Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundriß des deutschen Zollrechts

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundriß des deutschen Zollrechts

Monograph

Identifikator:
832363383
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-68350
Document type:
Monograph
Author:
Steller, Paul
Title:
Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Aue
Year of publication:
1877
Scope:
1 Online-Ressource (69 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Grundriß des deutschen Zollrechts
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Teil. Die Grundlagen
  • Zweiter Teil. Das Zollaufkommen und seine rechtlichen Voraussetzungen
  • Dritter Teil. Das Zollverfahren
  • Vierter Teil. Dier Zoillbefreiungen
  • Fünfter Teil. § 27, Das Zollstrafrecht
  • Index

Full text

daß der leitende Gesichtspunkt für alle Zolleinrichtungen 
jahrhundertelang nur der war, möglichst hohe Einnahmen zu 
erzielen, die bei der im Mittelalter noch unbekannten Schei- 
dung zwischen Staatskasse (Fiskus) und Privatgut des Herr- 
schers zunächst diesem zugute kamen. Diese Binnenzölle wur- 
den also — zollrechtlich betrachtet — nicht deshalb fällig, weil 
eine Ware überhaupt in das Gebiet des die Zollgewalt Aus- 
übenden gelangt war, sondern nur deshalb, weil sie einen 
willkürlich festgesetzten Punkt innerhalb dieses Gebietes über- 
schritt. Da bei der Unwirtlichkeit des Landes nur ein der 
Größe der Gefahren entsprechender hoher Gewinn zum Reisen 
lockte, unternahmen fast nur Kaufleute, die ihre Waren bei sich 
führten, ein solches Wagnis, und wer einen Zoll von ihnen 
erheben wollte, wählte als die zur Hebung geeignetesten Ört- 
lichkeiten solche, die der Kaufmann nicht vermeiden konnte, 
wenn er an sein Ziel gelangen wollte, wie Stadttore, Furten, 
Brücken, Flußengen, Schluchten u. dgl. Die Nachteile, die 
solche nur auf möglichst hohe Einnahmen abzielenden ,F i - 
n anzz öll e" früher oder später stets für das Wirtschafts- 
leben eines Volkes mit sich führen, wurden im Laufe des 
Mittelalters immer fühlbarer, vor allem durch den auch auf 
politischem Gebiet für Deutschland verhängnisvoll geworde- 
nen Umstand, daß die Nachfolger der Frankenkönige, die 
„römischen Kaiser deutscher Nation“, der zunehmenden Macht 
ihrer Vasallen nicht mehr steuern konnten und ein Kronrecht 
nach dem andern, darunter auch das Zollregal, den Reichs- 
fürsten überlassen mußten, um ihre nur widersstrebend geleiste- 
ten Dienste damit zu erkaufen. Als schließlich in endlosen 
äußeren und vor allem inneren Fehden die früher achtung- 
erzwingende Macht des Kaisertums zeitweise zu einem Schat- 
ten zusammensank, riß jeder, der sich auf einem beschränkten 
Gebiete stark genug dazu fühlte, alle erreichbaren Machtbefug- 
nisse an sich, so daß im späteren Mittelalter bis weit in die 
neuere Zeit hinein jedes noch so kleine Gebiet, wenn es nur 
reichsfrei oder sonst im Verhältnis zu seinen Nachbarn leid- 
lich mächtig war –~ mochte es auch nur ein Bistum, eine 
Grafschaft oder eine Reichsstadt sein ~ nicht nur seine eige- 
nen Zollsstellen, sondern auch seine eigenen Zollsätze und ssein 
eigenes Zollrecht hatte. 
Diese je nach dem Grade der Gewinnsucht des Gewalt- 
habers mehr oder weniger willkürlich gehandhabten Zoll- 
einrichtungen erzeugten naturgemäß den Gegendruck des Ge-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Inkassotarif Für Asien, Afrika Und Australien. 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.