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Die Nationalökonomie in Frankreich

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Bibliographic data

Contents: Die Theorie der Volkswirtschaft

Monograph

Identifikator:
832279064
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-64432
Document type:
Monograph
Author:
Worms, Émile
Title:
L' Allemagne économique ou histoire du Zollverein Allemand
Place of publication:
Paris
Publisher:
Ainé
Year of publication:
1874
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 631 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines
  • Verbands- und Zollvorschriften : Europa
  • Verbands- und Zollvorschriften : Außereuropäische Länder

Full text

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8. 
Brien 
nole 
Dritijche Zollfakturen. 
Die Verzolung nach dem Warenwerterfolgt in den briti- 
iden Kolonien und Befigungen teils auf Grund ber ge- 
möhnlichen Handelsfaktura, teil2Z auf Grund fogenannter 
zollfatturen mit vborgefchriebenem Text. 
Die vorfehriftsmäßigen Formulare fann fich der Abfen- 
der au handfchHriftlich over mit der Schreibmafdhine felbft 
heritellen. € ift durchaus nicht unbedingt erforderlich, ge- 
Öruchte Formulare zu verwenden. Die Ausfertigung ij u 
?nglijcher Sprache borzunchmen. Bon diejen Zolfakturen 
ind zu jeder Schdung drei Eremplare erforderlich, weiche 
dem Empfänger direkt zu Überjenden find, {jo daß He beim 
Eintreffen der Waren zweds Vorlage hei der Zollbehörde 
in feinem Befig find. ES empfiehlt fih, dem Empfän- 
jer außerdem jtet3 zwei CEremplare der pe pn lien Han- 
delsSfaktura zu übermitteln. Zür Poftpafkete, die keine zum 
Berkauf beftimmten Handelswaren enthalten, und deren 
Inhalt einen Wert von 10 £ nicht Überfteigt, werden keine 
Zollfatturen verlangt. Die Zollfakturen jtiimmen im Wort- 
Aut nicht miteinander überein, fondern enthalten für ver- 
iiedene Kolonien einige Woweicdhungen oder Ergänzungen. 
Nach den folgenden Srläuterungen Zürfte e8 möglich fein, 
die verfchiedenen Saktıuren vorfcehrift@möäßia audzufüllen: 
oder gedruckt auf den Hechnungen der für die britifchen Bıe- 
übungen beftimmten ANusfuhraliter angebracht Jein: - 
Sch, EndeSunterzeichneter (1) ...... der Firma (2) 
...... m BB) ....... Fabrifant/Berfänfer der in 
diefer Faktıra erwähnten Waren, fi belaufend auf 
„...... erfläre hierdurch, Daß ich (4) ermächtigt bin, 
diefe SrHärung im Irftrag des vorbergenannten 
Habrifanten/VBerkäuferS zu unterzeichnen, und Daß ich 
pmftande Gig, zu miffen, und Hierdurch erkläre ich mie Folgt: 
l. Daß diefe Kechatung in jeder Hinficht richtig it: 
zine wahre und Dvolitändige Aufftelung ve8 wirklich 
Jezahlten oder zu bezahlenden Preifes ver genannten 
Waren und deren Quantität enthält. 
2. Daß feine andere Rechnung der im genannter Rech- 
mung erwähnten Waren an Jemanden zugeftellt worden 
ijt, oder fein wird; daß fein AWblommen over Sinver- 
tändnta betrejf3 Verkaufspreis, Skonto, Rabatt oder Ber- 
zütung auf irgend eine Weife zwildhen genanntem Auts- 
‘ührer und Abnehmer, oder zwifcdhen irgend jemanden 
n ihren Namen abagemacht worden i{t oder fein wird, 
wenn nicht volljtändig in diefer Mechnung aufgeftellt ijt, 
oder wie Folat: (5) 
Aufmachung der Redhnung: . . 
Invoice of: Namen der Waren, weiche auf der betreffenden 
Seite aufgeführt merben, 3. B. Enamelware, Crockery, 
Beer, Nails uf. 
3, Daß die inlkändifchen Preife unter der KRubrif 
‚Zaufender infändifcher Wert“ eigentlich diejenigen {ind, 
die Die obengenannte Firma für ganz ähnliche Waren in 
den üblichen Sroßhandelsmengen (6) 
Urfprungstiand | 
MNitarten | Quantität und 
ind Nummern | DBefhHreibung 
5er KRodni Aer Maren 
Inlandstvert 
in der Währung: 2 
