellen. — Schwerer wird 
es uns, zu hoffen, daß auch die gefährdete Schuhwaarenindustrie unter dem neuen 
Zollregime sich gedeihlich weiter entwickeln werde; es muß abgewartet werten, 
ob es derselben gelingt, ihr Absatzgebiet in der Schweiz trotz der hohen Zölle zu 
behaupten und im Zulande den Kampf mit der österreichischen Eoncnrrenz siegreich 
auszufechten. 
„Den Wünschen des pfälzischen Handels und Gewerbes in Bezug aus die 
Gestaltung der neuen Handelsverträge Ausdruck zu verleihen, haben uns mehrere 
Verfügungen deö hoben königlichen Staatüininisteriums des Innern in dantens- 
werthester Weise Anlaß gegeben. Zuerst wurden die mittelst höchster Entschließung 
vom 16. April 1891 wegen der beim deutsch-schweizerischen Vertrage in 
Betracht kommenden Interessen befragt, worauf wir unter dem 29. April desselben 
Jahres nach Veranstaltung einer Umfrage bei den Bezirksgremien und den Einzel-
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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