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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

246 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
Auch würde, was das soeben erwähnte Beispiel der Vereinigten Staaten nach 
Ende des Secessionskrieges anlangt, das Vertrauen in die Verwerthung eines 
Theiles ihrer Hilfsquellen größer gewesen und dementsprechend ein bedeutenderes 
Sinken des Goldagios nicht eingetreten oder vielmehr nicht herrschend geblieben 
sein, wenn dieselben nicht so gewaltige Schulden auf sich lasten gehabt hätten. 
Bevor wir unsere Besprechung der Währungsverhältnisse schließen, müssen 
wir noch einen sehr wichtigen Punkt erörtern. Bisher ist nur von dem sogen- 
Monometallismus, d. h. von demjenigen Münzsystem die Rede gewesen, welchem 
zufolge ausschließlich eines der beiden Edelmetalle, das Gold oder das Silber, 
zur Herstellung des Courantgeldes des betreffenden Landes verwendet wird- 
Nun ist es aber häufig vorgekommen, daß eine Anzahl von Staaten das 
System der Doppelwährung, den Bimetallismus, angenommen hat. Das 
selbe besteht, wie schon der Name andeutet, darin, daß nicht nur Gold-, 
sondern auch Silbermünzen als Courantgeld, d. h. als von jedermann bei 
allen Zahlungen anzunehmendes Metallgeld in Umlauf sind, und daß zwisch^ 
einer gewissen Menge Goldes von einem bestimmten Feingehalte und einer 
gleichfalls bestimmten Menge Silbers von genau festgesetztem Feingehalte ein 
bestimmtes gegenseitiges Werthverhältniß gesetzlich sanctionirt ist. So wurde 
z. B. von der Lateinischen Münzunion, zu welcher Frankreich, Italien, Belgien, 
die Schweiz und Griechenland gehören, das Verhältniß des Goldes zum Silber 
in der Art festgesetzt, daß die Unze feinen Goldes sich zu derjenigen feinen 
Silbers wie 1 zu 15,5 verhält. Nun kann aber ein solches Werthverhältn'tz 
factisch nur so lange aufrecht erhalten werden, als sich der Marktpreis de 
beiden Metalle in der entsprechenden Höhe hält. Ist das nicht mehr de 
Fall und sinkt beispielsweise der Tauschwerth des Silbers in beträchtlichem 
Maße, während sich derjenige des Goldes gleich bleibt oder sogar steigt, dann 
tritt das Greshamische Gesetz in Wirksamkeit: das zu hoch bewerthete Meta 
vertreibt das zu niedrig geschätzte aus dem Verkehre des betreffenden Lande - 
So werden denn daselbst alle Zahlungen nur mehr in einer Metallsorte 
macht und herrscht thatsächlich der Monometallismus. . 
Solche Erfahrungen und die unvermeidlichen schlimmen Folgen der 
währenden Geldwerthschwankungen, die mit der Verwendung eines hochgradig^ 
Preisschwankungen unterworfenen Metalls zur Herstellung des Courantgeld^ 
verbunden sind, haben in der neuern Zeit verschiedene Staaten bewogen, ' 
mehr oder minder entschiedener Weise von der Doppelwährung zum 
metallismus, und zwar zur Goldwährung überzugehen. Nachdem sich ^ 
land derselben bereits im Jahre 1816 zugewendet, hat Deutschland M 
Schritt im Jahre 1873 gethan, wenn auch nicht mit vollster Entschiedene ' 
indem eine beträchtliche Anzahl im Umlauf befindlicher Thaler nach wie 
den Charakter des Courantgeldes behielt. In ähnlicher Weise ist man n
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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