des exp. Landes Verkaufspreis 
(fiehe Abof. Zu. 4| an den Käufer 
deg Gertifikates)| 
Betrag | Detrag 
irgend einem YWbnehmer für inländifchen Bedarf im au3- 
jührenden Lande am Tage der Ausfuhr berechnen würde, 
mit einem Safjffajfonto von... Prozent, und daß foldhe 
Preife etwaige Berpadungskojten (Kiften. ujw.), wie 23 
in einem folchen Sande für inländifchen Bebarf gewöhnlich 
ift, (nicht) ein[Oließen. 
4. Daß irgend eine auf den Waren erhoben Steuer, 
die vor der Lieferung der Waren für inländifjchen Bedar] 
uuferlegt Hit, auch in den Preifen eingerechnet it, und dab 
bei Ausfuhr der Waren ein Rüczoll oder Steuernacdhlap 
von .... von der Zollbehörde des ausfiüthHrenden Lan- 
de8 geftattet worden ift oder fein wird. 
den ....... Zeuge, Unterfchrift.. 
ı Name des Leiters, Profuriften oder fonft irgend eine 
ın Frage fommende Perfönkichkeit. 
2. Name der Firma vder SGejfelfchaft. 
3. Name der Stabt oder des Landes. 
4. Dieje Worte müflen ausgelaffen werden, Falls ver 
Kabrifant oder Lieferant perjünkich das Zertifikat 
unterzeichnet. 
5 Sind anzugeben: Einzelheiten über irgend eine befon- 
dere Vereinbarung. 
6. Hier find anzugeben: Lagerhaus, Fabrik oder Ver- 
JOiffungSHafen. ; 
Diiefe8 Formular kommt nur in Frage für Waren 
Beutichen Unbrungs, 
Man zähle die folgenden Unkoften auf und bemerkfe Du- 
bet, vb jeder Betrag in dem obigen Yunlandivert ent: 
hakten ijt oder wicht: 
Betrag in der 
Währung des 
Erportlandes 
Enthalten 
oder nicht 
— Fracht zur Bahn und oder Dode . 
SInlandsfracht DBahntransport oder Wafjfer- 
Raneporı To Sntere Afntoften bei Anlieferung 
im Hafen, einfehließlich der Inlandverficherung 
Untoften für äußere Berpadung . 
Wert der äußeren Berbadung . . . . 
O5 die Güter irgendwelchem Ausfuhrzoll 
Unterlienen 
Der Lieferant, oder nach Lage des Falles der Fabrikant, muß 
chen jedem in der Faktıra aufgeführten Warenpoften in 
den Spalten „Current Domestic Values“ und „Selling Price 
to Purchaser“ den Bruttowert oder Bruttopreis angeben 
und am Ende oder im Hauptteil der Faktura Die etwaigen 
Diskont- oder Rabattfäße, die er auf joldhe oder ähnliche 
Waren zuageitanden oder bewilligt hat. 
. Vals 08 fihH um eine gqrößere Verfchiffung handelt, find 
die Beträge ver erjten Seite zu addieren und der Gefamt- 
detrag auf eine zweite Seite borzutragen; auf der ziveiten 
Seite müfen oben auch mieder die Artikel angegeben mer: 
den, Die auf der betreffenden Seite im Einzelnen nach Xoli. 
Anzahl u{ip. fyezifiert merben mitffen. 
Wertangade ps die Zollbehörde: . 
i. Befondere Beachtung muß der Anmerkung der Faktura 
gefchentt werben, Die den infändijchen Wert behandelt, da 
ausführliche Informationen bon er Zollbehörde Der A 
ißungen (Dominions) verlangt merbden, wenn der Wert 
Jezüglich Verzollung abgefhägt wird. Die Erporteure follten 
zußerdem darauf achten, daß die im Abfaß 3 und 4 Det: 
'angten Ginzelheiten des Aertififats durchaus genau gemacht 
BE old —_ 
9, Kerner Joll darauf geachtet werden, daß die Vreife i 
jer Rubrik „Sulandamwerterkärung“ N elentEen Ja) ie 
ie im offenen Sulandätonfum anpaffen ıumdb auricht ne 
Dert: und Urfprungszertififat: , . . 
Gin BZertifikat, Durch den Lieferanten oder Fabrifanten aus: 
Seltellt nach folgendem Mufter, ijt auf der Kitcfeite anzu 
iungen, Die kombinierten Wert-Zertififate oder Urfprungs- 
Zertifikate mitjien handaefchrieben, maichinengefchrieben
	        

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Versand- Und Zollvorschriften Im Verkehr Mit Dem Ausland [Im Aufl. D. Bergischen Industrie U. Handelskammer Zu Reimacheid Zusgest U. Bearb von D. Zollauskunftstelle D. Handelskammer]. Ziegler [u.a.], 1927.
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