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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Monograph

Identifikator:
829612637
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-40992
Document type:
Monograph
Title:
Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
Place of publication:
Berlin
Publisher:
'Volks-Ztg'
Year of publication:
1892
Scope:
1 Online-Ressource (112 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

92 
andere Verhältnisse alo die Zölle mitsprechen. Gerade Frankreich käme aber allein 
die Belgien zugestandene Zollerleichternng zu Gute, wenn dieses Land nicht über 
haupt bei der Feststellung dieser Zölle von ferne Pathc gestanden hat. — Wir 
sind überzeugt, daß wenn bei den einschlägigen Verhandlungen diese Verhältnisse 
bekannt gewesen wären, an Belgien ein solches Zugeständnis; nicht wobl gemacht 
worden wäre. denn die Meistbegünstigungsclausel kann doch verständigerweise nie 
den Sinn haben, daß auf fold)' indirekten Wegen dritten Staaten Vortheile ver 
schafft werden. Derjenige Staat, der eine Zollermäßigung verlangt, muß doch 
einigermaßen in der Lage sein, eine solche Forderung durch Verhältnisse seiner 
eigenen Industrie zu begründen. Unter allen Umständen wird die mehrerwähnte 
Zollermäßigung, wenn auch dem Gesagten nach bei diesem Artikel die Zollfrage 
die ausschlaggebende Rotte spielt, nur dein französischen Fabrikanten nützen und 
zwar um so mehr, als die augenblickliche Geschmacksrichtung mehr zu französischen 
Mustern hinneigt, wobei auch der Reiz, den das Kaufen vom Anslande immer 
noch auf den Deutschen ausübt, mit in Betracht kommt. Eine andere bedauerliche 
Erscheinung ist eo. daß die deutsche Eementindustrie bei den Zoll- und Handels- 
Verträgen so wenig Rücksicht erfahren bat. Bekanntlich läßt Deutschland Cement 
zollfrei bei sich einführen, dagegen schützt Oesterreich die einschlägige Industrie 
durch ei, eu Zoll von fl. 1,50, Italien von Lire 1,25, die Schweiz von 80 Rappen. 
Von diesen drei sehr erbeblichen Zollsätzen bat nur die Schweiz eine Begünstigung 
eintreten lassen, die freilich nur eine scheinbare ist. In dem 1891 er Tarif hat sie 
den Zoll aus Cement von 70 auf 80 Rappen erböht, und dann Deutschland eine 
l2'/,prozentige Ermäßigung zugestanden, so daß immerbin 70 Rappen ver l'X>kg 
bleiben. Zur Illustration mag dienen, daß die neuen strategischen Babnen im 
badischen Oberland Basel-Lörrach-Stühlingen mit schweizerischem Cement erstellt 
sind. der zollfrei dahin gebracht werden konnte. Auch seitens der Speiseölindustrie, 
deren größtes Unternehmen im Handelskammerbezirk Mannheim seinen Sitz bat. 
sind ähnliche Beschwerden laut geworden, auf die wir später eingebend noch zurück 
kommen werden. Auf Grund der Handelsverträge selbst ist natürlich den ge- 
schilderten Verhältnissen in diesem Stadium der Verhandlungen schwerlich mehr 
abzuhelfen. Wir sind aber der unmaßgeblichen Meinung, daß das in der Weise 
geschehen kann. daß der teutsche Zolltarif und das amtliche Waarenverzeichniß 
einer Revision an der Hand der Handelsverträge unterworfen werde. Wir glauben, 
daß diese unsere ergebene Bitte um eine Revision des heimischen Zolltarifs und 
amtlichen Waarenverzeichnisses schon nach diesen wenigen nur beispielsweise ge- 
gebeneu Darlegungen eine durchaus berechtigte ist und möchten daher dringend 
wünschen, daß der hohe Reichstag eine diesbezügliche bindende Erklärung der ver- 
bündeten Regierungen gelegentlich der Verhandlungen über die Zoll- und Handels 
verträge herbeiführe, damit die einschlägigen Industriezweige einstweilen werten 
beruhigt werden." 
F. (Hrokherzoathum Hessen. 
Handelskammer zu Bingen a. Rh. 
„Das hervorragendste Ereignis; der Berichtsperiode ist der Uebergang von der 
starren Schutzzollpolitik zu den Handelsverträgen mit Oesterreich-Ungarn, Italien, 
Belgien und der Schweiz. Wir begrüßen diesen Umschwung mit um so lebhafterer
	        

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Urtheile Der Deutschen Handelskammern Über Zollpolitik Und Handelsverträge. ‘Volks-Ztg’, 1892.
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