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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

"Die Ausfuhr nach diesen Staaten repräsentirte 1888 nach ihrem Gesammt- 
werth die gleiche Höhe, wie die nach Italien — (18X8 betrug unsere Ausfuhr 
dorthin 84,7 Mill. Md) — dem bei den vorjährigen Handclsvcrtragsverhandlungen 
so vielumworbenen Lande, ßd hat daher seine volle Begründung, wenn in der 
„Allgcm. Zeitung" (vom 16. August 1891) von sachkundiger Seite ausgeführt 
wird: „In dein Kampf mit der ungeheuren wirthfchaftlichen Macht der Vereinigten 
Staaten gilt es. alle Energie auf Behauptung des südamerikanischen Handels- 
gebictes z» richten. Dieses Feld ist keineswegs verloren; vielmehr dürfte der barte 
Egoismus, mit welchem Nordamerika vorgebt, je länger je mehr die Ueberzeugung 
wachgerufen, daß cS eine Lebensfrage für die südamerikanische Republiken ist. sich 
den wirthfchaftlichen Zusammenhang mit Europa, speciell mit Deutschland, zu 
wahren. Verlieren sie diese Stütze, so verfallen sie rettungslos der Ausbeutung 
durch das Aankeethum. Unser Großhandel aber sollte sich gesagt sein lassen, daß 
jeder der umstrittenen Posten wichtig ist dnrch seinen Zusammenhang mit' dem 
ganzen handelspolitischen Kaufgebiete, und daß es unendlich schwer ist, zurückzu 
gewinnen, was einmal preisgegeben ist. 
„Der Abschluß von Handelsverträgen mit diesen amerikanischen Staaten sollte 
daher nun in erster Linie angestrebt und zugleich erreicht werden, daß eine Norm 
den deutschen Handel auch vor den vielen Zollchikancn bei der Verzollung schützt. 
Diese Zoll, und Consular Plackereien nämlich, welche noch zu den theilweise un 
verständlichen Zollsätzen der complizirtesten Art treten, sind sehr hinderlich für 
den Verkehr. Auf Gegenseitigkeit gegründete Handelsverträge sind jedoch nur 
eines der verschiedenen Elemente, welche vorhanden sein müssen, um die Ausdehnung 
unseres Exportgeschäftes zu fordern. Ein anderes nicht minder wichtiges Element, 
auf welches der eben erschienene Entwurf des Auswanderungsgcfetzes die allgemeine 
Aufmerksamkeit lenkt, ist unsere Auswanderung. Wir sollten diese sociale Massen- 
crscheinung vorerst doch zum wenigsten für die Erleichterung der Annäherung an 
die genannten amerikanischen Staaten verwerthen. Die dort i» allen wohlhabenden 
Kreisen der Bevölkerung ausgegebene Parole lautet — im directe» Gegensatz zu 
der Union — auf Heranziehung europäischer Einwanderung. Die beiderseitigen 
Interessen, und zwar sowohl der Staaten als der einzelnen Auswanderer, kommen 
hier augenscheinlich in einer Weise zusammen, daß dem, was man feit einem 
Jahrzehnt vorbringt, schlechterdings nichts Neues anzufügen ist." 
Handels- und ltzcwcrbekanimcr zu Calw.*) 
„Die Handelsverträge zwischen dem Deutschen Reich, Oesterreich-Ungarn, 
Italien. Belgien und der Schweiz geben vielen Industriezweigen Anlaß zu Klagen.' 
Die Baumwollspinnerei erfährt durch die im schweizerischen Handelsvertrag ent 
haltene Herabsetzung der Zölle ans feinere Gespinnste eine starke Schädigung, um 
so mehr als diese Zollermäßigung nicht nur der Schweiz, sondern allen meist- 
begünstigten Staaten, also auch England, das so starke Eoneurrenz bereitet, 
zu gut kommt. Die im Deutschen Reich vorhandenen Feinspinnereien sind infolge 
*) Die Auszüge aus den Jahresberichten dieser und der folgenden wiirttem- 
bergischen Handelskammern sind entnommen dem Sammelwerke: „Jahresberichte 
der Handels- und Gewerbckanimcrn in Württemberg für das Iabre 1891 " 
Systematisch zusammengestellt und veröffentlicht von der Königlichen Eentralstelle 
für Gewerbe und Handel. Stuttgart 1892. 
Alnnerkung des Herausgebers
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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