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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

460 
IV. Buch. Nachträge. 
Steuer 4000 Mark, um sich bei höherem Einkommen für jede Stufe von 
je 5000 Mark um 200 Mark zu erhöhen; denn von 100001 Mark ab 
werden die 4% immer von bent Mindestbetrag der Stufe erhoben. 
Was die Veranlagung der Steuer anlangt, so bestehen Voreinschätzungs-, 
Veranlagungs- und Berufungscommissionen für die Veranlagungs- resp. die 
Regierungsbezirke; die höchste Instanz bildet der Oberverwaltungsgerichtshof 
in Berlin. Bezüglich der kleinen Einkommen müssen von seiten der Gemeinde 
vorstände Nachweisungen gegeben werden, während die mehr als 3000 Mark 
Reineinkommen Beziehenden selbst Erklärungen über ihre Einkünfte und über 
diejenigen ihrer im nämlichen Haushalte mit ihnen lebenden Angehörigen ab 
zugeben haben. 
Diese gesetzlichen Bestimmungen entsprechen offenbar den im vorigen 
Kapitel bezüglich einer rationellen Einkommensteuer aufgestellten Erfordernissen. 
Die niedern Stufen sind nur in einer bis zu der untersten, welche die Ein 
kommen von 900—1050 Mark umfaßt, sich stark entwickelnden Degression 
herangezogen, die höchsten Stufen gewiß nicht übermäßig belastet. Man hat 
sich eben vor Augen gehalten, daß die Steuer für die kleinen, durch die im 
Deutschen Reiche so beträchtlich hohen Zölle und Verbrauchsabgaben schon 
stark belasteten Leute besonders drückend werden könnte, und dieselben demnach 
mir zu verhältnißmäßig geringen Leistungen herbeigezogen. Trotzdem ist in 
Wirklichkeit diese Steuer zweifellos höchst ungleich vertheilt und trifft die 
mittlern und kleinern Existenzen viel härter als die Reichen, welche nicht auf 
richtig sein wollen. 
Große Einkommen lassen sich vielfach nicht einmal annähernd bemessen. 
Sie sind so bedeutend, daß sie mehr liefern, als zu einem eleganten und 
behäbigen Leben, wie es die Hähern Klaffen gewöhnlich führen, erforderlich 
ist, und die eigentlichen Luxusausgaben der wirklich reichen Letlte- lassen sich 
nur sehr schwer überwachen. Wer kann z. B. die Kosten einer ins Ausland 
unternommenen Reise controlliren? Wer weiß, ob der Betreffende Tischwein 
oder Champagner trinkt, Kunstsachen einkauft oder nicht? Und wer will erst 
bestimmen, wieviel der reiche Mann verspielt, oder gar feststellen, was für ver 
botene Liaisons ausgegeben wird? 
Die Personal-Einkommensteuer ist daher überall in höherem oder ge 
ringerem Grade nicht das, was sie ihrer Idee nach sein sollte, sondern eine 
höchst ungleich wirkende Steuer, die um so bedenklicher wirkt, als sie von 
allen Steuern verhältnißmäßig am leichtesten erhöht werden kann und man, 
weil das Ergebniß wegen der Unaufrichtigkeit vieler Steuerzahler nur zu oft 
hinter der Erwartung zurückbleibt, häufig zu einer Erhöhung derselben schreitet; 
und das hat dann zur Folge, daß die ehrlichen Steuerzahler für die ge 
glückten Schliche der trnehrlichen büßen müssen.
	        

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Grundsätze Der Volkswirtschaftslehre. Herder, 1896.
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