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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Document type:
Monograph
Structure type:
Contents
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

XX 
Jnhaltsverzeichniß. 
und unbestimmte Lohnbezüge. — Lohneinkommen. — Lohnraten. — Von welchen Um 
ständen der wirkliche den Arbeitern durch ihre Löhne gewährte Nutzen abhängt. —- 
Maximallöhne. — Minimallöhne. — Besondere Umstände, welche die verhältnißmäßige 
Niedrigkeit gewisser Entlohnungen begreiflich erscheinen lassen. — Unbegründetheit der 
Theorie von einem Streben der Löhne nach Nivellirung oder der Existenz von Normal» 
löhnen, sowie der Anschauung, daß alljährlich ein bestimmter Theil des National 
einkommens zur Entlohnung der productiv thätigen Individuen verwendet werde S. 329 
bis 340. 
Fünftes Kapitel. Die Reichen und die Armen. 
Beträchtliche Vermögensunterschiede bilden eine Vorbedingung für das Bestehen 
civilisirter Zustände. — Der Reichthum hat das Vorhandensein einer dienenden Klasse 
zur Voraussetzung. — Die einzelnen Entstehungsursachen von Reichthum und Armut. 
— Das christliche Sittengesetz erkennt das Nebeneinanderlebcn von Reichen und Armen 
als berechtigt an. — Vor langer Zeit bei der Erwerbung des Reichthums begangene 
Ungerechtigkeiten sind nicht mehr gutzumachen. — Nothwendigkeit der Anerkennung 
einer Verjährung S. 341—349. 
Sechstes Kapitel. Die Berechtigung des Reichthums. 
Die Ungleichheit der Vermögensverhältnisse ist eine Consequenz des Naturrechts. 
— Verschiedene Rechtfertigungsgründe des Reichthums. — Die Pflichten der Reichen 
und Wohlhabenden gegen die Armen, insbesondere aber gegen ihre Arbeiter und Dienst 
leute. — Beispiele aus der Geschichte. — Ist ein staatliches Eingreifen in die Lohn 
regulirung möglich und rathsam? — Ein solches Eingreifen wird vermuthlich nicht statt 
finden, wenigstens nicht im allgemeinen. — Die in den Verhältnissen eines großen 
Theiles des Arbeiterstandes eingetretene Besserung. — Großbritannien. — Frankreich, 
insbesondere die Enquete des Jahres 1892 betreffend die Lage der Arbeiter im Seine 
departement. — Deutschland. — Belgien. — Die Vereinigten Staaten von Amerika. 
— Wohlsahrtseinrichtungen der Unternehmer in Frankreich, Deutschland, Oesterreich 
und Belgien. — Dank einerseits dem Eintreten der Arbeiter für ihre Interessen und 
andererseits dem Rechtsgefühl und Wohlwollen der Unternehmer ist eine weitere Besse 
rung der Lage der Arbeiterschaft auch in Zukunft wahrscheinlich. — Auf einen Lohn, 
der ihnen den Unterhalt einer Familie ermöglicht, haben indeffen die Arbeiter auf Grund 
der Principien der iustitia distributiva keinen Anspruch, ebensowenig wie auf einen 
Antheil am Unternchmergewinn. — Papst Leos Xlll. Verlautbarungen über die staat 
liche Einmischung in die Lohnverhältnisse S. 350—377. 
Siebentes Kapitel. Die auf dem Feudalprincip und die auf der persönlichen 
Unfreiheit aufgebaute sociale Ordnung. 
Unterscheidung von fünf hauptsächlichen Organisationsformen der Culturvölker. 
— Der Feudalismus mit der Hörigkeit. — Die auf der persönlichen Unfreiheit be 
ruhende Ordnung des Zusammenlebens. — Die Sklaverei. — Die Leibeigenschaft. — 
Die Verwerflichkeit beider Arten von Abhängigkeitsverhältniffen und die begleitenden 
Nachtheile. — Die Entstehung der Sklaverei S. 377—386. 
Achtes Kapitel. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
Das Wesen dieser Gestaltung der socialen Beziehungen. — Vier Hauptarten der 
selben. — Die Zünfte und die Gilden des mittelalterlichen Europa und der unmittelbar
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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