Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

8. Kap. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung. 
393 
Werberecht Eigenthümliches sind nur zwei Bestimmungen hervorzuheben: erstens 
dürfen die handwerksmäßigen Gewerbe allein von solchen betrieben werden, 
die das betreffende Gewerbe erlernt und als Gesellen darin gearbeitet haben; 
zweitens ist den Genoffenschaften die Befugniß eingeräumt, Borschußkassen, 
Ņohstofflager, Verkaufsstellen, gemeinschaftlichen Maschinenbetrieb u. dgl. ein 
führen zu dürfen, wenn auch natürlich die Mitglieder zur Theilnahme an 
solchen Veranstaltungen nicht genöthigt werden können, da sie ja vielfach in 
diesen Beziehungen für ihre Person schon genügend Vorsorge getroffen haben. 
Ļeider ist aber von dieser Befugniß nur äußerst wenig Gebrauch gemacht 
worden, obgleich der Fortbestand des kleinen Gewerbestandes großentheils da- 
don abhängt. 
Es muß also vor allen Dingen auf die Hebung und die Wieder 
erweckung des Gemeingeistes hingewirkt werden. Die Frage, ob obligato- 
rische Genoffenschaften, die unter gewissen Verhältnissen entschieden vor 
zuziehen sind, oder freie, wird immer von verhältnißmäßig untergeordneter 
Bedeutung bleiben. 
Einen von demjenigen der Innungen des Mittelalters und der Jetztzeit 
wesentlich verschiedenen Charakter besitzen die Trades' Unions, Gewerk 
ter Fachvereine. Dieselben haben die folgenden charakteristischen Merk 
wale. Sie bestehen ausschließlich aus Arbeitern, und zwar aus Productions- 
zweigen, welche in der Regel in großem Maßstabe betrieben werden, und 
verfolgen als Hauptzweck, für die Arbeiter günstige Beziehungen zu den 
Unternehmern zu erwirken und aufrecht zu erhalten. Sonst ähneln sio in 
gewisser Hinsicht den Gilden, indem sie mannigfach für ihre Mitglieder 
forgen, sie gegen die Folgen der Krankheit u. dgl. versichern. Ihnen eigen 
tümlich ist dagegen die Verwendung großer Summen zu Gunsten be 
schäftigungsloser Arbeiter. Die Gewerkvereine sind mit dem Anwachsen des 
mdustriellen Großbetriebes entstanden und gewachsen und seit der Abschaffung 
^er altert Arbeitsorganisation, welche die Löhne, die Arbeitszeit u. s. w. in 
wehr oder minder befriedigender Weise ordnete, eine Nothwendigkeit geworden. 
Şie waren und sind im wesentlichen ein Werkzeug der Selbstvertheidigung, 
welches sich die vielfach schutzlose Arbeiterschaft ersonnen hat. 
In England waren sie bis zum Jahre 1824 gesetzlich verboten. Des- 
halb entstanden und wirkten sie anfangs im geheimen und wurden oftmals 
wü Gewalt aufrecht erhalten. Allmählich gewährte man ihnen aber Duldung 
und Anerkennung und um das Jahr 1875 sogar Ermunterung. Auch haben 
şw sowohl in den verschiedenen freiheitlich organisirten Staaten Europas als 
în Amerika vielfach Nachahmung gefunden. 
In England zählen sie ungefähr eine Million Mitglieder, die im all- 
ñemeinen zu den geschicktesten und ausgezeichnetsten Arbeitern der Großindustrie
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

An Introduction to the Theory of Statistics. Griffin, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.