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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

358 
III. Buch. Die Verkeilung der Güter. 
valent für das von dem andern Unternehmer Gebotene sein. Welche Gelb 
summe könnte für den mangelnden Schutz des religiösen Lebens, der Şl 
lichkeit, des Familienlebens und der Gesundheit entschädigen? Die Lehrew 
welche sich einem jeden bei der Betrachtung der soeben angeführten Beisple ^ 
aufdrängen, finden natürlich auf alle Arten von Arbeits- und Dienstboten 
Verhältnissen, welcher Natur sie auch seien, analoge Anwendung. _ _ 
Bei der ungemeinen Wichtigkeit der Lohnverhältnisse sowohl für * 
Wohlergehen der Arbeiterklasse als auch für den Frieden der gesamten menşş 
lichen Gesellschaft ist die Frage, ob ein staatliches Eingreifen auch auf diese' 
Gebiete stattzufinden hat, von der höchsten Bedeutung. Bekanntlich hat nia ^ 
besonders in Deutschland und in Oesterreich, und zwar namentlich auch vo 
katholischer Seite, den Ruf nach einem staatlich festgesetzten Minimal 
erhoben und das Verlangen ausgesprochen, dieser Lohn müßte mindes e » 
so groß sein, daß ein Arbeiter mit seiner Familie davon auskömmlich ) 
leben im stände sei. Was nun den erstem Punkt anlangt, nämlich die sta^ 
liche Normirung des Minimallohnes, auf den die Arbeiter nur für ihre Perjo^ 
Anspruch haben, so kann nicht verkannt werden, daß diese Forderung an 
für sich eine ganz berechtigte ist. Die Vernunft lehrt, daß der Arbeiters 
seiner Eigenschaft als menschliches Wesen auf eineu standesgemäßen Unter 
Anspruch hat und berechtigt ist, zu verlangen, daß er nicht durch bittere 
Ent- 
behrungen in arge Versuchungen gebracht werde. In der von ihm zu fI ' . 
den Arbeit, durch welche er andern Vortheil zu bringen in der Lage ist, 1 
er das Mittel, sich seine Subsistenz zu verschaffen; denn seine Arbeit ^ 
naturrechtlich Anspruch auf gerechte Entlohnung. Weshalb sollte affo 
Staatsgewalt, welche die Rechtsorganisation der Menschheit zu verwir ' ^ 
bestimmt ist, nicht die Befugniß besitzen, gewisse Lohnsätze vorzuschreiben, 
mit die Rechtsordnung unverletzt bleibe? , 
Die wirklichen Verhältnisse liegen aber leider anders und machen e 
den meisten Fällen unmöglich, daß die Staatsbehörden zu einer derar ' ^ 
Regulirung schreiten. Im 4. Kapitel dieses III. Buches ist davon die - 
gewesen, wie schwierig es ist, sich genaue Kunde von den Löhnen zu dersş^ 
wie große Unterschiede hinsichtlich ihrer Höhe von Ort zu Ort und von 
Produktionszweig zum andern bestehen, wie verschiedenartig die Löhne na , f 
lich auch insofern sind, als man sich mit einem bestimmten Lohnquan u 
nach den Umstünden eine sehr verschiedene Menge von Gütern verschaffen ^ 
und wie viel auf die Dauer der der Arbeit gewidmeten Lebenszeit, am ^ 
Kosten, welche der Arbeiter für seine Ausbildung aufwenden mußte, »n ^ 
andere solche Verhältnisse ankommt. Wie viele und wie hoch gebild^N' ^ 
allerlei technischen Kenntnissen ausgestattete Beamte müßte es also ö e ^ ' c0 p 
über die Vorschläge, welche die verschiedenen Productionskreise dur )
	        

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Die Hansestädte Und Die Kontinentalsperre. Verlag von Duncker & Humblot, 1913.
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