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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

448 
IV. Buch. Nachträge. 
Richtig an ihm ist die Forderung, daß eine menschenfreundliche, vernünftige 
Regierung sich bemühen solle, die durch die bestehende Steuergesetzgebung 
hervorgerufenen Bedrückungen und Leiden zu beseitigen, und ihre Macht dazu 
verwende, daß das Wohl der Nation auch mittelst des Steuersystems gefördert 
werde. Wenn man aber auf dem Wege der Steuergesetzgebung dahin wirken 
will, die unter den Staatsbürgern bestehenden Ungleichheiten der Güter- 
vertheilung zu beschranken und bis zu einem gewissen Grade auszugleichen, 
statt dieselben zu gedeihlichen Resultaten nutzbar zu machen, so treibt man 
unter dem Mantel der Menschenfreundlichkeit socialistische Politik und nichts 
anderes. 
7. In direct entgegengesetzter Richtung bewegt sich die sogen, conservative 
Besteuerungstheorie. Dieselbe stützt sich auf den allerdings nur bis zu einem 
gewissen Grade richtigen Satz: ,Eine altherkömmliche Steuer ist keine Steuer.' 
Dieser Satz hat indessen insofern seine Richtigkeit, als die Steuerträger ihren 
Haushalt auch mit Rücksicht auf die Steuerlasten eingerichtet haben, weil sie 
an diese gewöhnt sind, und daß Realitäten, Geschäfte u. s. w. schon mit 
Rücksicht auf den durch die Steuerpflicht verminderten Ertrag um eine billigere 
Summe erworben wurden. 
Mit Berufung auf diese Thatsachen wird nun die Forderung gestellt, 
cs sollten bei den seit lange bestehenden Steuergattungen keine Aenderungen 
Platz greifen; wenn aber nelle Steuern eingeführt werden lnüßten, so wären 
dieselben derart zu vertheilen, daß die Lasten genau in dem nämlichen Ver 
hältniß wie seither auf die Einzelnen entfielen. Das ist natürlich eine ganz 
übertriebene Anhänglichkeit an das Besteheilde. Können doch die bestehendeil 
Steuerverhältnisse derartig unbillig sein, daß sie unbedingt geändert werden 
müssen 1 . An einen sehr hohen Steuerdruck gewöhnt man sich niemals. Anderer 
seits sind aber auch die Verhältnisse der verschiedenell Klassen der productiv 
thätigen Bevölkerung und der Kapitalisten dem Wechsel unterworfen, und es 
ist also ganz passend, daß bei der Auflegung neuer Steuern auch die statt 
gefundenen Vermögensverschiebungen berücksichtigt werden. 
1 Wer wollte läugnen, daß in manchen Ländern, z. B. in Oesterreich, eine neue 
Vertheilung der Steuerlasten dringend geboten ist? In diesem Staate wird der Rein 
ertrag von Grund und Boden mit 22 %, derjenige der Häuser, je nach der Ortsklasse, 
in verschiedenem Umfange, in den größten Städten sogar mit 26 2 /„ % besteuert. Dazu 
kommen dann noch die Landes- und die Gemeinde-Umlagen. Dagegen bleiben die 
Besitzer gewisser steuerfrei erklärter Werthpapiere, Pfandbriefe u. s. w. von jeder Leistung 
für das aus diesen Titeln fließende Einkommen frei; infolgedessen bleibt der größere 
Theil des aus Werthpapieren bezogenen Einkommens überhaupt von Steuerleistungen 
frei, weil man nur sehr schwer ermitteln kann, ob die Einzelnen steuerpflichtige Werth 
papiere besitzen oder nicht.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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