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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 435 
7. die staatliche Besitznahme und Verwaltung von Grund 
und Boden, in dem Sinne, daß der Staat die gesamte Grundrente (siehe 
1. Kapitel dieses Buches) für sich in Beschlag nimmt. In unsern Tagen 
ist Henry George als der hervorragendste Vertheidiger dieser Maßregel auf 
getreten. Dieselbe wurde noch vor wenigen Jahren von gewisser Seite als 
Universalmittel gegen alle socialen Leiden gepriesen, während sie gegenwärtig 
kaum mehr einer eingehenden Widerlegung bedarf, da sich die radicalen Ele 
mente immer mehr dem eigentlichen Socialismus zugewendet haben. Wie die 
Socialisten, führt auch Henry George Elend und Laster auf die Ungleichheit 
der Vermögensverhältnisse zurück; aber er richtet seine Angriffe ausschließlich 
gegen eine Klaffe reicher Leute und will nicht alle Arten von arbeitslosem 
Einkommen, sondern nur die Grundrente confisciren. Ferner setzt auch er 
auf seiten derjenigen, welchen die Verwaltung der den Privatleuten abge 
nommenen Reichthümer zufallen würde, eine vollkommene Gerechtigkeitsliebe 
und überaus große Weisheit voraus. Aber er glaubt diese schönen Eigen 
schaften auch bei den gewerblichen und commerciellen Unternehmern und ihren 
Arbeitern sowie bei den Konsumenten zu finden und will daher diese Arten 
don Unternehmern der staatlichen Enteignung nicht unterwerfen. Dergestalt 
bereinigen sich bei ihm in einer Person die Truggebilde derjenigen, welche die 
sreie Concurrenz verwerfen, und derer, die sie preisen. Außerdem verlangt Henry 
George aber auch noch etwas vollständig Unmögliches. Wir haben gesehen 
(S. 323 u. 324), daß es in sämtlichen seit langer Zeit civilisirten Ländern 
infolge der langen Herrschaft der Cultur und der unaufhörlichen, im Laufe 
ber Zeiten vollzogenen Verbesserungen unmöglich ist, die Höhe der Grundrente 
ZU bestimmen oder, wenn das selbst möglich wäre, festzustellen, wer dieselbe 
bezieht. Der Vorschlag Henry Georges geht also darauf hinaus, unbekannten 
Personen etwas Unbekanntes abzunehmen. 
Weniger revolutionär als das System dieses Schriftstellers ist der Vor 
schlag I. St. Mills und anderer, die gesamte zukünftig entstehende Grund 
rente oder doch einen Theil derselben zum Besten des Staates mit Beschlag 
zu belegen. Aber auch gegen diese Idee lassen sich sehr begründete Ein 
sendungen erheben. Wie kann man eine Art von arbeitslosem Einkommen 
Untasten, die andern Arten hingegen frei ausgehen lassen wollen? 
Dann ist es aber auch, wie schon gesagt, sehr schwer und vielfach sogar 
rrin unmöglich, zu bestimmen, wieviel von der Rente das Ergebniß vorge 
nommener Verbesserungen und demgemäß mit der vorgeschlagenen Maßregel 
zn verschonen ist, wieviel hingegen als das ausschließliche Resultat der durch 
bie Lage des betr. Grundstücks und andere dergleichen Umstände bedingten 
günstigen Verhältnisse, an deren Schaffung der Eigenthümer keinen Antheil 
^t. erscheinen muß. Wenn die von I. St. Mill und andern vorgeschlagenen 
28 *
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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