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Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
832651257
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-63075
Document type:
Monograph
Author:
Devas, Charles S. http://d-nb.info/gnd/124362435
Title:
Grundsätze der Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Freiburg
Publisher:
Herder
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 521 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

498 
Viertes Buch. Die Abtrünnigen. 
Dasein zu gestalten; er ist die Erziehung und Entwicklung des 
Menschengeschlechts zur Freiheit“ 1 ). 
Wie man sieht, ist dies eine mehr metaphysische, als wirtschaft 
liche Formel. Sie ist denen auffallend ähnlich, durch die der Philosoph 
Hegel die Eolle und die Natur des Staates definierte 2 ). Lassallb 
ist auch tatsächlich ein Schüler Hegel’s und Fichtb’s 3 ). Durch 
') Ebenda, Bd. I, S. 196. 
2 ) Siehe unter anderem in L^vy-Bsühl (L’Allemagne depuis Leibnitz, 
Paris, 1890) das Kapitel überschrieben: „Hegel et la theorie de l’Etat.“ — („Hegel 
und die Theorie vom Staat“) besonders S. 398. Nach Hegel ist der Staat „der Geist, 
in so weit er sich bewußt in der Welt verwirklicht, während die Natur der Geist 
ist, in so weit er sich unbewußt, als das Andere Sich, als der schlafende Geist, 
verwirklicht . . . Der Fortgang Gottes in der Welt bewirkt, daß der Staat besteht. 
Seine Grundlage ist die Kraft des Verstandes, die sieh als Wille verwirklicht . . . 
Man darf sich nicht diesen oder jenen Staat vor Augen halten, diese oder jene Ein 
richtung, sondern man muß ihrem Wesen nach die Idee, diesen wirklichen Gott, be 
trachten. Jeder Staat nimmt an diesem göttlichen Wesensgrund teil.“ Vgl. für 
alles, was die philosophischen Ursprünge des Staatssozialismus betrifft Andlbk, Le 
Socialisme d’Etat en Allemagne (1897). — In seiner Philosophie der 
Geschichte schreibt Hegel (S. 44): der Staat ist . . . die selbstbewußte, sittliche 
Substanz, der vernünftige, göttliche Wille, der sich so organisiert hat, eine Persön 
lichkeit“ (Anm. d. Übers.). 
3 ) Fichte hat 1800 ein höchst bemerkenswertes Werk, Der geschlossene 
Handelsstaat (im 3. Bd. seiner Vollständigen Werke, Berlin 1846) ver 
öffentlicht, in dem man eine in gewisser Hinsicht dem Staatssozialismus sehr ähnliche 
Auffassung findet. Nach Fichte darf sieh der Staat nicht damit begnügen, einem 
jeden Bürger sein Eigentum zu erhalten, sondern: „es sei die Bestimmung des Staates, 
jedem erst das Seinige zu geben, ihn in sein Eigentum erst einznsetzen, und 
sodann erst, ihn dabei zu schützen.“ (8. 399). Um diese Aufgabe erfüllen zu können, 
muß zunächst ein jeder zu leben haben, denn „der Zweck aller menschlichen Tätig 
keit ist der, leben zu können; und auf diese Möglichkeit zu leben, haben alle, die von 
der Natur in das Leben gestellt wurden, den gleichen Eechtsanspruch.“ (S. 402.) (Das 
ist, wie man sieht, die Proklamation des Hechtes auf Dasein.) Solange das 
nicht der Fall ist, darf der Luxus nicht geduldet werden; „Es sollen erst alle satt 
werden und fest wohnen, ehe einer seine Wohnung verziert, erst alle bequem und 
warm gekleidet sein, ehe einer sich prächtig kleidet.“ (S. 409) . . . „Es geht nicht, 
daß einer sage: ich aber kann es bezahlen. Es ist eben unrecht, daß einer das Ent 
behrliche bezahlen könne, indes irgendeiner seiner Mitbürger das Notdürftige nicht 
vorhanden findet, oder nicht bezahlen kann; und das, womit der erstere bezahlt, ist 
gar nicht von Kechtswegen und im Vernunftstaate das Seinige (S. 409).“ — Indem 
Fichte von diesem Prinzip ausgeht, schlägt er vor, einen Staat zu organisieren, in 
dem die Mitglieder eines jeden Berufes (Landwirte, Handwerker, Händler usw.) einen 
kollektiven Kontrakt mit den Mitgliedern der anderen Berufe abschließen, — in dem 
sie ihnen versprechen, sie nicht in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen, sondern ihnen 
die Lieferung der Gegenstände, die sie selbst herstellen, in genügender Menge zu 
garantieren. Der Staat würde darüber wachen, daß die Anzahl der Personen in 
jedem Berufe nicht zu groß und nicht zu klein sei. Er würde den Preis der 
Waren festsetzen. Da jedoch der Außenhandel dies durch Kontrakt hergestellte 
Gleichgewicht stören würde, dessen Folge die Verbürgung der Existenzsicherheit
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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