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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

10. Kap. Der Credit (Fortsetzung). 
279 
Deshalb muß es das eifrigste Bestreben der Staatsgewalt sein, einem 
oļchen Treiben an der Börse entgegenzuwirken und das Spielen in Werthpapieren 
änlichst zu verhindern. Zunächst ist selbstverständlich gegen diejenigen, welche in 
ģkwinnsächtigeŗ Absicht falsche Nachrichten verbreiten, mit größter Strenge zu 
^fahren. Sodann empfehlen sich noch zwei andere Maßregeln. Vor allem sollte 
'ņan darauf dringen, daß die Actiengesellschaften ihre Geschäfte nicht eher be- 
Mnen und ihre Aktien und Obligationen nicht eher verkauft werden können, 
kbor die Zeichner nicht auch mindestens einen bedeutenden Theil des gezeichneten 
vitals eingezahlt haben und bevor nicht überhaupt mindestens zwei Drittel 
l^Kapitals gezeichnet sind 1 . Dann aber sollte auch gegen diejenigen, welche 
ş sinnig Crida machen, mit Strenge vorgegangen und die Bestimmung 
rosten werden, daß derartige Personen überhaupt nicht oder wenigstens auf 
ņge Zest hinaus nicht wieder zum selbständigen Betriebe von Unternehmungen 
er Zum Abschlüsse von Termingeschäften zugelassen werden können, 
ìî Ziemlich aussichtslos dagegen ist die Agitation, welche von vielen Seiten, 
auch von den deutschen Agrariern, gegen die Termingeschäfte und ins- 
£j ° nbere gegen diejenigen betrieben wird, bei welchen es nicht auf wirkliche 
^êşkrung der Ware, sondern nur auf den Gewinn aus der Differenz zwischen 
preise bei Abschluß des Geschäftes und dem Preise im Zeitpunkte der 
derb'^ņg abgesehen ist. Die Termingeschäfte überhaupt lassen sich unmöglich 
leten. Wie kann man es jemanden, der als weit ausblickender Mann 
aussetzt, daß diese oder jene Waren nach einiger Zeit theurer sein werden, 
Und sollen, sich dieselben zu mäßigen Preisen im voraus zu bestellen 
^ bie Lieferung auf einen spätern Zeitpunkt festzusetzen, wo er dieselben 
^ während er augenblicklich eine andere, nützlichere Verwendung für sein 
Wer will den vernünftigen Gebrauch der menschlichen Geisteskräfte 
wer in dem Herzen der einzelnen Contrahenten lesen und bestimmen, 
h°.. 
stiele,, 
deutsche Gesetz über die Aetieiigesellschaften vom 18. Juli 1884 hat in 
Nych H "'sicht sehr durchgreifende und nachahmensnierthe Anordnungen getroffen. Da 
steht ir" Gesellschaft nicht eher in das Handelsregister eingetragen werden, be- 
nicht eher, als nachgewiesen ist, daß sämtliche Aktien gezeichnet sind 
alz _ u. 209 e) ; ebenso dürfen die Aktien nicht zu einem geringern Betrag 
vstx^^ i>k»l Nominalwerthe von den Zeichnenden übernommen werden. Auch das 
c Handelsgesetzbuch vom Jahre 1862 enthält Bestimmungen, welche den 
selbst " werthloser Aktien durch gewinnsüchtige Gründerconsortien, deren Mitglieder 
don %^!/*** ŗiskiren, zu verhindern bestimmt sind. Laut Art. 222 darf die Ausgabe 
folgx,, wn auf den Inhaber nicht vor Einzahlung des ganzen Nominalbetrages er- 
Inhat,' Unb ""H über die geleisteten Partialzahlungen dürfen Jnterimsscheine auf den 
'wbedi^ ausgestellt werden. Ferner ist der Zeichner der Aktie in der Regel 
detien* 19 ,* * Ur Einzahlung von 40% des Nominalbetrages verpflichtet; auch muß jede 
^sellschaft staatlich genehmigt sein.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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