Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Monograph

Identifikator:
832850500
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-69619
Document type:
Monograph
Title:
Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
Place of publication:
Riga
Publisher:
Häcker
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 758 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
  • Title page
  • Contents

Full text

Die Verfassung der Ämter im vierzehnten Jahrhundert. 
erscheinen, seinen Kollegen keine üble Nachrede zu machen und 
sich in ihrem Kreise mit Anstand zu benehmen, die Rolle des Boten 
zu spielen, die Zusammenkünfte anzuzeigen, die Lichter anzustecken 
und wieder aufzuheben, kurz eben alles zu thun, was ihm der Älter 
mann im Interesse der Gesammtheit auftragen wurde. 
Den Vorstand des Amts bildete ein Ältermann und zwei Bei 
sitzer, die auf zwei Jahre gewählt wurden, während für die Amts 
dauer des ersteren kein Termin angegeben ist. Der Ältermann 
(oldcrinan) vertrat das Amt nach aussen, dem Rathe und wohl auch 
dem Publikum gegenüber, wenn es nothwendig war. Er hatte die 
regelmässigen Zusammenkünfte anzuordnen, auf ihnen für Ordnung 
zu sorgen und die Verhandlungen zu leiten. Die Versammlungen 
fanden entweder ein Mal im Jahre, zu Pfingsten oder zu Johannis, 
oder zwei Mal jährlich, zu Ostern und zu Michaelis, statt. Sofern 
nicht mindestens die Hälfte der Amtsbrüder erschienen war, galt 
die Versammlung für beschlussunfähig. Was auf diesen Zusammen 
künften erörtert zu werden pflegte, ist in den Schrägen nicht eigent 
lich gesagt und es ist auch nicht ganz klar, inwieweit die Ver 
sammlungen mit geschäftlichem Charakter und die rein geselliger 
Natur auseinander zu halten sind. Die zu ihrer Bezeichnung gewählten 
Ausdrücke sind ,,Steven^^ und „Drünke\ und nur bei den Gold 
schmieden ist von „Morgensprake^^ die Rede, wobei überdies 
zwischen der „sunderäken morgensprake^' und der „gemefieu 
morgensprake^‘ ein unverständlicher Unterschied gemacht wird 
(Art. 6 der Sera). Das Wahrscheinlichste ist, dass an den „Steven^' 
sich der „Drunk^ anschloss, d. h. nach Beendigung der ernsten 
Arbeit der Geselligkeit ihr Recht wurde. 
Auf dem „Steven“ oder der „Morgensprake“ wird alles, was 
das Interesse des Gewerbes anging, verhandelt worden sein. Die 
Prüfung der Legitimationspapiere, die Aufnahme der Lehrlinge, 
die Freisprechung des jungen Mannes nach beendeter Lehrzeit, die 
Begutachtung des Meisterstücks, alles dies wird vermuthlich im 
Beisein des ganzen Amts erledigt worden sein. Auch wurden hier 
sicherlich die Klagen über mangelhafte gewerbliche Leistungen 
vorgebracht und vor allen Dingen die Streitigkeiten der (genossen 
unter einander beglichen. In dieser Beziehung verhalten sich die 
Schrägen leider schweigsam, und nur in denen der Bäcker, der 
Schuhmacher und der Schmiede ist die gewerbliche (jerichtsbarkcH 
überhaupt geregelt, während der Schrägen der Kürschner in einem 
späteren Zusatz von 1415 auf die Frage eingeht. Doch wird man
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Textilindustrie Sämtlicher Staaten. Druck und Verlag von Fried. Vieweg & Sohn, 1917.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.