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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

7 á 
Interessenten und auf Grund derselben einen eingehenden Bericht erstatteten, 
welchem infolge nachträglich eingegangener Mittheilungen und Ansuchen ant 2. 
und 5. Mai zwei weitere Berichte folgten. Dieselben, hier ausführlich wiederzu- 
gebeii, glauben wir nicht berechtigt zu sein, da das königliche Staatsministerium 
die Angelegenheit oertranlich behandelt wissen wollte, wollen aber doch nicht unter 
lassen, hier anzuführen, auf welche Industriezweige sich unsere Eingaben bezogen, 
damit der in manchen Kreisen den deutschen Regierungen gemachte Vorwurf qls 
seien vor Abschluß der Handelsverträge die Vertreter der Industrie und des 
Handels nicht gebort worden, wenigstens für unsern Regierungsbezirk hin 
fällig wird. 
„Bezüglich der .Handelsverträge mit Serbien, Belgien, Italien 
Rumänien und Spanien erließen wir aus Anlaß der höchsten Entschließung 
vom 20 Mai 1X01 unter dem 27. desselben Monats ein Rundschreiben an die 
Interessenten und berichteten über dessen Ergebniß, nachdem wir bereits unter dem 
29. Mai eine vorläufige Vorstellung in Vorlage gebracht hatten, in ausführlicher 
Weise am 17. Juni. 
"Angesichts dieser Reichhaltigkeit der vorgebrachten Wünsche ist es erklärlich, 
daß die Handelsverträge mit ihrer Veröffentlichung in weiten Kreisen Enttäuschung 
hervorgerufen babei,, denn nur wenigen Interessenten haben dieselben Erfüllung 
ihrer Ansuchen bringen können; allen gemeinsam aber, wir beben dies nochma 
hervor, wird die Stabilität der auf zwölf Jahre festgelegten Grundlage für ihre 
fernere Thätigkeit zu Gute kommen." 
( Äöiitstrcid) Württemberg. 
Handels und Gewerbekammer zu Ltuttgart. 
„Geben wir auf die Ereignisse des Berichtsjahres über, so ist das in volts- 
wirkhschastlicher Beziehung bedeutsamste der Abschluß der Handelsverträge seitens 
der Dreibundstaaten. Auf der einen Seite steht nun das französische Zollsystem 
mit dem Marimal- und Minimaltarif, das amerikanische mit der Reeiproeitäts- 
klausel und der gesetzlichen Androhung von Retorsionen, und das russische mit dem 
autonomen Tarif, ans der anderen Seite das deutsche System, welches auf Grund 
eines Vertragstarifs und der Meistbegünstigungsklausel eine neue handelspolitische 
Gruppierung in Europa zu Tage zu fördern sucht. Sowohl im internationalen 
Güteraustausch, als in der handelspolitischen Gefammt-Situation mußten die neuen 
Systeme, welche eine neue bandelSwirthschaftliche Periode einleiten, und zum Theil 
dazu bestimmt sind, einander zu paralysiren, verschiedene Schwankungen hervor- 
rufen Die Wirkung und der Erfolg der verschiedenartigen Tarifpolitik läßt sich 
erst nach Jahren beurtheilen. Jedenfalls stellen die mitteleuropäischen Vertrags 
staaten einen CrystallisationSpunkt von großer politischer Bedeutung dar, und 
bilden einen festen Damm gegen die Gefahr eines weiteren Fortschreitens der von 
Frankreich und Nordamerika neu ausgehenden hochschutzzöllnerischen Strömung. 
Eine ähnliche Uebertreibung der Prohibition, wie sie von Frankreich eingeleitet 
worden ist, wäre für die deutsche Volkswohlfahrt — nachdem die Textil- und 
Eisenindustrie auf dem Höhepunkt ihrer Entwickelung angelangt ist, und der billige 
Bezug der Rohmaterialien und Lebensrnittel eine Hauptbedingung ihrer Eoucurrenz-
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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