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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

450 
IV. Buch. Nachträge. 
leichterung zu verschaffen, zu Tage tritt, und je mehr die ökonomischen Ver 
hältnisse der betreffenden Gegend die Ausführung dieses Entschlusses begünstigen. 
So ist es für große Unternehmer leichter, die ihnen aufgelegten Steuerlasten 
auf die Schultern anderer zu wälzen, als für die Arbeiter, sich eine ent 
sprechende Lohnerhöhung zu sichern. Und unter den Arbeitern werden die gut 
bezahlten und wohl organisirten sich eine solche leichter erringen als die übrigen, 
minder günstig gestellten. Ferner sind vereinigte Unternehmer in dieser Hin 
sicht besser daran als vereinzelte, die Besitzer beweglichen Vermögens günstiger 
gestellt als die von unbeweglichem, und endlich befinden sich auch die Pro 
ducenten und die Kaufleute in einer bessern Lage als die Consumenten? 1 
Zumal bei der Einführung neuer Steuern steht zu fürchten, daß diese 
Lasten auf die Hilflosesten und wirtschaftlich Schwächsten abgewälzt werden 
und dieselben zu Ueberanstrengungen und überhaupt zu einem elenden, müh 
seligen Leben nöthigen, oder auch, daß die Auflegung dieser Lasten von dcn 
Reichen zum mehr oder minder begründeten Vorwand genommen wird, die 
ihnen obliegenden Verpflichtungen zu vernachlässigen und die von ihnen frei 
willig geübte Wohlfahrtsthätigkeit einzuschränken. Die englischen Armentaxen 
und die aus den Grundbesitzern der Lombardei lastenden Steuern liefern der 
artige Beispiele, und es steht zu fürchten, daß auch in Deutschland die den 
Unternehmern durch die Zwangsversicherungsgesetze erwachsenden Ausgaben 
so manche üble Folgen dieser Art nach sich ziehen werden. 
9. Endlich ist noch die eklektische Besteuerungstheorie zu erwähnen, welche 
zur Rechtfertigung der einzelnen Steuern und Auflagen je nach den Um 
ständen bald diese bald jene der im vorhergehenden erwähnten Anschauungen 
über die beste Art der Besteuerung verficht. In den meisten Ländern sind 
das Steuersystem sowohl als auch die einschlägigen Anschauungen des Publi 
kums ein wahres mixtum compositum. Auch ist es, wie wir selben werden, 
ganz richtig, daß ein gutes Finanzsystem auf der Anwendung verschiedener 
Principien beruhen muß, und bleibt es der Wissenschaft vorbehalten, zu zeigen, 
weshalb dem so ist, und die Harmonie der einzelnen Principien untereinander 
nachzuweisen. 
Die wahre Theorie von der gerechten Besteuerung gestaltet sich nun etwa 
folgendermaßen. In keinem Falle darf die Geschichte des betreffenden Landes 
außer acht gelassen werden. Eine im Widerspruch mit der Entwicklung der 
historischen Verhältnisse vorgenommene Ausgleichung bestehender Unterschiede 
trägt socialistischen Charakter und ist ungerechtfertigt. Wenn man gewahrt, 
daß die Staatsgewalt für die Bedürfnisse des öffentlichen Haushaltes durch 
das Erträgniß von Steuern und Abgaben sorgt, welche die Einzelnen in ver- 
1 Gustav Cohn, Die Finanzwissenschaft (Stuttgart 1889) 311.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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