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Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

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Bibliographic data

fullscreen: Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte

Monograph

Identifikator:
829740287
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41017
Document type:
Monograph
Author:
Schroeder, Eduard August http://d-nb.info/gnd/117061565
Title:
Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte
Place of publication:
Wien
Publisher:
Gerold
Year of publication:
1884
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 92 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Unternehmen und der Unternehmergewinn vom historischen, theoretischen und praktischen Standpunkte
  • Title page
  • Contents

Full text

90 
somit aller Freiheit.« Was dieser selbstbewussteste aller Sozialisten, 
welcher in maßloser ekelhafter Eitelkeit und Selbstverehrung dem 
ebenso redlichen als anspruchslosen Schulze-Delitzsch in seinem 
Nachworte: »Eine melancholische Meditation« zuruft: »Herr Schulze 
ich habe Sie tot gemacht und begraben«, damit als aufgehoben aus 
gesprochen hat, das ist neben der ökonomischen Selbstverantwort 
lichkeit des Armen auch die juridische Selbstverantwortlichkeit des ; 
Verbrechers. So wenig aber der gesunde Menschenverstand zugeben 
kann, und um der Wohlfahrt des gesamten Menschengeschlechtes 
willen, dessen Teil ja der Arme und der Verbrecher auch ist, zu- . 
geben darf, dass die eine aufgehoben sei, ebenso wenig, dass es die 
andere wäre. 
Obgleich die Gesellschaft, welche in dem Begriffe des Staates 
zur selbstthätigen und selbstbewussten Persönlichkeit erhoben * . 
erscheint, die Aufgabe hat, die Bedingungen der Armut sowohl als 
auch des Verbrechens, soweit sich dieselben außerhalb der Person 
des Armen und des Verbrechers befinden und dem Einflüsse des 
Staates zugänglich sind, durch geeignete Mitteln aber unter Auf- 
rechterhaltung des unverletzlichen Rechtes der Willensfreiheit aller j 
Bürger auch des Armen und des Verbrechers hinwegzuräumen: so 
kann doch vernünftiger Weise niemals die Rede davon sein, dass i 
irgend ein Mensch der Selbstverantwortlichkeit, sei es der ökono- : 
mischen oder der juridischen enthoben werde, weil sie eben 
ihren Grund in der ökonomischen undjuridisch en Frei 
heit hat, und jene erst dann als aufgehoben gedacht 
werden könnte, wenn diese den Menschen wirklich 
entzogen wäre. 
In der ökonomischen Selbstverantwortlichkeit liegt die Freiheit 
der Bethätigung der im Menschen eingeschlossenen persönlichen 
Kapitalien ; und was der Hintergrund aller sozialistischen und kom 
munistischen Bestrebungen ist, das ist die Ausgleichung der Ver 
schiedenheiten in Quantität und Qualität dieser persönlichen Kapi 
talien bei allen Personen, also geradezu eine Unzucht wider die 
Natur, eine Absicht, welche ein Verbrechen gegen die natürlichen | 
Gesetze darstellt. 
In den beiden Kardinalpunkten der Aufhebung des Eigentums 
und des Erbrechtes liegt das Schwergewicht des sozialistischen Pro 
gramms. 
Abgesehen davon, dass die Aufhebung des Eigentums schon 
deshalb unmöglich ist, weil ja das Streben des Menschen jedes
	        

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Das Unternehmen Und Der Unternehmergewinn Vom Historischen, Theoretischen Und Praktischen Standpunkte. Gerold, 1884.
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