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Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Bibliographic data

fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Monograph

Identifikator:
832850500
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-69619
Document type:
Monograph
Title:
Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
Place of publication:
Riga
Publisher:
Häcker
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 758 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
  • Title page
  • Contents

Full text

Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
170 
Ausbruches derartiger Krankheiten, die anstecken und der Umge 
bung Gefahr bringen könnten, 8 Personen zum Pflegen der Patienten 
und zum fragen der Leichen ein für alle Mal bestimmt werden 
sollten, diesen aber alsdann eine Entschädigung zu Theil würde. 
Auch sah man den Ankauf eines „abgelegenen“ Häuschens vor, 
um derartige Erkrankte isoliren zu können (Art. 103—106). 
Man sieht aus dieser gedrängten Charakteristik der Verfassung, 
dass die der ganzen Organisation zu Grunde liegenden (Gedanken 
nicht verloren gegangen waren, man vielmehr sich angelegen sein 
Hess durch sorgfältigere und eindringendere Regelung aller Ver 
hältnisse grössere Gewähr für die Zufriedenheit Aller mit de 
Handwerkern zu erlangen. Die städtische Obrigkeit zog vont 
Gewerbebetriebe erhebliche Vortheile. Der städtische Säckel 
füllte sich mit den Abgaben, die die Ämter zahlten; die Unter 
haltung der Kirchen und Prediger wurde durch deren Beisteuern 
erleichtert; die Ämter waren es, die junge rüstige Mannschaft, 
gelegentlich gegen Sold, in Kriegszeiten stellten und bei dr 
henden Gefahren, wie Eeuersbrünsten, zur Hand waren. 
dies Alles zu erhalten, durfte man die Ämter sich nicht selbst 
überlassen, sondern musste sie stets im Auge behalten. Der 
überwachte ihre Sitzungen durch die Amtsherren; er behielt sid 
die Entscheidung über Streitigkeiten in zweiter Instanz und bei 
gewissen Angelegenheiten von vornherein vor, und er sorgte, dass 
ihre Leistungen die Bevölkerung befriedigten. Dafür garantirte er den 
Handwerkern das ausschliessliche Recht zum Betriebe des erwählten 
Zweiges. Die Gewerbetreibenden selbst, die wohl wussten, dasS 
es einer steten Beaufsichtigung bedarf, um Säumigkeit und Nac ' 
lässigkeit nicht auf kommen zu lassen, waren mit der Kontrole zu 
frieden. Sie wachten selbst über die Handwerksehre und zogen 
die Übertreter vorhandener Bestimmungen zunächst vor ihr poruni' 
sie suchten sich durch Lehr- und Gesellenzeit und Meisterstück 
vergewissern, dass die sich dem Amte anschliessenden Cienos ^ 
auf der Höhe der Zeit standen und allen Ansprüchen genüge^ 
könnten ; sie überraschten den Meister bei der Arbeit in sei 
Werkstätte; sie brachten den Jüngeren Männern Zucht und gi* ^ 
Ordnung bei, indem sie sie zu gegenseitigem kameradschaftlich^^ 
Verhalten und zur Achtung der selbst gewählten VertrauenspersoH^ 
anleiteten, für Ärmere und Erkrankte, für Wittwen und Wai 
sorgten und allen auf ihrem letzten Ciange das Ehrengeleit gab 
Sie ihrerseits forderten dafür nur, dass man sie ungestört •
	        

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Schragen Der Gilden Und Aemter Der Stadt Riga Bis 1621. Häcker, 1896.
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