Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Probleme der Wirtschaftsgeschichte

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

Monograph

Identifikator:
832850500
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-69619
Document type:
Monograph
Title:
Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621
Place of publication:
Riga
Publisher:
Häcker
Year of publication:
1896
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 758 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Probleme der Wirtschaftsgeschichte
  • Title page
  • Contents
  • I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie über die Lehre vom Ureigentum
  • II. Die Haupttatsachen der älteren deutschen Agrargeschichte
  • III. Die Fürsorge des Staates für die Landwirtschaft einer Errungenschaft der Neuzeit
  • IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker, mit besonderer Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters
  • V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelalter
  • VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelalter
  • VII. Die Entstehung des modernen Kapitalismus
  • VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft (über den Begriff der Territorialwirtschaft)
  • IX. Die älteste deutsche Steuer
  • Autorenregister
  • Sachregister

Full text

VI. Großhändler und Kleinhändler im deutschen Mittelaltee. 311 
In den bisher besprochenen Fällen ist von einem Recht 
zum Groß-, bez. Kleinhandel die Rede, von einem Zwange 
jedoch nur in Bezug auf den Großhandel. Der Kleinhandel 
erscheint als Vorrecht. Der Großhandel steht jedem frei; viele 
aber werden auf ihn beschränkt. Erst im späteren Mittelalter 
stoßen wir auf vereinzelte Nachrichten, die von einer gesetlichen 
Beschränkung auf den Kleinhandel zu sprechen scheinen!). 
So wenigstens wird eine Urkunde des Herzogs Albrecht von 
Österreich vom Jahre 1389 zu deuten sein?), in welcher er seinen 
Kaufleuten zu Wien und anderen, die das Recht haben, .,gen 
Venedi ze faren“, bis auf Widerruf eine bestimmte Straße 
erlaubt und ferner den Städten und Märkten in seinen Ländern, 
durch welche diese Straße geht, die Benutzung derselben mit 
der Bedingung gestattet, daß sie die zugeführten Waren in ihren 
Häusern und Kramen dem Landvolk ..phenwertsweis“ und nicht 
„stukchweis“ verkaufen, während jeder darüber hinausreichende 
Handel in Wien stattfinden solle. Freilich ist hiermit keine all- 
gemeine Beschränkung der Kaufleute aus jenen Städten und 
Märkten auf den Kleinhandel ausgesprochen. Sie wird offen- 
bar nur mit Rücksicht auf das Niederlagsrecht der Stadt Wien 
verfügt (wie denn auch die Hälfte der bei Zuwiderhandlungen 
konfiszierten Güter an die Wiener Kaufleute fällt) und bezieht 
sich ferner nur auf die Venediger Waren. Es war jenen Kauf 
!) Aus früherer Zeit könnte man wohl nur die zur Verhinderung 
der Spekulation getroffene Bestimmung anführen, daß jemand, der 
im großen eingekauft hat, unter bestimmten Umständen nicht wieder 
im großen verkaufen darf. Vergl. Schmoller, Straßburger Tucher- 
und Weberzunft, S. 429. 
?) Uhlirz, Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, 2. Abt., Bd. 1, 
S. 275 (No. 1172). Vergl. unten S. 334, Anm. 1 und S. 361 f. 
Dekret des Lübecker Stadtrates von 1646 bei Siewert, Gesschichte 
und Urkunden der Rigafahrer in Lübeck, S. 393: die Gewandschneider 
und Krämer dürfen ihre eigenen Waren, nämlich jene ihre Laken, 
diese ihre Kramwaren, in fremde Lande verschicken und dafür andere 
Waren in Zahlung nehmen, müssen aber die letteren „den bürgern 
alhier, welchen nach kaufmansordnunge zu handelen gebühret, nach 
markgang zum kauf anbieten". Diese Beispiele stammen indessen 
wiederum aus später Zeit.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Verkehr, Handel Und Geldwesen. Wert Und Preis. Kapital Und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung. Duncker & Humblot, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.