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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

260 
II. Buch. Der Güteraustausch. 
und mehr gebräuchlich, daß die Geschäftsleute, deren Betrieb sich über den 
bescheidensten Umfang erhebt, und auch die übrigen über ein irgendwie be 
deutenderes Vermögen verfügenden Personen ein Depot bei einer Bank oder 
einem Bankier besitzen und alle großen Zahlungen in der Art vornehmen, 
daß sie einen Check, d. h. einen schriftlichen, an ihren Bankier gerichteten 
Zahlungsauftrag ausstellen. Dabei hat es indessen in den meisten Fällen 
noch nicht sein Bewenden. Nur ein kleiner Theil der Checks wird von den 
Bankgeschäften wirklich in Gold oder in andern Umlaufsmitteln ausgezahlt- 
Die meisten oder sehr viele von denjenigen, welchen sie ausgehändigt werden, 
übermitteln die empfangenen Checks vielmehr ihrem Bankier. Ist dieser nun 
zugleich derjenige des Ausstellers, so begnügt er sich damit, die betreffenden 
Ziffern in seinem Rechnungsbuche zu ändern und den Betrag von dem Gut 
haben des Ausstellers ab- und demjenigen des Empfängers hinzuzuschreiben, 
ohne daß eine Zahlung erfolgen würde. Wenn aber, wie es sehr wê 
scheinlich ist, der Aussteller und der Empfänger des Checks nicht mit einem 
und demselben Bankier in Verbindung stehen, so geschieht nichtsdestoweniger 
in der Hauptsache ganz dasselbe. Die Vertreter aller Bankiers einer ^ 
stimmten Gegend kommen nämlich regelmäßig in einem AbrechnungshauU 
zusammen, wo alle Checks und alle Wechsel, die ein jedes Bankgeschäft zu 
zahlen hat, mit denjenigen, die es einzuziehen hat, verglichen werden, so bast 
nur der Ueberschuß der Summe der einen über den Gesamtbetrag der ander 
ausbezahlt bezw. in Empfang genommen wird. Auf diese Weise werdeu 
fabelhaft große Beträge beglichen, ohne daß Zahlungen zu erfolgen brauchten- 
So werden in dem großen Londoner Clearinghaus jährlich Schuldforderunge 
im Betrage von fünf bis sechs Milliarden Pfund Sterling beglichen, 
daß man zu diesem Behufe auch nur eines einzigen Sovereigns bedürft 
Für die auszuzahlenden Ueberschüsse werden Checks auf die Bank of 
land ausgestellt, bei der sämtliche Bankiers ein Conto haben. Könnte da 
Unmögliche möglich gemacht und diese riesige Menge von Geschäften ķ 
Zuhilfenahme von Checks und Wechseln abgewickelt werden, so würde 
dazu wahrscheinlich einen Betrag von nicht weniger denn 50 Millionen Pf"" 
Sterling Gold nothwendig haben. 
So hat sich aus den Hinterlege-, Giro-, Depositenbanken, oder wie 
Institute dieser Art, bei denen von einer größern oder geringern Anzahl V 
Ionen Summen Geldes zum Ersätze der Barzahlungen durch bloßes Ab- " 
Zuschreiben in den Rechnungsbüchern niedergelegt wurden \ sonst heĢ 
mögen, das großartige Clearingsystem entwickelt. Wie viele Etappen muß 
aber zurückgelegt werden, seitdem sich einige Bankhäuser um das Jahr 1 
1 Mar perger, Beschreibung der Banken. Leipzig 1723.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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