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Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

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Bibliographic data

Metadata: Das Problem der Wirtschaftsdemokratie

Monograph

Identifikator:
832850500
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-69619
Document type:
Monograph
Title:
Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
Place of publication:
Riga
Publisher:
Häcker
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 758 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
  • Title page
  • Contents
  • Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer Industrietagung 1929 / von Dr. J. Herle, Geschäftsführer des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
  • Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie / von Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg
  • Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie. Dargestellt an internationalen Beispielen / von Privatdozent Dr. Walter Heinrich, Wien
  • Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung / von Professor Dr. E. Horneffer, Gießen
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des evangelischen Christentums. Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Volkswirt RDV, Hannover
  • Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft. Vom Standpunkt des katholischen Christentums / von Prof. Schilling in Tübingen
  • Individualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der Wirtschaft / von Bergassessor a. D. Dr.-Ing. e. h. v. u. z. Loewenstein
  • Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben / von Prof. M. Wundt, Jena
  • Sozialismus und Demokratie / von Dr. Paul Osthold, Düsseldorf
  • Gemeinwirtschaftliche Experimente in der Vergangenheit / von Universitätsprofessor Dr. Preyer, M. d. R. , Königsberg
  • Wirtschaftsdemokratie und Kartelle / von Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann
  • 10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz / von Geheimrat G. Brecht, Köln
  • Für die Freiheit der Schlüsselindustrie / von Dr. M. Schlenker, Düsseldorf
  • Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der weiterverarbeitenden Industrie / von Direktor Karl Lange. Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten
  • Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie / von Prof. Dr. Karl Muhs, Greifswald
  • Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in der Gütererzeugung. Der Wesensunterschied zwischen genossenschaftlicher Gütererzeugung und Güterverteilung / von Universitätsprofessor Emil Wehrle, Karlsruhe
  • Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft / von Dr. Martin Sogemeier, Berlin
  • Recht und Gemeinschaftsgedanke / von Universitätsprofessor Dr. Heinrich Lehmann, Köln
  • Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus / von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf
  • Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie / von Dr. Josef Winschuh, Berlin
  • Um die Autonomie des sozialen Gedankens / von Professor Dr. Adolf Günther, Innsbruck
  • Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen der Selbstverwaltung / von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig
  • Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozialisierung / von Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat
  • Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichsverfassung. Ein Bericht / von Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf
  • Soziale Bauhütten / von Dr. Schuster, Düsseldorf
  • Um Form und Wesen der Handelskammer / von Dr. Wilden, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
  • Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie / von Dr. Robert Holthöfer (Essen)
  • Das Schlagwort vom Bildungsprivileg / von Bergassessor Dr.-Ing e. h. Ernst Brandi, Dortmund, Vorsitz des Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen
  • Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde / von Wolfgang Krüger, Berlin
  • Unternehmer und Wirtschaftsdemokratie / von A. Heinrichsbauer, Essen
  • Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte / von Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock

Full text

konstruktiven Wissellschen Ideen in manchen Programmen, 
50 schildert Dessauer in seiner Begründung zum wirt- 
schaftspolitischen Programm der deutschen Zentrumspartei 
auf dem Kölner Reichsparteitag vom Dezember 1928 die 
kooperative Wirtschaftspolitik der Zu- 
kunft als ein System, das Konsumentenschichten und Pro- 
duzentenschichten zur Durchplanung der Produktion und 
Verteilung, sowie zur Aufstellung der Preisbildung an den 
remeinschaftlichen Tisch setzen werde. 
Um den Ausbau des Artikels 165. 
. In Rußland wurde zu jener Zeit der grundsätzliche 
Kampf um die Frage‘ ausgefochten, ob eine Verstaat- 
lichung der Gewerkschaften, ihre Unterordnung 
unter den staatlichen Verwaltungsapparat, oder aber eine 
Vergewerkschaftlichung des Staates durch- 
geführt werden solle. Inzwischen sind die jahrelangen Be- 
mühungen der russischen Gewerkschafts- und Parteifunk- 
tionäre, auf die Leitung der industriellen Betriebe maßgeben- 
den Einfluß zu erhalten, restlos gescheitert. Das Zentralkomitee 
der Kommunistischen Partei hat jüngst den Werksdirektoren 
„einheitliche Befehlsgewalt‘“ übertragen, auch in betrieblich- 
sozialen Fragen, und ihnen größere Vollmachten eingeräumt, 
als sie nach deutschem Gesetz deutschen Betriebsdirektoren 
zustehen. In dem Räterußland ist man kein Freund des 
Prinzips gemeinsamer Beschlüsse. Betriebliche Rücklagen 
zur Stärkung des Betriebes werden ebensosehr erstrebt, 
wie die Deutsche. Bank der Arbeiter, Angestellten und Be- 
amten A.-G. Wert darauf legte, für das Jahr 1928 nach 
„reichlichen inneren Rückstellungen‘ eine 10%ige Dividende 
auszuschütten. 
In England legte man den Schwerpunkt der Wirt- 
schaftsverfassung in den Produktionszweig. Be- 
triebsräte wurden überhaupt nur auf Anregung und Vor- 
schlag der englischen Arbeitsgemeinschaften gebildet. Aus 
den fachlichen Joint Industrial Councils, aus eigener 
Initiative der Organisationen durch kollek- 
tive Vereinbarungen gebildet, sollte in organischem Auf- 
bau von unten ein National Industrial Council, ein Reichs- 
wirtschaftsrat herauswachsen, nur aus Vertretern der Trade 
Unions und der Unternehmerverbände bestehend. 
In Italien hat der Rätegedanke sich niemals durch- 
setzen können. Zwar haben sich, wie in vielen Ländern, 
auch in Italien nach dem Kriege in einzelnen Betrieben 
Räte gebildet; die sozialpolitische Gesetzgebung Italiens 
ist aber über. alle Bemühungen der Gewerkschaften, den 
Betriebsräten staatliche Anerkennung zu verschaffen, hin- 
weggegangen. Das im Dezember 1925 geschaffene Gesetz 
über die rechtliche Anerkennung der Syndikate und’ die 
Kollektivarbeitsverträge hat für die Institution der Be- 
triebsräte keinerlei Raum, und erst vor wenigen Tagen ist 
durch das „Comitato Intersindacale‘“, das Verbindungsglied 
zwischen den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und 
149
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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