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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

5. Ñap. Die Reichen und die Armen. 
345 
Die Benennungen, mittelst deren die Reichen, die Armen und überhaupt 
'k verschiedenen Volksklaffen in den verschiedenen Zeiten, Ländern und 
prachen bezeichnet werden, geben zu interessanten Betrachtungen Anlaß, 
btoeiíen liegt in den zur Bezeichnung der Reichen üblichen Ausdrücken ein 
° ' in den auf die Armen zur Anwendung kommenden hingegen ein Tadel. 
. ön denke nur an Ausdrücke, wie ,die hohe Gesellschaft', ,die Optimalen', 
ļ tt8 gemeine Volk'. Indessen darf man den Worten keine übertriebene Be- 
Hutung beilegen. Ein ehrender Ausdruck kann durch den Sprachgebrauch 
"e üble Bedeutung erhalten, und umgekehrt. 
Zwei Punkte müffen noch hervorgehoben werden. Zunächst muß man 
^ gegenwärtig halten, daß die Arbeitenden nicht ausschließlich für eine 
kö7°n zu arbeiten brauchen, sondern sehr wohl auch für viele thätig sein 
Es ist bezüglich des sagen wir von zehn Unternehmern gemachten 
Mnes gleichgiltig, ob hundert productive Arbeiter für jeden derselben aus- 
arbeiten oder ob tausend für alle zehn thätig sind und jeder dieser 
hat auf ein Zehntel der Leistungen des einzelnen Arbeiters Anspruch 
We . iÖnnen bie ^beiter von denjenigen, für welche sie thätig sind, weit 
Ņ^"nt, ja selbst in einem andern Lande leben und diesen nicht einmal dem 
bekannt sein. Das übt auf das Einkommen derer, welche die 
g te der Arbeit genießen, nicht den geringsten Einfluß aus. So haben viele 
jhņ ^gland, in Frankreich, in Spanien und in Holland wohnende reiche Leute 
bkj/^ dorsönlich vollständig unbekannte landwirtschaftliche und industrielle Ar- 
^ in Indien, Aegypten, Tonking. auf den Antillen u. s. w. in ihren 
echten. 
£ önb ^ cnn man sich über die Bedeutung des Eigenthums in den civilisirten 
SlDH* rn ííar werden will, so muß man eine volle Einsicht in das Verhältniß 
>vese, ' Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. In einem primitiven Gemein- 
^deutet das Eigenthumsrecht nichts weiter als die Befugniß, über 
^ifseî^ŗ verfügen; in einem höher entwickelten schließt es auch eine ge- 
Schaft über Personen in sich. Man würde viele Mißverständnisse 
şìàndx' Oblili man sich dazu bequemte, sobald man von civilisirten Zu- 
be n ^ şbncht, die Ausdrucksweise Adam Smiths anzuwenden und die betreffen- 
bet folgendermaßen zu definire» : .Jemand ist reich oder arm je nach 
sich ^ . eri ^ e ^ er Arbeitsleistungen anderer, über welche er verfügt oder die er 
^ ei1 tnverschaffen kann? In dieser Definition wird sowohl die Be- 
ìhâìjArbeit anerkannt als die Thatsache betont, daß eine erfolgreiche 
Nie^ ^ êit ohne Zuhilfenahme von Sachgütern nicht möglich ist. Es wird 
biejçjJ 1 cu einfallen, Arbeiter aufzunehmen, wenn er nicht die Mittel hat, 
* u entlohnen und ihnen das zur Gütererzeugung nothwendige Arbeits- 
01 SU liefern.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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