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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

396 
III. Buch. Die Vertheilung der Güter. 
Unter den Vortheilen, welche die Organisation der Arbeiter in Gewerk 
vereinen mit sich gebracht hat, ist eine der hauptsächlichsten die dadurch ge 
botene Möglichkeit, zur Verhinderung von Arbeitseinstellungen Einigungsämter 
und Schiedsgerichte einzusetzen. 
Solche Schiedsgerichte bestehen aus Vertretern der Arbeitgeber und der 
Arbeitnehmer, welche mit Vollmachten zur Beilegung aller Streitigkeiten und 
zur Regelung aller auf die Arbeit und auf den Lohn bezüglichen Fragen 
versehen sind. Die Wirksamkeit derartiger Institutionen ist eine sehr heilsame; 
durch ein solches Verfahren ist es z. B. ermöglicht worden, die sehr ver 
wickelten Tarife und Arbeitsverhältnisse der Nottinghamer Strumpfwirkerei- 
Jndustrie zu ordnen und zu diesem Behufe die Stücklöhne für 6000 ver 
schiedene Artikel festzusetzen. Auch hinsichtlich der Ordnung der Arbeits 
verhältnisse in der nordenglischen Eisenindustrie ist man auf demselben Wege 
zu befriedigenden Ergebnissen gelangt. 
Wo derartige Organisationen durchgeführt sind, können sehr viele Streitig 
keiten durch Bestellung eines aus wenigen Mitgliedern bestehenden Ausschusies 
beigelegt werden. So hat das ständige Comite der nordenglischen Eisen 
industriellen und ihrer Arbeiter während einer 17jährigen, bis zum Jahre 
1886 reichenden Periode 276 Sitzungen gehalten und beinahe 800 Conflicte 
friedlich gelöst, wozu der gesamte Einigungsrath nur 97mal zusammen 
zutreten brauchte. Zu einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, wie sie nach 
dem Scheitern der Aussöhnungsversuche nothwendig wird, brauchte sogar nur 
in 17 Fällen geschritten zu werden; diese Entscheidung wird aber unter 
solchen Umständen viel leichter, da die streitigen Parteien infolge der vor- 
gängigen Verhandlungen über die Geschäftslage, die Arbeitskosten wie nicht 
minder auch über den Geldbetrag, welcher je nach den örtlichen Verhältniffeu 
zu einer auskömmlichen Existenz der Arbeiterfamilien erforderlich ist, genügend 
unterrichtet sind. Bisweilen wird die Thätigkeit dieser Einigungsräthe auch 
durch die Aufstellung beweglicher Lohnscalen erleichtert, die sich nach den 
wechselnden Preisen der Produkte der betreffenden Industrien richten. Dies 
ist z. B. in den Kohlenminen von Durham und Northumberland der Fall. 
In vielen Prodnctionszweigen stellen sich einem solchen Verfahren jedoch er 
hebliche Schwierigkeiten entgegen. 
Die erfolgreiche Wirksamkeit derartiger Einigungsämter und Schieds- 
herbeiziehe. Ein solches Verbot würde natürlich zu Gunsten der Arbeiter mancher 
Gegenden ein wahres Monopol begründen. Die Forderung, die Regierung solle alle, 
die nicht genügende Subsistenzmittel ausweisen, von dem Vereinigten Königreiche fern 
halten, setzte endlich der Sinnlosigkeit die Krone auf und beweist, wie schnell eine nicht 
auf christlichen Principien aufgebaute und der heilsamen Furcht vor einer starken 
Staatsgewalt entwachsene Organisation der Arbeiter auf diesem Wege abwärts geht.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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